4323/J XXII. GP

Eingelangt am 02.06.2006
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Aktivitäten im Bereich Mobbing

 

 

Das Thema Mobbing wird in den letzten Jahren zunehmend öffentlich diskutiert. Mobbing bezeichnet eine konfliktbelastete Situation am Arbeitsplatz, bei der die betroffene Person von einer oder mehreren anderen Personen systematisch und über einen längeren Zeitraum direkt oder indirekt angegriffen wird. Das Ziel und/oder der Effekt dieser Handlung ist es, diese Person auszugrenzen.

 

In Österreich kann von einer Betroffenheit von ca. 8% der unselbstständig Erwerbstätigen ausgegangen werden. Mobbing kann jeden und jede treffen, allerdings sind nach verschiedenen Studien Frauen häufiger von Mobbingopfer als Männer. Sexuelle Belästigung und Mobbing können eng miteinander verbunden sein, da sexuelle Belästigung mitunter gezielt als Mobbing-Methode eingesetzt wird.

 

Mobbing ist kein Rechtsbegriff, d.h. es gibt keine rechtliche Definition von Mobbing und keinen Straftatbestand. Strafrechtlich relevant kann Mobbing daher nur werden, wenn konkrete Mobbing-Handlungen so massiv sind, dass sie strafrechtlich relevant sind, wie Körperverletzung oder üble Nachrede.

 

In der Arbeitspsychologie und –medizin ist Mobbing allerdings seit 20 Jahren ein wissenschaftlich definierter Begriff. Arbeitsrechtlich gesehen umfasst die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auch ein Tätigwerden gegen Mobbinghandlungen gegen DienstnehmerInnen. Erlangt der/die DienstgeberIn daher Kenntnis von Mobbinghandlungen gegen eine/n MitarbeiterIn, so hat er/sie die Verpflichtung, dem nachzugehen und gegebenenfalls die Mobbinghandlungen abzustellen. Zum anderen sind ArbeitnehmerInnen aufgrund ihrer Treuepflicht zu „ordentlichem und gebührlichem“ Verhalten im Betrieb verpflichtet. Mobbing stellt eine indirekte Verletzung der Interessen des Arbeitgebers und damit der Treuepflicht dar.

 

Seit der jüngsten Novellierung der Gleichbehandlungsgesetze 2004 ist der Diskriminierungstatbestand der Belästigung strafbar. Damit sind außer der sexuellen Belästigung auch bestimmte Mobbinghandlungen abgedeckt, nämlich Belästigungen aufgrund des Geschlechts, die nicht der sexuellen Sphäre zuzuordnen sind.

 

Trotz dieser Bestimmungen fehlen aber bis heute gesetzliche Regelungen, die Mobbing ausdrücklich verbieten und sanktionieren. Nur so kann Rechtsschutz und volle Rehabilitation für Mobbing-Geschädigte ermöglicht werden. Die Erlassung eines entsprechenden Gesetzes ist daher überfällig.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wie definieren Sie Mobbing?

  2. Welche Aktivitäten haben Sie als Minister gesetzt, um Mobbing effizient zu bekämpfen?

  3. Welche finanziellen Mittel haben Sie seitens Ihres Ressorts für Forschung zum Themenbereich Mobbing bzw. für  Beratung und Hilfe für Mobbingopfer zu Verfügung gestellt?

  4. Haben Sie in Ihrer Amtszeit als Arbeitsminister eine oder mehrere Studien zum Problembereich Mobbing in Auftrag gegeben?
    Wenn nein: Warum nicht?
    Wenn ja: Welche Studien und wann? Legen Sie die Studien bitte dieser Anfragebeantwortung bei.

  5. Gehört es Ihrer Meinung nach zur Fürsorgepflicht des/der DienstgeberIn, MitarbeiterInnen vor Mobbing zu schützen und geschieht dies in der Praxis auch ausreichend?

  6. Sind Sie der Meinung, dass die gesetzliche Definition der Fürsorgepflicht des/der ArbeitgeberIn geändert bzw. erweitert werden müsste, um Mobbinghandlungen effektiver zu erfassen?
    Wenn nein: Weshalb nicht?
    Wenn ja: Wann werden Sie eine entsprechende Gesetzesänderung in die Wege leiten?

  7. Sollte der Bereich Mobbing Ihrer Meinung nach sondergesetzlich geregelt werden?
    Wenn nein, weshalb nicht?
    Wenn ja, wie und wann werden Sie diese Gesetzgebung veranlassen?

  8. Meinen Sie, dass der in den Gleichbehandlungsgesetzen seit 2004 erfasste Tatbestand „Belästigung“ ausreichend ist, um Mobbinghandlungen zu unterbinden?
    Wenn ja: Warum sind Sie dieser Meinung?

Wenn nein: welche darüber hinausgehenden gesetzlichen Maßnahmen sind hierfür Ihrer Meinung nach notwendig?

  1. Ist Ihnen die Gesetzgebung zu Mobbing in anderen europäischen Ländern bekannt? Bitte beschreiben Sie diese kurz.

  2. Halten Sie es für sinnvoll, einen strafrechtlichen Tatbestand Mobbing zu schaffen?