4315/J XXII. GP

Eingelangt am 24.05.2006
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Berufungen gegen die AMA-Bescheide gemäß Betriebsprämie-Verordnung 2004

 

 

Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-Reform) kam in Österreich ab 1.1. 2005 das historische Modell auf Basis des Referenzzeitraums 2000-2002 zur Umsetzung. Dieses sogenannte „Betriebsprämienmodell" wurde durch eine Betriebsprämie-Verordnung umgesetzt und führt zu einer wettbewerbsverzerrenden Situation, da die entkoppelten Prämiensätze je Hektar Fläche völlig unterschiedlich sind und in einem großen Umfang variieren. Anfang Jänner 2006 erhielten die 132.135 Antragsteller die Bescheide für die Prämienzahlungen des Jahres 2005, wobei 1.294 Betriebe einen Bescheid mit dem Zahlungsbeitrag Null bzw. negative Bescheide erhielten. Vieler dieser betroffenen Bäuerinnen und Bauern haben gegen die AMA-Bescheide berufen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1)      Wie wird die Agrarmarkt-Austria (AMA) bei der Beantwortung der Einsprüche von FörderantragstellerInnen gegen die Bescheide der AMA betreffend Zuteilung von Betriebsprämien gemäß Betriebsprämien-Verordnung vorgehen? Welche Gremien wurden damit befasst? Wann haben diese Gremien getagt und zu welchen Schlussfolgerungen sind diese gekommen?

 

2)      Bis wann wird die AMA die Einsprüche beantworten? Wird die Rechtsabteilung des BMLFUW  federführend oder unterstützend an den Beantwortungen mitwirken?

 

3)      Wieviele Einsprüche werden beantwortet werden müssen? Wieviele davon sind schon beantwortet?

 

4)      Was werden Sie den berufenden LandwirtInnen auf die Feststellung antworten, dass die Betriebsprämie-Verordnung 2004 nicht verfassungskonform ist? Auf welches Gesetz berufen Sie sich dabei?

 

5)      Was werden Sie den berufenden LandwirtInnen auf die Feststellung antworten, dass die Betriebsprämie-Verordnung dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht und massiv wettbewerbsverzerrende Auswirkungen hat?