4319/J XXII. GP
Eingelangt am
24.05.2006
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Rada, Dr. Jarolim
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der March
Mit 1. Juni 2006 beginnt das
Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren bezüglich der
baulichen Erfordernisse rund um den Hochwasserschutz der Marchregion.
Es gilt das bereits in den Jahren 1995 bis 1997 von der Wasserstraßendirektion
in Auftrag
gegebene „flußbauliche- gewässerökologische Gesamtkonzept für March und
Thaya",
angereichert mit den bedauerlichen
Erkenntnissen der vergangenen Katastrophen umzusetzen.
Besonderes Augenmerk ist auf die Schaffung von weitläufigen
Retentionsräumen zu legen.
Die rasche Verwirklichung bedingt eine
zügige Einigung mit den betroffenen Gemeinden und
den landwirtschaftlichen Betrieben. In diesem Zusammenhang besteht
allerdings auch die
Grundnotwendigkeit, akzeptable Ablösen bzw. Ersatzgrundstücke zur Verfügung zu
stellen.
Offensichtlich zieht sich der Umsetzungsprozeß, widersprechend zu den
Ankündigungen
vieler Politiker, allen voran durch den Landeshauptmann von Niederösterreich,
in die Länge.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten daher an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1.
Wie sieht der bauliche Plan für den
Hochwasserschutz in der March-Thayaregion im
Detail aus?
2.
Wie ist der zeitliche Plan für die Umsetzung
konfiguriert?
3.
Welche finanziellen Mittel werden
vom Bundesbudget und vom Land
Niederösterreich eingebracht?
4.
Wie erfolgt die Aufgabenaufteilung in der
Projektvorbereitung und in der
Realisierungsphase zwischen Bund, Land
Niederösterreich und der Via Donau?
5.
Welche Maßnahmen wurden und werden
ergriffen, um die
Umweltverträglichkeitsprüfung zu beschleunigen?
6.
Wie hoch ist der monetäre Anteil
der Gesamtprojektkosten für die Schaffung von
Retentionsräumen?
7.
Werden die betroffenen Gemeinden,
die ohnehin durch die Katastrophen große
finanzielle Aufwendungen zu tragen haben, durch die Verwirklichung der
Hochwasserschutzmaßnahmen finanziell unbehelligt bleiben?