4329/J XXII. GP
Eingelangt am 02.06.2006
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ANFRAGE
der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Aktivitäten der Regierung gegen häusliche Gewalt
Eine von Karmasin Motivforschung im Auftrag des „Klubs für Frauen – Die überparteiliche Fraueninitiative“ durchgeführte österreichweite Umfrage zum Thema häusliche Gewalt vom Mai 2006 kommt zu folgenden Ergebnissen:
- Der Begriff der häuslichen Gewalt ist für die Mehrzahl der Menschen in
Österreich unklar, daher ist es auch sehr unterschiedlich, was als häusliche
Gewalt definiert wird. Insgesamt ist eine Tendenz zur Verharmlosung von
häuslicher Gewalt erkennbar, da etwa 11% der Befragten ständige körperliche
Gewalt und 29% eine einmalig verübte körperliche Gewaltausübung nicht als
häusliche Gewalt definieren.
- an wen sich Betroffene im Falle häuslicher Gewalt im eigenen Umfeld wenden können, ist vielen Menschen unklar; Beratungseinrichtungen und Hilfsangebote für betroffene Frauen sind weitgehend unbekannt.
- die mediale öffentliche Thematisierung von häuslicher Gewalt wird von der überwiegenden Mehrzahl der Befragten als unzureichend und viel zu schwach beurteilt. Dies ist laut Studienautorin ein Indikator dafür, dass das Thema häusliche Gewalt zu wenig Beachtung durch die Öffentlichkeit erfährt.
- bei Vermutungen über Ursachen für häusliche Gewalt steht zwar bei den Befragten Alkoholkonsum und Arbeitslosigkeit an erster Stelle, gleich dahinter folgen aber Vermutungen, die häusliche Gewalt nur Randgruppen zuordnen, wie etwa „keine geordneten Familienverhältnisse“ oder „Gewalt primär bei Ausländern“. Dies entspricht bekanntlich nicht der Realität.
- 52% der Befragten haben Gewalt von Männern gegenüber Frauen schon beobachtet, was laut Studienautorin auf die hohe Aktualität des Themas in Österreich hinweist.
Diese hier skizzierten Ergebnisse sind Anlass für Fragen nach den Aktivitäten der für die Bekämpfung von häuslicher Gewalt zuständigen Ministerinnen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Welche Aktivitäten haben Sie in Ihrer
Amtszeit bisher gesetzt, um häusliche Gewalt öffentlich bekannt zu machen und
zu bekämpfen?
2.
In welcher Höhe haben Sie die
Interventionsstellen gegen Gewalt 2004, 2005 und 2006 finanziell unterstützt?
3.
Um wie viel werden diese Mittel
aufgrund der zusätzlichen Kompetenzen der Interventionsstellen im Bereich
Anti-Stalking aufgestockt?
4.
Unterstützen Sie die
Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels finanziell und wenn ja, in
welcher Höhe (2004, 2005, 2006)?
5.
Welche anderen NGOs, die mit von
Gewalt betroffenen Frauen arbeiten, unterstützen Sie finanziell und in welcher
jährlichen Höhe jeweils?
6.
Gibt es seitens Ihres Ministeriums
eine Statistik über die gesetzten Maßnahmen und die Effektivität der
Gewaltschutzgesetzes (Zahl der Wegweisungen, nachfolgende einstweilige
Verfügungen, etc.)? Wenn ja: Legen Sie diese bitte der Anfragebeantwortung bei.
7.
Sehen Sie Verbesserungsbedarf beim
Gewaltschutzgesetz?
Wenn ja: Welchen?
Wenn ja: Wann werden Sie diese Verbesserungen umsetzen?
8.
Wieviele Schulungen der Exekutive zum
Bereich häusliche Gewalt hat es in den Jahren 2004, 2005 und 2006 in Österreich
gegeben und welche? Wieviele ExekutivbeamtInnen haben daran teilgenommen
(aufgeschlüsselt nach Männern/Frauen)?
9.
Migrantinnen, die über den
„Familiennachzug“ nach Österreich kommen, dürfen zunächst nicht arbeiten und
sind damit meist von männlichen Familienmitgliedern komplett finanziell
abhängig. Dies erschwert ihre Situation besonders im Falle von häuslicher
Gewalt.
Sind Sie dafür, dass alle Frauen, die sich legal in Österreich aufhalten,
Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten?