4338/J XXII. GP

Eingelangt am 07.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend „Wasserqualität in Einzelwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen III)"

Mit der AB 3075/XXII.GP vom 05.08.2005 wurden von Ihnen die Fragen der Anfrage 3174/J
XXII.GP beantwortet.

Neben den notwendigen rechtlichen Klarstellungen zu den Hausbrunnen haben wir von Ihnen -
aber auch von der Gesundheitsministerin in deren Beantwortung dazu - zum ersten Mal genauere
Informationen zur Anzahl der „Hausbrunnen" in Österreich erhalten. Viele Fragen wurden von
Ihnen sachlich wie auch rechtlich korrekt und informativ beantwortet. Dies galt aber nicht für die
Fragen 23 und 24 (Wasserrechtliche Maßnahmen) sowie für die Fragen 37 bis 40, die aus Sicht
der Fragesteller unvollständig beantwortet wurden. Es kam von Ihnen auch zu bemerkenswerten
Einschätzungen:

So wurde ein legistischer Handlungsbedarf bzw. in der Vollziehung zur Sicherung der
Wassergüte - auch in Anbetracht der bekannt gewordenen Untersuchungsergebnisse - nicht
gesehen!

Die Fragen hinsichtlich eines allfälligen Handlungsbedarfes in der Gesetzgebung und
Vollziehung wurden von Ihnen insgesamt sehr oberflächlich beantwortet. Ihre Antworten zur
Kontrolle des Nitrataktionsprogramms (Fragen 37 bis 40) dürfen in Anbetracht vorliegender
Untersuchungsergebnisse (z.B. AK Oberösterreich) wohl nicht ernst genommen werden. Man
gewann bei Ihren Antworten den Eindruck, dass die Nitratproblematik weiter verschwiegen und
unterdrückt werden soll.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.  Haben sich zur Beantwortung der Fragen 1-3 der Anfrage 3174/J Änderungen ergeben?
Wenn ja, welche?


2.           Haben sich zur Beantwortung der Fragen 4 - 8 der Anfrage 3174/J Änderungen ergeben?
Wenn ja, welche?

3.           Haben Sie in Fragen des baulichen Zustandes bzw. der Wasserqualität in Hausbrunnen mit
den zuständigen Stellen der Landesregierungen (Landeshauptmann/hauptfrau) 2005 Kontakt
aufgenommen? Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Gespräche?

4.           Wenn nein, werden Sie zu diesen offenen Fragen mit den zuständigen Stellen der
Landesregierungen Kontakt aufnehmen?

5.           Falls nein, weshalb nicht?

6.           Haben sich zur Beantwortung der Fragen 12 - 14 der Anfrage 3174/J Änderungen ergeben?
Wenn ja, welche?

7.           Welche Maßnahmen wurden im Jahr 2005 durch Ihr Ressort (z.B. Bäuerliche Betriebe)
durchgeführt bzw. sind 2006 geplant, um die Eigenkontrolle der Hausbrunnenbesitzer zu
erhöhen?

8.           Wurden durch Ihr Ressort 2005 gegenüber dem BM für Gesundheit und Frauen Maßnahmen
zur Hebung der Grund- bzw. Trinkwasserqualität von Wasser aus Hausbrunnen angeregt?
Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche?

9.           Welche wasserrechtlichen Maßnahmen können sie nach der neuen Rechtslage (Novelle
Wasserrechtsgesetz) als ressortzuständiger Bundesminister veranlassen, wenn es sich bei
Verunreinigungen im Wasser von Hausbrunnen um flächendeckende Verunreinigungen wie
z.B. erhöhte Nitratwerte handelt?

Welche diesbezüglichen Maßnahmen können vom Landeshauptmann/Landeshauptfrau
veranlasst werden?

10.    Welche und wie viele diesbezügliche wasserrechtliche Maßnahmen wurden von ihnen bzw.
ihrem Ressort 2005 zum Schutz von Wasser in Hausbrunnen veranlasst? Welche von den
Landeshauptleuten/Landeshauptfrauen?

11.    Welche Behörden können die Schließung (Sperre) von Hausbrunnen bei Vorliegen bau- oder
installationstechnischer Mängel bzw. aus gesundheitlichen Gründen veranlassen (gleichgültig
ob es sich um bewilligter oder beiwilligungsfreier Grund- und bzw. Quellwassernutzung
handelt)


a)       bei verseuchten oder mit Schadstoffen (z.B. Atrazin, Nitrat) belastetem Wasser für den
eigenen Haus- und Wirtschaftsbedarf?

b)  bei verseuchten oder mit Schadstoffen belastetem Wasser, das lebensmittelrechtlich in
Verkehr gebracht wird?

c)       Bei bau- oder installationstechnischen Mängeln?

 

12.  Unter welchen Voraussetzungen bzw. wann kann die zuständige Wasserrechtsbehörde eine
Schließung (Sperre) von Hausbrunnen veranlassen? Können auch zusätzliche Maßnahmen
(z.B. Einbau von Entkeimungsanlagen) verlangt werden?

13.        Wie viele Hausbrunnen mussten durch die jeweils zuständigen Behörden 2005
gesperrt werden (Aufschlüsselung auf Bundesländer)? Wie viele bereits 2006?

14.        In welcher Form wird die Sanierung von Hausbrunnen durch Ihr Ressort gefördert?

15.        Welche aktuellen Landesförderungen gibt es dafür (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

16.        Warum ist es wasserwirtschaftlich nicht erforderlich, dass Werte (Wassergüte) über
Einzelwasserversorgungsanlagen in das bundesweit angelegte Wasserinformationssystem
aufgenommen werden?

17.        Welche weiteren Maßnahmen werden Sie zum Schutz der österreichischen Wasserressourcen
(z.B. Grundwasser) treffen?

18.        Wie wird seitens Ihres Ressorts die Einhaltung des Nitrat-Aktionsprogramms in der
Landwirtschaft kontrolliert?

 

 

19.        Wie viele entsprechende Kontrollen fanden im Jahr 2005 durch Ihr Ressort, die AMA und die
Bundesländer statt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

20.   Welches Ergebnis erbrachten im Jahr 2005 diese Kontrollen (Aufschlüsselung der Ergebnisse
auf Bundesländer)?


21.         Wie wurden die festgestellten Verstöße geahndet? Welche Sanktionen ausgesprochen
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

22.   Welche Maßnahmen, Aktionen, Projekte etc. werden sie als für Wasserwirtschaft
ressortzuständiger Bundesminister zum Schutz der Lebensressource Wasser auch nach dem
„Internationalen Jahr des Wassers" (2003) im Jahr 2006 ergreifen, veranlassen oder fördern?