4335/J XXII. GP

Eingelangt am 02.06.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Aktivitäten der Regierung gegen häusliche Gewalt

 

 

Eine von Karmasin Motivforschung im Auftrag des „Klubs für Frauen – Die überparteiliche Fraueninitiative“ durchgeführte österreichweite Umfrage zum Thema häusliche Gewalt vom Mai 2006 kommt zu folgenden Ergebnissen:


- Der Begriff der häuslichen Gewalt ist für die Mehrzahl der Menschen in Österreich unklar, daher ist es auch sehr unterschiedlich, was als häusliche Gewalt definiert wird. Insgesamt ist eine Tendenz zur Verharmlosung von häuslicher Gewalt erkennbar, da etwa 11% der Befragten ständige körperliche Gewalt und 29% eine einmalig verübte körperliche Gewaltausübung nicht als häusliche Gewalt definieren.

- an wen sich Betroffene im Falle häuslicher Gewalt im eigenen Umfeld wenden können, ist vielen Menschen unklar; Beratungseinrichtungen und Hilfsangebote für betroffene Frauen sind weitgehend unbekannt.

- die mediale öffentliche Thematisierung von häuslicher Gewalt wird von der überwiegenden Mehrzahl der Befragten als unzureichend und viel zu schwach beurteilt. Dies ist laut Studienautorin ein Indikator dafür, dass das Thema häusliche Gewalt zu wenig Beachtung durch die Öffentlichkeit erfährt.

- bei Vermutungen über Ursachen für häusliche Gewalt steht zwar bei den Befragten Alkoholkonsum und Arbeitslosigkeit an erster Stelle, gleich dahinter folgen aber Vermutungen, die häusliche Gewalt nur Randgruppen zuordnen, wie etwa „keine geordneten Familienverhältnisse“ oder „Gewalt primär bei Ausländern“. Dies entspricht bekanntlich nicht der Realität.

- 52% der Befragten haben Gewalt von Männern gegenüber Frauen schon beobachtet, was laut Studienautorin auf die hohe Aktualität des Themas in Österreich hinweist.

 

Diese hier skizzierten Ergebnisse sind Anlass für Fragen nach den Aktivitäten der für die Bekämpfung von häuslicher Gewalt zuständigen Ministerinnen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.             Welche Aktivitäten haben Sie in Ihrer Amtszeit bisher gesetzt, um häusliche Gewalt öffentlich bekannt zu machen und zu bekämpfen?

2.             In welcher Höhe haben Sie die Interventionsstellen gegen Gewalt 2004, 2005 und 2006 finanziell unterstützt?

3.             Um wie viel werden diese Mittel aufgrund der zusätzlichen Kompetenzen der Interventionsstellen im Bereich Anti-Stalking aufgestockt?

4.             Unterstützen Sie die Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels finanziell und wenn ja, in welcher Höhe (2004, 2005, 2006)?

5.             Welche anderen NGOs, die mit von Gewalt betroffenen Frauen arbeiten, unterstützen Sie finanziell und in welcher jährlichen Höhe jeweils?

6.             Wie sieht die bisherige Bilanz des Opfernotrufs aus, den Ihr Ministerium gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer betreibt? Seit wann besteht der Opfernotruf genau, wie viele Anrufe bzw. Beratungen hat es bisher gegeben (aufgeschlüsselt nach Jahren)? Lässt sich daraus ableiten, dass das Angebot des Opfernotrufes immer bekannter wird?

7.             Was tun Sie, um die Telefonnummer und das Angebot des Opfernotrufes in der Öffentlichkeit bekannt zu machen? Gibt es auf der Homepage des Justizministeriums einen entsprechenden Hinweis?

8.             Wie hoch waren bisher die Kosten für den Opfernotruf (aufgeschlüsselt nach Jahren)? Welches Honorar erhalten AnwältInnen, die im Rahmen des Opfernotrufes Telefondienst machen?

9.             Wieviele RechtsanwältInnen beraten beim Opfernotruf und welche speziellen Qualifikationen haben sie dafür? Wer entscheidet, welche RechtsanwältInnen beim Opfernotruf tätig sind?

10.        Halten Sie es grundsätzlich für effizienter, bestehende Angebote wie die Frauenhelpline gegen Männergewalt verstärkt öffentlich zu machen und zu unterstützen oder neue Angebote einzurichten, die dann wieder neu beworben und bekanntgemacht werden müssen?