4301/J XXII. GP

Eingelangt am 24.05.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Eurofighterkaufvertrag

Nationalratspräsident Andreas Khol plädiert in den Salzburger Nachrichten
vom 8. Mai 2006 für eine „kontrollfreundliche Auslegung des Anfragerechts“,
im Parlament müsse es heißen „im Zweifel für die Kontrolle“. Gerade jetzt
bereite er einen Brief an ein Ministerium vor, weil er sich davon überzeugt
habe, dass ein ganzer Komplex von parlamentarischen Anfragen nicht
zufrieden stellend beantwortet worden sei.

Da Sie Fragen der Anfrage 2589/J in Ihrer Antwort 2556/AB verweigert
haben, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler
nachstehende

Anfrage:

1.            Hat der Nationalratspräsident auch Sie zur Beantwortung der
Fragen der Anfrage 2589/J aus der
XXII. GP aufgefordert?

2.            Werden Sie nunmehr die im Folgenden wiederholten Fragen
beantworten?

 

a)                Teilen Sie die Auffassung, dass es fair und gerecht wäre,
Betriebsansiedelungs-Gegengeschäfte mit EADS vorerst
bevorzugt in der Region Aichfeld zu tätigen?

b)              Sind Sie bereit, eine derartige Begünstigung für die von den
Belastungen der Abfangjägerstationierung betroffenen


Bevölkerung mit einem Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Bundesland Steiermark verbindlich zu gestalten?

c)       Halten Sie eine derartige Begünstigung der Steiermark als Stationierungsland bis zum von der steirischen Landeshaupt-frau Waltraud Klasnic versprochenen Gegengeschäftsvolumen von einer Millarde Euro für fair und gerecht?

d)      Teilen Sie die Auffassung, dass nach dem Zuschlag für die teuersten Abfangjäger mit dem Argument der besten Gegen-geschäfte eine nunmehrige Stützung von Gegengeschäften mit Steuergeld der Bevölkerung nicht zumutbar ist und klar zwischen Gegengeschäften als Gegenleistung für das Grund-geschäft „Eurofighterankauf“ und mit Steuergeldern sub-ventionierten  Wirtschaftsprojekten unterschieden werden muss?

3. Wenn nein, wie stehen Sie zu der vom Nationalratspräsidenten
geforderten „kontrollfreundlichen Auslegung“ des Anfragerechts?