4319/J XXII. GP

Eingelangt am 24.05.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Rada, Dr. Jarolim

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der March

Mit 1. Juni 2006 beginnt das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren bezüglich der
baulichen Erfordernisse rund um den Hochwasserschutz der Marchregion.
Es gilt das bereits in den Jahren 1995 bis 1997 von der Wasserstraßendirektion in Auftrag
gegebene „flußbauliche- gewässerökologische Gesamtkonzept für March und Thaya",
angereichert mit den bedauerlichen Erkenntnissen der vergangenen Katastrophen umzusetzen.
Besonderes Augenmerk ist auf die Schaffung von weitläufigen Retentionsräumen zu legen.
Die rasche Verwirklichung bedingt eine zügige Einigung mit den betroffenen Gemeinden und
den landwirtschaftlichen Betrieben. In diesem Zusammenhang besteht allerdings auch die
Grundnotwendigkeit, akzeptable Ablösen bzw. Ersatzgrundstücke zur Verfügung zu stellen.
Offensichtlich zieht sich der Umsetzungsprozeß, widersprechend zu den Ankündigungen
vieler Politiker, allen voran durch den Landeshauptmann von Niederösterreich, in die Länge.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.                           Wie sieht der bauliche Plan für den Hochwasserschutz in der March-Thayaregion im
Detail aus?

2.                           Wie ist der zeitliche Plan für die Umsetzung konfiguriert?

3.                           Welche finanziellen Mittel werden vom Bundesbudget und vom Land
Niederösterreich eingebracht?


4.                             Wie erfolgt die Aufgabenaufteilung in der Projektvorbereitung und in der
Realisierungsphase zwischen Bund, Land Niederösterreich und der Via Donau?

5.                             Welche Maßnahmen wurden und werden ergriffen, um die
Umweltverträglichkeitsprüfung zu beschleunigen?

6.                             Wie hoch ist der monetäre Anteil der Gesamtprojektkosten für die Schaffung von
Retentionsräumen?

7.                             Werden die betroffenen Gemeinden, die ohnehin durch die Katastrophen große
finanzielle Aufwendungen zu tragen haben, durch die Verwirklichung der
Hochwasserschutzmaßnahmen finanziell unbehelligt bleiben?