4296/J XXII. GP

Eingelangt am 23.05.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dietmar Keck,
und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend „Erfassung der Zahl von HauptschullehrerInnen in ,ungeprüften' Fächern"

Den Ergebnissen und Schlussfolgerungen der letzten Pisa-Studie und der seither in diesem
Zusammenhang erfolgten öffentlichen Diskussion zufolge, besteht im Bereich des
österreichischen Schulwesen erheblicher Korrekturbedarf.

Vor allem, da man bei uns die „Ressource Wissen" stets als einen der wichtigsten Rohstoffe
bezeichnet, erscheint es immens wichtig, allen Menschen auch in Zukunft solide, kostenfreie
und auf höchstem Niveau erfolgende Ausbildungsmöglichkeiten anbieten zu können.

Nach einem Jahrzehnt der, nunmehr auch durch „Pisa" dokumentierten, Falschausrichtung der
heimischen Bildungspolitik kann dies möglicherweise durch die Implementierung neuer
Schulformen bzw. -angebote, wie sie z.B. in Frankreich oder Finnland seit Jahrzehnten
Anwendung finden, erreicht werden. Daneben erscheint aber auch dringend notwendig, eine
kritische Analyse des Ist-Zustandes im Schulwesen Österreichs vorzunehmen.

Dies befolgend, wurde bereits am 2. März 2006 eine parlamentarische Anfrage (Ziff. 4028/J
XXII GP) betreffend „Unterricht von HauptschullehrerInnen in fremden Fächern" an die
Bundesministerin gerichtet. Hier wurde unter anderem die Frage gestellt, wie viele
HauptschullehrerInnen in Oberösterreich und Linzer an Hauptschulen in Schulfächern
unterrichten, für die sie nicht geprüft sind.

In der Beantwortung (Ziff. 3980/AB XXII GP) konnte dies jedoch nicht beantwortet werden,
da „in der Schulsoftware eine derartige Auswertung nicht verfügbar ist." (Zitat
Beantwortung).

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende Anfrage.

Anfrage

1.              Um welche Software handelt es sich, mit der laut parlamentarischer
Anfragebeantwortung 3980/AB
XXII GP seitens des Bundesministeriums keine
Erhebung jener LehrerInnen in Oberösterreich und Linz gemacht werden kann, die in
Hauptschulen in Gegenständen unterrichten, für die sie keine Prüfung aufweisen?
Gefragt wird nach Titel der Software, Versionsnummer und Softwarehersteller.

2.              Stützt sich die Ministerin bei Beantwortung der Anfrage auf Informationen aus dem
eigenen Hause oder auf solche aus dem Landesschulrat für Oberösterreich?


3.              Handelt es sich bei der, in der Beantwortung angeführten, Software um eine solche,
die ausschließlich in Verwendung des BMBWK steht, oder handelt es sich dabei um
das Programmpaket e*SA, das seit geraumer Zeit vom Landesschulrat für
Oberösterreich zur Schulverwaltung eingesetzt wird?

4.              Besitzt die Bundesministerin Kenntnis über das Programm und den Programmumfang
von e*SA?

5.              Wie die, via Internet öffentlich zugängliche, Bedienungsanleitung des
Programmpaketes e*SA dokumentiert, werden hiermit scheinbar nicht nur
SchülerInnendaten verwaltet, sondern auch Daten der LehrerInnen und Informationen
über jene Gegenstände, die in den einzelnen Schuljahren von ihnen unterrichtet
werden. Ist dies der Bundesministerin bekannt?

6.              Welche Daten werden durch e*SA erfasst?

7.              Stimmt es, dass in e*SA auch exakte Angaben zur Ausbildung bzw. Qualifikation der
einzelnen abgebildeten LehrerInnen erfasst werden?

8.              Welche LehrerInnen-Daten werden durch e*SA erfasst?

9.              Zu welchem Zweck werden Daten über die Qualifikation der einzelnen LehrerInnen
erfasst?

10.       Stimmt es, dass in e*SA erfasst wird, welcheR LehrerIn in welchem Schuljahr
welchen Unterrichtsgegenstand unterrichtet?

11.       Wenn ja, zu welchem Zweck werden diese Daten erfasst?

12.       Für den Fall, dass in e*SA beides - Daten zur Ausbildung der LehrerInnen und
unterrichtete Fächer - erfasst werden, warum ist es derzeit nicht möglich, aus diesen
beiden Informationen einen Beantwortung der Frage nach der Zahl der HS-
LehrerInnen, die ohne entsprechende Prüfung einen Gegenstand unterrichten zu
beantworten?

13.       Ab wann wird eine Erhebung dieser Zahl mit Hilfe einer Software möglich sein?

14.       Warum wurde bisher nicht Sorge dafür getragen, eine, vor allem Hinblick auf die
Qualität des Unterrichts immens wichtige, Erhebungsmöglichkeit der Zahl aller
LehrerInnen, die an Hauptschulen in Fächern unterrichten, über die sie keine Prüfung
verfügen, zu erhalten?

15.       Warum konnte zur Beantwortung der Frage 1 der Anfrage 4028/J XXII GP keine
andere Erhebungsform als jene mit Hilfe einer Software gewählt werden?

16.       Falls eine Erhebungsmöglichkeit auf anderem Wege besteht: Wieviele LehrerInnen
unterrichten in den Hauptschulen in Oberösterreich und Linz in Gegenständen, für die
sie keine Prüfung haben?


17. Wieviele HauptschullehrerInnen unterrichten zum Stichtag 1. Mai 2006 in folgenden
Linzer Schulen (aufgegliedert nach Schulen)

Hauptschule 3, Stelzhamerschule
Hauptschule 5, Otto-Glöckel-Schule
Hauptschule 10, Zeppelinschule
Hauptschule 11, Diesterwegschule
Hauptschule 12, Harbachschule
Hauptschule 14, Spallerhofschule
Hauptschule 15, Jahnschule
Hauptschule 17, Dr.-Karl-Renner-Schule
Hauptschule 18, Dr.-Karl-Renner-Schule
Hauptschule 22, Dr.-Ernst-Koref-Schule
Hauptschule 23, Ebelsberg Schule
Hauptschule 24, Auhofschule
Hauptschule 26, Ferdinand-Hüttner-Schule
Hauptschule 27, Bertha-von-Suttner-Schule
Sporthauptschule

Hauptschule der Franziskanerinnen
Hauptschule der Kreuzschwestern
Übungshauptschule der Diözese
Übungshauptschule des Bundes
Freie Waldorfschule

18. Wieviele HauptschullehrerInnen unterrichten zum Stichtag 1. Mai 2006 in folgenden
Linzer Schulen (aufgegliedert nach Schulen) in Gegenständen, für die sie keine
Prüfung aufweisen?

Hauptschule 3, Stelzhamerschule
Hauptschule 5, Otto-Glöckel-Schule
Hauptschule 10, Zeppelinschule
Hauptschule 11, Diesterwegschule
Hauptschule 12, Harbachschule
Hauptschule 14, Spallerhofschule
Hauptschule 15, Jahnschule
Hauptschule 17, Dr.-Karl-Renner-Schule
Hauptschule 18, Dr.-Karl-Renner-Schule
Hauptschule 22, Dr.-Ernst-Koref-Schule
Hauptschule 23, Ebelsberg Schule
Hauptschule 24, Auhofschule
Hauptschule 26, Ferdinand-Hüttner-Schule
Hauptschule 27, Bertha-von-Suttner-Schule
Sporthauptschule

Hauptschule der Franziskanerinnen
Hauptschule der Kreuzschwestern
Übungshauptschule der Diözese
Übungshauptschule des Bundes
Freie Waldorfschule


19.      Ist der Ministerin bekannt, dass seitens der österreichischen Pädagogischen
Akademien (z.B. Pädagogische Hochschule der Diözese Linz) Akademielehrgänge
zum Erwerb eines sog. „Drittfachs" angeboten werden.

20.      Wie ist es aus Sicht der Ministerin zu rechtfertigen, dass hier umfangreiche
Voraussetzungen verlangt werden (Lehrveranstaltungen im Umfang von 40
Wochenstunden, 70h Unterrichtspraxis, Mindesstudiendauer 4 Semester, usw.), um in
einem dritten Gegenstand unterrichten zu dürfen, während an diversen Schulen
LehrerInnen zum „Ausgleich von Beschäftigungsschwankungen" in Gegenständen
unterrichten dürfen, für die sie ungeprüft sind?

21.      Wie ist es aus Sicht der Ministerin zu beurteilen, dass es in der Hauptschule (auch
nach Auskunft in der Anfragebeantwortung 3980/AB
XXII GP) üblich ist, unter
gewissen Umständen LehrerInnen zum Unterricht in Gegenständen einzusetzen, für
die sie keine Prüfung aufweisen, während dies in der AHS-Unterstufe nicht möglich
ist?