Eingelangt am 02.06.2006
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ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend
Zivildienstverpflegungsentgelt
Nach
der Zivildienstgesetznovelle 2006 und der Beschlussfassung des
Zivildienstübergangsrechtes ergibt sich die Notwendigkeit einen Überblick und
eine Bilanz über die durch die verfassungswidrigen Bestimmungen im Berich des
Verpflegungsentgeltes entstandenen Aufwand und aufgelaufenen Kosten zu legen.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
- Wie
viele außerordentliche Beschwerden wurden seit dem Inkrafttreten der
Zivildienstgesetz-Novelle 2001 von Zivildienstleistenden eingebracht?
- Wie viele dieser
eingebrachten Beschwerden betreffen die „angemessene" Verpflegung
während der Zivildienstleistung?
- Wie viele dieser
Beschwerden wurden (aufgeschlüsselt nach dem Jahr ihrer Erledigung durch
den Zivildienstrat) bisher vom Zivildienstrat geprüft, und bei wie vielen
außerordentlichen Beschwerden kam der Zivildienstrat zu dem Ergebnis, dass
der Zivildienstpflichtige nicht angemessen verpflegt worden ist?
- Wie viele der vom
Zivildienstrat geprüften außerordentlichen Beschwerden den
Verpflegungsanspruch betreffend hat der Bundesminister für Inneres
erledigt, und in wie vielen Fällen ist er der Empfehlung des
Zivildienstrates gefolgt (Zahlen absolut und prozentuell)?
- Wie viele
Beschwerdeführer wurden jeweils in den Jahren 2001, 2002, 2003, 2004, 2005
über die Erledigung ihrer außerordentlichen Beschwerde verständigt, und
wie erfolgt eine derartige Verständigung?
- Wie viele
Zivildienstpflichtige haben, aufgeschlüsselt nach den Jahren 2001,2002,
2003, 2004 und 2005 einen Antrag auf Feststellung der Angemessenheit ihrer
Verpflegung gestellt?
- Wie viele dieser
beantragten Feststellungsbescheide wurden, von der
Zivildienstserviceagentur (ZISA) erlassen? Was war der Inhalt der von der
ZISA erlassenen Bescheide? Wie werden die Umstände der konkreten
Verpflegungssituation des Beschwerdeführers durch die Behörde ermittelt?
- Wie hoch war der
Verwaltungsaufwand (Personal- und Sachaufwand) in der
Zivildienstverwaltungs Ges.m.b.H. für die Behandlung der
Feststellungsanträge in Euro im Jahr 2005?
- Wie hoch war der
Verwaltungsaufwand (Personal- und Sachaufwand) im Bundesministerium für
Inneres für die Behandlung der Feststellungsanträge in Euro im Jahr 2005?
Ist es zutreffend, dass für die Bearbeitung aller Anträge eine
Vollzeitkraft abgestellt ist?
- Wie viele Zivildiener
haben 2005 einen Antrag auf Gewährung einer Aushilfe nach § 28a Abs. 2 ZDG
gestellt, und wie viele Aushilfebescheide wurden erlassen?
- Wie vielen
Zivildienstpflichtigen wurde im Jahr 2005 eine beantragte Aushilfe
gewährt?
- Wie hoch ist die Summe
der seit 1.1.2001 gewährten Aushilfen?
- Wie hoch ist die Anzahl
der Zivildiensteinrichtungen (Rechtsträger), deren Zivildienstleistenden
eine Aushilfe gewährt wurde? Um welche Einrichtungen handelt es sich
dabei?
- Wurde in diesen
Einrichtungen, in denen einem Zivildienstleistenden eine Aushilfe gewährt
wurde, nur dem Antragsteller oder auch allen anderen Zivildienstleistenden
dieser Einrichtung eine Aushilfe gewährt?
- Welche Schritte
unternimmt das BMI, um die als Aushilfe gewährten Beträge durch die
Einrichtungen rückerstattet zu bekommen? Wie hoch ist die Summe der
bereits erfolgreich eingetriebenen Rückforderungen?
- Was unternimmt das BMI
angesichts der Tatsache, dass Zivildiensteinrichtungen (Rechtsträger) ihre
Zivildienstleistenden nicht „angemessen" verpflegen, was ja durch die
Gewährung einer Aushilfe an eben diese Zivildienstleistenden
offensichtlich wird? Wurde gegen solche Zivildiensteinrichtungen ein
Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet? Wenn ja, wie lautete das
Strafausmaß? Wurde gegen diese Einrichtungen, die gegen das ZDG verstoßen
haben, ein Widerrufsverfahren hinsichtlich der Anerkennung als
Zivildiensteinrichtung eingeleitet?
- Das BMI bzw. die
Zivildienst-ServicegmbH hat im Jahr 2004 ein ernährungswissenschaftliches
Gutachten in Auftrag gegeben („Pfannhauser-Gutachten“). Wie hoch beliefen
sich die Kosten dafür?