4300/J XXII. GP
Eingelangt am 24.05.2006
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und
GenossInnen
an
den Bundeskanzler
betreffend
Eurofighterkaufvertrag
Nationalratspräsident Andreas Khol plädiert in den
Salzburger Nachrichten
vom
8. Mai 2006 für eine „kontrollfreundliche Auslegung des Anfragerechts",
im
Parlament müsse es heißen „im Zweifel für die Kontrolle". Gerade jetzt
bereite
er einen Brief an ein Ministerium vor, weil er sich davon überzeugt
habe,
dass ein ganzer Komplex von parlamentarischen Anfragen nicht
zufrieden
stellend beantwortet worden sei.
Da Sie die Fragen der Anfrage 3827/J in Ihrer Antwort
3781/AB verweigert
haben,
richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler
nachstehende
Anfrage:
1.
Hat der Nationalratspräsident auch Sie zur Beantwortung
der
Fragen der Anfrage 3827/J aus der XXII. GP
aufgefordert?
2.
Werden Sie nunmehr die im Folgenden wiederholten Fragen
beantworten?
a) Ist es richtig, dass ein
Bundesgesetz über den Nachkauf von
Luftraumüberwachungsflugzeugen
mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit im
Nationalrat
beschlossen wurde?
b)
Ist es richtig, dass demnach der Finanzminister und nicht
eine
„Wirtschaftsplattform" für die finanzielle Bedeckung zu
sorgen
hat?
c)
Bedeutet diese Gesetzesbestimmung eine Finanzierung der
Eurofighter
durch die österreichische Bevölkerung?
d)
Mit welchen Worten und wann hat der Finanzminister
öffentlich
die „Wirtschaftsplattform" als gescheitert
bezeichnet?
e)
Mit welchen Worten und wann hat der Wirtschaftsminister
öffentlich
die „Wirtschaftsplattform" als gescheitert
bezeichnet?
f)
Planen Sie eine Richtigstellung Ihrer Aussagen vor der
letzten Nationalratswahl zu einer „Wirtschaftsplattform", die
angeblich die Abfangjägerkosten bezahlt?
g)
Ist der „Eurofighter" ein rein europäisches Produkt?
3. Wenn nein, wie
stehen Sie zu der vom Nationalratspräsidenten
geforderten
„kontrollfreundlichen Auslegung" des Anfragerechts?