4300/J XXII. GP

Eingelangt am 24.05.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Eurofighterkaufvertrag

Nationalratspräsident Andreas Khol plädiert in den Salzburger Nachrichten
vom 8. Mai 2006 für eine „kontrollfreundliche Auslegung des Anfragerechts",
im Parlament müsse es heißen „im Zweifel für die Kontrolle". Gerade jetzt
bereite er einen Brief an ein Ministerium vor, weil er sich davon überzeugt
habe, dass ein ganzer Komplex von parlamentarischen Anfragen nicht
zufrieden stellend beantwortet worden sei.

Da Sie die Fragen der Anfrage 3827/J in Ihrer Antwort 3781/AB verweigert
haben, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler
nachstehende

Anfrage:

1.            Hat der Nationalratspräsident auch Sie zur Beantwortung der
Fragen der Anfrage 3827/J aus der
XXII. GP aufgefordert?

2.            Werden Sie nunmehr die im Folgenden wiederholten Fragen
beantworten?

a)   Ist es richtig, dass ein Bundesgesetz über den Nachkauf von
Luftraumüberwachungsflugzeugen mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit im
Nationalrat beschlossen wurde?


b)              Ist es richtig, dass demnach der Finanzminister und nicht
eine „Wirtschaftsplattform" für die finanzielle Bedeckung zu
sorgen hat?

c)               Bedeutet diese Gesetzesbestimmung eine Finanzierung der
Eurofighter durch die österreichische Bevölkerung?

d)      Mit welchen Worten und wann hat der Finanzminister
öffentlich die „Wirtschaftsplattform" als gescheitert
bezeichnet?

e)                Mit welchen Worten und wann hat der Wirtschaftsminister
öffentlich die „Wirtschaftsplattform" als gescheitert
bezeichnet?

f)  Planen Sie eine Richtigstellung Ihrer Aussagen vor der letzten Nationalratswahl zu einer „Wirtschaftsplattform", die
angeblich die Abfangjägerkosten bezahlt?

g)               Ist der „Eurofighter" ein rein europäisches Produkt?

3. Wenn nein, wie stehen Sie zu der vom Nationalratspräsidenten
geforderten „kontrollfreundlichen Auslegung" des Anfragerechts?