4329/J XXII. GP

Eingelangt am 02.06.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Aktivitäten der Regierung gegen häusliche Gewalt

 

 

Eine von Karmasin Motivforschung im Auftrag des „Klubs für Frauen – Die überparteiliche Fraueninitiative“ durchgeführte österreichweite Umfrage zum Thema häusliche Gewalt vom Mai 2006 kommt zu folgenden Ergebnissen:


- Der Begriff der häuslichen Gewalt ist für die Mehrzahl der Menschen in Österreich unklar, daher ist es auch sehr unterschiedlich, was als häusliche Gewalt definiert wird. Insgesamt ist eine Tendenz zur Verharmlosung von häuslicher Gewalt erkennbar, da etwa 11% der Befragten ständige körperliche Gewalt und 29% eine einmalig verübte körperliche Gewaltausübung nicht als häusliche Gewalt definieren.

- an wen sich Betroffene im Falle häuslicher Gewalt im eigenen Umfeld wenden können, ist vielen Menschen unklar; Beratungseinrichtungen und Hilfsangebote für betroffene Frauen sind weitgehend unbekannt.

- die mediale öffentliche Thematisierung von häuslicher Gewalt wird von der überwiegenden Mehrzahl der Befragten als unzureichend und viel zu schwach beurteilt. Dies ist laut Studienautorin ein Indikator dafür, dass das Thema häusliche Gewalt zu wenig Beachtung durch die Öffentlichkeit erfährt.

- bei Vermutungen über Ursachen für häusliche Gewalt steht zwar bei den Befragten Alkoholkonsum und Arbeitslosigkeit an erster Stelle, gleich dahinter folgen aber Vermutungen, die häusliche Gewalt nur Randgruppen zuordnen, wie etwa „keine geordneten Familienverhältnisse“ oder „Gewalt primär bei Ausländern“. Dies entspricht bekanntlich nicht der Realität.

- 52% der Befragten haben Gewalt von Männern gegenüber Frauen schon beobachtet, was laut Studienautorin auf die hohe Aktualität des Themas in Österreich hinweist.

 

Diese hier skizzierten Ergebnisse sind Anlass für Fragen nach den Aktivitäten der für die Bekämpfung von häuslicher Gewalt zuständigen Ministerinnen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.             Welche Aktivitäten haben Sie in Ihrer Amtszeit bisher gesetzt, um häusliche Gewalt öffentlich bekannt zu machen und zu bekämpfen?

2.             In welcher Höhe haben Sie die Interventionsstellen gegen Gewalt 2004, 2005 und 2006 finanziell unterstützt?

3.             Um wie viel werden diese Mittel aufgrund der zusätzlichen Kompetenzen der Interventionsstellen im Bereich Anti-Stalking aufgestockt?

4.             Unterstützen Sie die Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels finanziell und wenn ja, in welcher Höhe (2004, 2005, 2006)?

5.             Welche anderen NGOs, die mit von Gewalt betroffenen Frauen arbeiten, unterstützen Sie finanziell und in welcher jährlichen Höhe jeweils?

6.             Gibt es seitens Ihres Ministeriums eine Statistik über die gesetzten Maßnahmen und die Effektivität der Gewaltschutzgesetzes (Zahl der Wegweisungen, nachfolgende einstweilige Verfügungen, etc.)? Wenn ja: Legen Sie diese bitte der Anfragebeantwortung bei.

7.             Sehen Sie Verbesserungsbedarf beim Gewaltschutzgesetz?
Wenn ja: Welchen?
Wenn ja: Wann werden Sie diese Verbesserungen umsetzen?

8.             Wieviele Schulungen der Exekutive zum Bereich häusliche Gewalt hat es in den Jahren 2004, 2005 und 2006 in Österreich gegeben und welche? Wieviele ExekutivbeamtInnen haben daran teilgenommen (aufgeschlüsselt nach Männern/Frauen)?

9.             Migrantinnen, die über den „Familiennachzug“ nach Österreich kommen, dürfen zunächst nicht arbeiten und sind damit meist von männlichen Familienmitgliedern komplett finanziell abhängig. Dies erschwert ihre Situation besonders im Falle von häuslicher Gewalt.
Sind Sie dafür, dass alle Frauen, die sich legal in Österreich aufhalten, Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten?