4330/J XXII. GP

Eingelangt am 02.06.2006
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Zivildienstverpflegungsentgelt

 

Nach der Zivildienstgesetznovelle 2006 und der Beschlussfassung des Zivildienstübergangsrechtes ergibt sich die Notwendigkeit einen Überblick und eine Bilanz über die durch die verfassungswidrigen Bestimmungen im Berich des Verpflegungsentgeltes entstandenen Aufwand und aufgelaufenen Kosten zu legen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wie viele außerordentliche Beschwerden wurden seit dem Inkrafttreten der Zivildienstgesetz-Novelle 2001 von Zivildienstleistenden eingebracht?

 

  1. Wie viele dieser eingebrachten Beschwerden betreffen die „angemessene" Verpflegung während der Zivildienstleistung?

 

  1. Wie viele dieser Beschwerden wurden (aufgeschlüsselt nach dem Jahr ihrer Erledigung durch den Zivildienstrat) bisher vom Zivildienstrat geprüft, und bei wie vielen außerordentlichen Beschwerden kam der Zivildienstrat zu dem Ergebnis, dass der Zivildienstpflichtige nicht angemessen verpflegt worden ist?

 

  1. Wie viele der vom Zivildienstrat geprüften außerordentlichen Beschwerden den Verpflegungsanspruch betreffend hat der Bundesminister für Inneres erledigt, und in wie vielen Fällen ist er der Empfehlung des Zivildienstrates gefolgt (Zahlen absolut und prozentuell)?

 

  1. Wie viele Beschwerdeführer wurden jeweils in den Jahren 2001, 2002, 2003, 2004, 2005 über die Erledigung ihrer außerordentlichen Beschwerde verständigt, und wie erfolgt eine derartige Verständigung?

 

  1. Wie viele Zivildienstpflichtige haben, aufgeschlüsselt nach den Jahren 2001,2002, 2003, 2004 und 2005 einen Antrag auf Feststellung der Angemessenheit ihrer Verpflegung gestellt?

 

  1. Wie viele dieser beantragten Feststellungsbescheide wurden, von der Zivildienstserviceagentur (ZISA) erlassen? Was war der Inhalt der von der ZISA erlassenen Bescheide? Wie werden die Umstände der konkreten Verpflegungssituation des Beschwerdeführers durch die Behörde ermittelt?

 

  1. Wie hoch war der Verwaltungsaufwand (Personal- und Sachaufwand) in der Zivildienstverwaltungs Ges.m.b.H. für die Behandlung der Feststellungsanträge in Euro im Jahr 2005?

 

  1. Wie hoch war der Verwaltungsaufwand (Personal- und Sachaufwand) im Bundesministerium für Inneres für die Behandlung der Feststellungsanträge in Euro im Jahr 2005? Ist es zutreffend, dass für die Bearbeitung aller Anträge eine Vollzeitkraft abgestellt ist?

 

  1. Wie viele Zivildiener haben 2005 einen Antrag auf Gewährung einer Aushilfe nach § 28a Abs. 2 ZDG gestellt, und wie viele Aushilfebescheide wurden erlassen?

 

  1. Wie vielen Zivildienstpflichtigen wurde im Jahr 2005 eine beantragte Aushilfe gewährt?

 

  1. Wie hoch ist die Summe der seit 1.1.2001 gewährten Aushilfen?

 

  1. Wie hoch ist die Anzahl der Zivildiensteinrichtungen (Rechtsträger), deren Zivildienstleistenden eine Aushilfe gewährt wurde? Um welche Einrichtungen handelt es sich dabei?

 

  1. Wurde in diesen Einrichtungen, in denen einem Zivildienstleistenden eine Aushilfe gewährt wurde, nur dem Antragsteller oder auch allen anderen Zivildienstleistenden dieser Einrichtung eine Aushilfe gewährt?

 

  1. Welche Schritte unternimmt das BMI, um die als Aushilfe gewährten Beträge durch die Einrichtungen rückerstattet zu bekommen? Wie hoch ist die Summe der bereits erfolgreich eingetriebenen Rückforderungen?

 

  1. Was unternimmt das BMI angesichts der Tatsache, dass Zivildiensteinrichtungen (Rechtsträger) ihre Zivildienstleistenden nicht „angemessen" verpflegen, was ja durch die Gewährung einer Aushilfe an eben diese Zivildienstleistenden offensichtlich wird? Wurde gegen solche Zivildiensteinrichtungen ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet? Wenn ja, wie lautete das Strafausmaß? Wurde gegen diese Einrichtungen, die gegen das ZDG verstoßen haben, ein Widerrufsverfahren hinsichtlich der Anerkennung als Zivildiensteinrichtung eingeleitet?

 

  1. Das BMI bzw. die Zivildienst-ServicegmbH hat im Jahr 2004 ein ernährungswissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben („Pfannhauser-Gutachten“). Wie hoch beliefen sich die Kosten dafür?