4320/J XXII. GP
Eingelangt am 24.05.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Rechnungshofprüfung Agrarmarkt Austria GesmbH
Die AMA Marketing wurde 1995 aufgrund einer Ermächtigung
im AMA-Gesetz 1992
von der AMA als
Alleineigentümerin gegründet und übernahm seitdem von ihr die
Aufgabe der Förderung des Agrarmarketings. Die AMA erhebt
Agrarmarketingbeiträge zur Finanzierung der AMA Marketing von den
ProduzentInnen bzw. bearbeitenden
Unternehmen ein (z.B. im Jahr 2004 17,32 Mio.
Euro). Neben der Absatzförderung von Agrarprodukten führt die AMA
Marketing
auch Programme zur Steigerung der
Lebensmittelqualität durch und vergibt u.a. das
AMA-Gütesiegel und das AMA-Biozeichen.
Dem Bericht des Rechnungshofes 2005/9 (GZ
860.038/002-E1/05) zur Agrarmarkt
Austria GesmbH sind
u.a. folgende Kritikpunkte zu entnehmen:
-
Die Anzahl bestimmter Kontrollen im Bereich
Qualitätsmanagement war
schwankend.
-
Die
Kontrollen erreichten nicht immer die selbst gesteckten Ziele.
-
Die Auswahl der Produktproben erfolgte durch die
überprüften Unternehmen
selbst.
-
Bei fünf von 16 überprüften Vergabefällen stellte der RH
Verstöße gegen
Bundesvergabevorschriften fest.
-
Die Förderung des Absatzes inländischer Produkte im
Inland widerspricht
gemeinschaftsrechtlichen
Vorgaben.
-
Der jährliche Marketingplan und seine Evaluierung waren
nur sehr allgemein
gehalten und die
Daten zum Teil nicht aktuell.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Inwiefern wurde den Empfehlungen des RH nachgekommen,
die Aktualität der
Daten, die Qualität
der Zielformulierungen des Marketingplans und den
Evaluierungsprozess verstärkt zu beachten?
2.
Inwiefern wurde den Empfehlungen des RH nachgekommen, im
Bereich des
Qualitätsmanagements die Zielwerte für die Anzahl der selbst durchgeführten
Kontrollen möglichst
einzuhalten?
3.
Welche Maßnahmen wurden ergriffen, damit die Verstöße
gegen die
Vergabevorschriften
abgestellt werden?
4.
Wann
wird den Empfehlungen des RH nachgekommen, eine Neuformulierung
der betreffenden Gesetzesstelle (§ 21a des AMA-Gesetzes 1992) den
europäischen Rechtsvorschriften anzupassen?
5.
Was
unternehmen Sie gegen die Kritik, dass durch die AMA-Marketing
verstärkt der Fleischkonsum beworben werde und dadurch
gesundheitspolitische Kampagnen des BMGF unterlaufen werden? Durch
welche konkreten Maßnahmen sollen in Hinkunft verstärkt gesundheitliche
Ziele im Bereich der Förderung des
Agrarmarketings berücksichtigt werden?
6.
Wurde
den Empfehlungen des RH nachgekommen, für rechtlich ungeklärte
Beitragsleistungen Rückstellungen zu bilden?
7.
Wie
ist zu rechtfertigen, dass in einem Produktbereich die Auswahl der zur
Überprüfung einzusendenden Produktproben durch die überprüften
Unternehmen selbst erfolgte?
8.
Wie erklären Sie, dass in einzelnen Fällen die AMA
Marketing verhängte
Konventionalstrafen
auf Vorhaltungen der Unternehmen entgegen der
ursprünglichen
Einschätzung herabsetzte oder sie gänzlich erließ?
9.
Inwiefern wurde den Empfehlungen des RH nachgekommen,
das System zur
laufenden Kontrolle
so zu überarbeiten, dass Einflussmöglichkeiten der
Unternehmen ausgeschlossen sind?
10.
Die von der AMA Marketing geltend gemachte Vorsteuer
betrug laut RH bisher
jährlich etwa 1,5
Mill. Euro bis 2 Mill. Euro. Das bedeutet einen jährlichen
Einnahmenverzicht der öffentlichen Hand in dieser Höhe. Wie begründen Sie,
dass die AMA Marketing für den Großteil
ihrer Einnahmen keine Umsatzsteuer
abführt?
11.
Wie beurteilen Sie die Kritik des RH, es sei eine unklare
Vereinbarung
zwischen
der AMA und der AMA-Marketing getroffen worden und wie soll
dieser Kritik
begegnet werden?
12.
Was
hat der RH betreffend die Geschäftsführer- und Aufsichtsratsbezüge
konkret festgestellt? In welcher Höhe belaufen sich diese Bezüge in den
einzelnen Jahren von 2000 - 2006?
13.
Was
hat der RH betreffend die Gewährung von Prämien konkret festgestellt?
Um welche Prämien handelte es sich?