4338/J XXII. GP
Eingelangt am 07.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Wasserqualität in Einzelwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen III)"
Mit der AB 3075/XXII.GP vom 05.08.2005 wurden von Ihnen
die Fragen der Anfrage 3174/J
XXII.GP beantwortet.
Neben
den notwendigen rechtlichen Klarstellungen zu den Hausbrunnen haben wir von
Ihnen -
aber auch von der Gesundheitsministerin in
deren Beantwortung dazu - zum ersten Mal genauere
Informationen zur Anzahl der „Hausbrunnen" in Österreich erhalten.
Viele Fragen wurden von
Ihnen sachlich wie auch rechtlich korrekt
und informativ beantwortet. Dies galt aber nicht für die
Fragen 23 und 24 (Wasserrechtliche Maßnahmen) sowie für die Fragen 37
bis 40, die aus Sicht
der Fragesteller unvollständig beantwortet
wurden. Es kam von Ihnen auch zu bemerkenswerten
Einschätzungen:
So
wurde ein legistischer Handlungsbedarf bzw. in der Vollziehung zur Sicherung
der
Wassergüte - auch in Anbetracht der bekannt gewordenen Untersuchungsergebnisse
- nicht
gesehen!
Die
Fragen hinsichtlich eines allfälligen Handlungsbedarfes in der Gesetzgebung und
Vollziehung wurden von Ihnen insgesamt sehr oberflächlich beantwortet. Ihre
Antworten zur
Kontrolle des Nitrataktionsprogramms (Fragen 37 bis 40) dürfen in Anbetracht
vorliegender
Untersuchungsergebnisse (z.B. AK Oberösterreich) wohl nicht ernst genommen
werden. Man
gewann bei Ihren Antworten den Eindruck,
dass die Nitratproblematik weiter verschwiegen und
unterdrückt werden soll.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Haben sich zur Beantwortung der Fragen
1-3 der Anfrage 3174/J Änderungen ergeben?
Wenn ja, welche?
2.
Haben sich zur Beantwortung der Fragen 4 - 8 der Anfrage
3174/J Änderungen ergeben?
Wenn ja, welche?
3.
Haben
Sie in Fragen des baulichen Zustandes bzw. der Wasserqualität in Hausbrunnen
mit
den zuständigen Stellen der
Landesregierungen (Landeshauptmann/hauptfrau) 2005 Kontakt
aufgenommen? Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Gespräche?
4.
Wenn nein, werden Sie zu diesen offenen Fragen mit den
zuständigen Stellen der
Landesregierungen
Kontakt aufnehmen?
5.
Falls
nein, weshalb nicht?
6.
Haben sich zur Beantwortung der Fragen 12 - 14 der
Anfrage 3174/J Änderungen ergeben?
Wenn ja, welche?
7.
Welche
Maßnahmen wurden im Jahr 2005 durch Ihr Ressort (z.B. Bäuerliche Betriebe)
durchgeführt bzw. sind 2006 geplant, um die
Eigenkontrolle der Hausbrunnenbesitzer zu
erhöhen?
8.
Wurden durch Ihr Ressort 2005 gegenüber dem BM für
Gesundheit und Frauen Maßnahmen
zur Hebung der Grund-
bzw. Trinkwasserqualität von Wasser aus Hausbrunnen angeregt?
Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche?
9.
Welche
wasserrechtlichen Maßnahmen können sie nach der neuen Rechtslage (Novelle
Wasserrechtsgesetz) als ressortzuständiger Bundesminister veranlassen, wenn es
sich bei
Verunreinigungen im Wasser von Hausbrunnen
um flächendeckende Verunreinigungen wie
z.B. erhöhte Nitratwerte handelt?
Welche diesbezüglichen Maßnahmen können vom
Landeshauptmann/Landeshauptfrau
veranlasst
werden?
10.
Welche und wie viele diesbezügliche wasserrechtliche
Maßnahmen wurden von ihnen bzw.
ihrem Ressort 2005
zum Schutz von Wasser in Hausbrunnen veranlasst? Welche von den
Landeshauptleuten/Landeshauptfrauen?
11.
Welche Behörden können die Schließung (Sperre) von
Hausbrunnen bei Vorliegen bau- oder
installationstechnischer
Mängel bzw. aus gesundheitlichen Gründen veranlassen (gleichgültig
ob es sich um
bewilligter oder beiwilligungsfreier Grund- und bzw. Quellwassernutzung
handelt)
a)
bei verseuchten oder mit Schadstoffen (z.B. Atrazin,
Nitrat) belastetem Wasser für den
eigenen
Haus- und Wirtschaftsbedarf?
b)
bei verseuchten oder mit Schadstoffen belastetem Wasser,
das lebensmittelrechtlich in
Verkehr gebracht
wird?
c)
Bei
bau- oder installationstechnischen Mängeln?
12.
Unter welchen Voraussetzungen bzw. wann kann die
zuständige Wasserrechtsbehörde eine
Schließung
(Sperre) von Hausbrunnen veranlassen? Können auch zusätzliche Maßnahmen
(z.B. Einbau von
Entkeimungsanlagen) verlangt werden?
13.
Wie viele Hausbrunnen mussten durch die jeweils
zuständigen Behörden 2005
gesperrt werden (Aufschlüsselung auf Bundesländer)? Wie viele bereits 2006?
14.
In
welcher Form wird die Sanierung von Hausbrunnen durch Ihr Ressort gefördert?
15.
Welche
aktuellen Landesförderungen gibt es dafür (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
16.
Warum ist es wasserwirtschaftlich nicht erforderlich,
dass Werte (Wassergüte) über
Einzelwasserversorgungsanlagen
in das bundesweit angelegte Wasserinformationssystem
aufgenommen werden?
17.
Welche weiteren Maßnahmen werden Sie zum Schutz der
österreichischen Wasserressourcen
(z.B. Grundwasser)
treffen?
18.
Wie wird seitens Ihres Ressorts die Einhaltung des
Nitrat-Aktionsprogramms in der
Landwirtschaft
kontrolliert?
19.
Wie viele entsprechende Kontrollen fanden im Jahr 2005
durch Ihr Ressort, die AMA und die
Bundesländer statt
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
20. Welches Ergebnis erbrachten im Jahr 2005 diese
Kontrollen (Aufschlüsselung der Ergebnisse
auf Bundesländer)?
21.
Wie wurden die festgestellten Verstöße geahndet? Welche
Sanktionen ausgesprochen
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
22.
Welche
Maßnahmen, Aktionen, Projekte etc. werden sie als für Wasserwirtschaft
ressortzuständiger Bundesminister zum
Schutz der Lebensressource Wasser auch nach dem
„Internationalen Jahr des
Wassers" (2003) im Jahr 2006 ergreifen, veranlassen oder fördern?