4297/J XXII. GP

Eingelangt am 23.05.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Melitta Trunk, Erika Scharer und GenossInnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz

betreffend „Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch
Ausweitung der Kinderbetreuungseinrichtungen in Kärnten"

Bezugnehmend auf die Anfragebeantwortung der Bundesministerin für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz mit der GZ: BMSG-420100/0007-
V/2/2006 und der Anfragebeantwortung mit der GZ: BMSG-420100/0031-V/2/2005
muss festgehalten werden, dass es sich bei den geförderten
Kinderbetreuungseinrichtungen keineswegs um eine Ausweitung im Sinne der
Schaffung neuer Betreuungsplätze handelt, sondern um die Förderung bereits seit
Jahren bestehender Einrichtungen. Wenngleich auch diese Förderung aus politischer
Sicht begrüßenswert ist, so bleibt völlig ungeklärt, ob es sich bei der Förderung des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
um eine Doppelförderung handelt, weil bis auf die Kindergruppen im Bezirk St. Veit
an der Glan sämtliche angeführten Kinderbetreuungseinrichtungen nach den
Förderrichtlinien des Volksgruppengesetzes von Seiten des Bundeskanzleramtes zu
fördern sind, oder ob nunmehr ein Teil der Volksgruppenförderung statt vom
Bundeskanzleramt vom Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz erfolgt.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen deshalb folgende

Anfrage

1.  Wie viele neue Kinderbetreuungsplätze wurden mit den von Ihnen geförderten
Einrichtungen in Kärnten geschaffen?

2.             Welche Projekte zur Förderung von privaten oder öffentlichen
Kinderbetreuungseinrichtungen in Kärnten wurden beim Bundesministerium
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz eingereicht?

3.             Welche Projekte wurden aus welchem Grund als nicht förderungswürdig
abgelehnt?

4.             Handelt es sich bei den in der Anfragebeantwortung mit der GZ: BMSG-
420100/0007-V/2/2006 mit Ausnahme der Betreuungseinrichtungen im Bezirk
St. Veit an der Glan um Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des
Volksgruppenförderungsgesetzes?


5.            Wie viele Kinderbetreuungseinrichtungen wurden in den Bundesländern Wien,
Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg, Burgenland, Steiermark, Tirol und
Vorarlberg gefördert? (bitte um genaue Auflistung der jeweiligen Einrichtungen
und der jeweiligen Förderungssumme)

6.            Wie viele neue Betreuungsplätze wurden damit in den einzelnen
Bundesländern geschaffen?