4297/J XXII. GP
Eingelangt am 23.05.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Melitta Trunk, Erika Scharer und GenossInnen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit,
Generationen und
Konsumentenschutz
betreffend „Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie durch
Ausweitung der Kinderbetreuungseinrichtungen in Kärnten"
Bezugnehmend auf die Anfragebeantwortung der
Bundesministerin für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz mit der GZ: BMSG-420100/0007-
V/2/2006 und der Anfragebeantwortung mit der GZ: BMSG-420100/0031-V/2/2005
muss festgehalten werden, dass es sich bei den geförderten
Kinderbetreuungseinrichtungen
keineswegs um eine Ausweitung im Sinne der
Schaffung neuer Betreuungsplätze handelt,
sondern um die Förderung bereits seit
Jahren bestehender Einrichtungen. Wenngleich auch diese Förderung aus
politischer
Sicht begrüßenswert ist, so bleibt völlig ungeklärt, ob es sich bei der
Förderung des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
um eine Doppelförderung handelt, weil bis auf die Kindergruppen im Bezirk St.
Veit
an der Glan sämtliche angeführten Kinderbetreuungseinrichtungen nach den
Förderrichtlinien des Volksgruppengesetzes von Seiten des Bundeskanzleramtes zu
fördern sind, oder ob nunmehr ein Teil der Volksgruppenförderung statt
vom
Bundeskanzleramt vom Bundesministerium für
soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz erfolgt.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen deshalb folgende
Anfrage
1.
Wie viele neue Kinderbetreuungsplätze wurden mit den von
Ihnen geförderten
Einrichtungen in Kärnten geschaffen?
2.
Welche Projekte zur Förderung von privaten oder
öffentlichen
Kinderbetreuungseinrichtungen
in Kärnten wurden beim Bundesministerium
für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz eingereicht?
3.
Welche Projekte wurden aus welchem Grund als nicht
förderungswürdig
abgelehnt?
4.
Handelt es sich bei den in der Anfragebeantwortung mit
der GZ: BMSG-
420100/0007-V/2/2006 mit Ausnahme der Betreuungseinrichtungen im Bezirk
St. Veit an der Glan um Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des
Volksgruppenförderungsgesetzes?
5.
Wie viele Kinderbetreuungseinrichtungen wurden in den
Bundesländern Wien,
Oberösterreich,
Niederösterreich, Salzburg, Burgenland, Steiermark, Tirol und
Vorarlberg gefördert? (bitte um genaue Auflistung der jeweiligen Einrichtungen
und der jeweiligen Förderungssumme)
6.
Wie viele neue Betreuungsplätze wurden damit in den
einzelnen
Bundesländern
geschaffen?