4339/J XXII. GP

Eingelangt am 07.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend „Hausbrunnen IIP'

Mit der AB 3135/XXII.GP vom 17.08.2005 wurde die Fragen der Anfrage 3195/J XXII.GP vom
24.06.2005 beantwortet. Aus systematischen Gründen werden dieselben bzw. ähnliche Fragen
auch für das Jahr 2005 gestellt.

Neben den notwendigen rechtlichen Klarstellungen haben wir nun vom Landwirtschaftsminister
zum ersten Mal genauere Informationen zur Anzahl der „Hausbrunnen" in Österreich erhalten.
Gleiches gilt auch für die Gesundheitsministerin.

Die meisten Fragen wurden auch von beiden rechtlich korrekt und informativ beantwortet. Dies
gilt nicht für die Fragen 23 und 24 (Wasserrechtliche Maßnahmen), sowie die Fragen 37 bis 40,
die vom Landwirtschaftsminister unvollständig beantwortet wurden. Es kommt auch zu
bemerkenswerten Einschätzungen.

Ein legistischer Handlungsbedarf bzw. in der Vollziehung zur Sicherung der Wassergüte wird
vom Landwirtschaftsminister - auch in Anbetracht der bekannt gewordenen
Untersuchungsergebnisse - nicht gesehen (Fragen 4-8)!

Diese Fragen hinsichtlich eines allfälligen Handlungsbedarfes in der Gesetzgebung und
Vollziehung wurden sehr oberflächlich beantwortet. Die Antworten des Landwirtschaftsministers
zur Kontrolle des Nitrataktionsprogramms (Fragen 37 bis 40) können in Anbetracht vorliegender
Untersuchungsergebnisse (z.B. AK) aber nicht ernst genommen werden. Man gewinnt den
Eindruck, dass die Nitratproblematik weiter verschwiegen und unterdrückt werden soll.

Äußerst informativ sind die Informationen in der AB über Wasseruntersuchungen der
Gesundheitsministerin.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende

 


Anfrage:

1. Hat sich seit 2005 an der Beantwortung der Fragen 1 bis 3 zur Anfrage 3195/J XXII.GP
eine inhaltliche Änderung ergeben? Wenn ja, welche?

12. Wie viele Hausbrunnen (Einzelversorgungsanlagen) gibt es in Österreich

(Aufschlüsselung nach einzelnen Bundesländern)? Wenn diese nicht erfasst sind, ist
Ihnen eine Schätzung bekannt?

1.3. Wie oft wurden periodische Überprüfungen dieser Hausbrunnen aufgrund bestehender
gesetzlicher Bestimmungen in den Jahren 2003 und 2004 vorgenommen
(Aufschlüsselung nach einzelnen Bundesländern)?

1.4. Welche konkreten Ergebnisse gab es bei den jeweiligen Untersuchungen
(Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?

2.    Sehen Sie zur Hebung bzw. Sicherung der Wasserqualität in
Einzelwasserversorgungsanlagen zurzeit einen legistischen Handlungsbedarf?
Wenn ja, welchen?

Wenn nein, warum nicht?

3.    Sehen Sie grundsätzlich einen Handlungsbedarf in der Vollziehung des Bundes bzw. der
Länder (mittelbare Bundesverwaltung etc.), um die Qualität von Trinkwasser
(Wassergüte) in Hausbrunnen (Einzelwasserversorgungsanlagen) in Österreich zu
verbessern?

Wenn ja, welchen?
Wenn nein, weshalb nicht?

4.    Haben Sie im Jahr 2005 in dieser Frage auch mit den jeweils zuständigen
Stellen der Landesregierungen (Landeshauptmann/hauptfrau) bereits Kontakt
aufgenommen? Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Gespräche?

Wenn nein, werden Sie zu diesen Fragen und Problemen mit den jeweils zuständigen
Stellen der Landesregierung Kontakt aufnehmen?
Falls nein, weshalb nicht ?


5.             Worin liegen aus Ihrer Sicht die Hauptprobleme für die Einhaltung der notwendigen und
vorgeschriebenen Wasserqualität aus Hausbrunnen?

6.             Welche Maßnahmen wären zur Behebung dieser bekanntgewordenen Mängel (z.B.
Nitratbelastung), aus Sicht ihres Ressorts, notwendig?

7.             Trinkwasser aus Hausbrunnen unterliegt in der Regel keiner behördlichen Kontrolle.
Halten Sie das im Lichte der bekannten Probleme für änderungswürdig?

a.) Wenn ja, in welcher Form sollte eine Änderung erfolgen?

b.) Wenn nein, weshalb sehen Sie keinen Handlungsbedarf?

c.) Halten Sie das Prinzip der Eigenkontrolle der Hausbrunnenbesitzer weiterhin für

sinnvoll?

8.   Halten Sie nun eine generelle - behördliche - Bestandsaufnahme des Zustandes von
Hausbrunnen und der Qualität von Trinkwasser aus Einzelwasserversorgungsanlagen
(Hausbrunnen) aus gesundheitspolitischen Gründen für Österreich für sinnvoll und
notwendig?

Wenn nein, warum nicht?

9.   Wurden - wie zugesagt - auch 2005 bundesweite Schwerpunktaktionen
betreffend Wasserqualität und mikrobiologische Mängel bei
Einzelwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen) durchgeführt?
Wenn nein, warum nicht? Wenn ja:

a)   Wie viele Proben wurden bei dieser Schwerpunktaktion gezogen?

b)  Wo wurden diese Proben gezogen (Auflistung auf Bundesländer und einzelne
Bezirke)?

c)   Welche Untersuchungen (Parameter) wurden bei diesen Schwerpunktaktionen
durchgeführt?

d)      Wie lauten die konkreten Ergebnisse (Auflistung auf Bundesländer und einzelne
Betriebe)?

e)   Welche Erkenntnisse ziehen Sie aus den vorliegenden Ergebnissen?

f)          Sehen Sie in den Ergebnissen aus Ihrer Sicht einen Handlungsbedarf?
Wenn ja - wie sieht dieser aus?

Wenn nein - weshalb nicht?


(Ersuche in der Beantwortung jeweils Aufschlüsselung auf die Bundesländer)

10. Wer führte die Untersuchungen (Analysen) bei diesen Schwerpunktaktionen des
Gesundheitsministeriums durch?

11. Wird auch 2006 eine derartige Schwerpunktaktion durchgeführt?
Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Ergebnisse liegen bislang vor?

Falls noch keine Ergebnisse vorliegen, wann ist mit diesen zu rechnen?

12. Welche Kontroll- und Analyseergebnisse über Hausbrunnen von den
Lebensmittelaufsichtsorganen liegen für das Jahr 2005 vor (Aufschlüsselung
auf Bundesländer)?

13. Welche Maßnahmen wurden 2005 durchgeführt bzw. sind 2006 geplant, um die
Eigenkontrolle der Hausbrunnenbesitzer bzw. Hausbrunnennutzer zu erhöhen?

14. Ist es aus Sicht Ihres Ressort richtig, dass Hausbrunnenbesitzer die Trinkwasser im
Rahmen einer Privatzimmervermietung, Pension oder Urlaub am Bauernhof an ihre Gäste
abgeben, den lebensmittelrechtlichen Vorschriften unterliegen - auch wenn eine
bewilligungsfreie Grundwassernutzung vorliegt - und die Kontrolle dieses Lebensmittels
durch die Lebensmittelaufsichtsorgane zu erfolgen hat?

Wenn nein, warum nicht?

15.  Unterliegt Wasser aus Hausbrunnen, das als Lebensmittel in Verkehr gebracht wird (siehe
vorige Frage) ebenfalls der Eigenkontrolle?

Wenn ja, wie viele Hausbrunnenbesitzer (z.B. Bäuerliche Betriebe) sind in Österreich
davon betroffen?

16.  Wie viele Hausbrunnen - deren Trinkwasser im Rahmen einer Beherbergung oder
Verköstigung Gästen angeboten wird - wurden 2005 durch
Lebensmittelaufsichtsorgane auf Sicherheit, Hygiene Verkehrsfähigkeit etc. kontrolliert?

17.   Was war das Ergebnis dieser Kontrollen und Untersuchungen (Aufschlüsselung auf


Bundesländer)?

18.  Wurden durch Ihr Ressort 2005 gegenüber dem BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft Maßnahmen zur Hebung der Grund- bzw.
Trinkwasserqualität von Wasser aus Hausbrunnen angeregt?

Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche?

19.  Welche lebensmittelrechtlichen Maßnahmen können sie nach der geltenden Rechtslage als
ressortzuständige Bundesministerin veranlassen, wenn es sich bei Verunreinigungen im
Wasser von Hausbrunnen um flächendeckende Verunreinigungen wie z.B. erhöhte
Nitratwerte oder Bakterien handelt?

Welche diesbezüglichen Maßnahmen können vom Landeshauptmann/Landeshauptfrau
veranlasst werden?

20.      Welche und wie viele diesbezüglicher Maßnahmen wurden von ihnen bzw. ihren Ressort
2005 veranlasst? Welche von den Landeshauptleuten/ Landeshauptfrauen?

21.      Welche Behörden können die Schließung (Sperre) eines Hausbrunnen bei Vorliegen bau-
oder installationstechnischer Mängel bzw. aus gesundheitlichen Gründen veranlassen
(gleichgültig ob es sich um bewilligter oder beiwilligungsfreier Grund- und bzw.
Quellwassernutzung handelt)

 

a)       bei verseuchten oder mit Schadstoffen (z.B. Atrazin, Nitrat) belastetem Wasser für den
eigenen Haus- und Wirtschaftsbedarf

b)  bei verseuchten oder mit Schadstoffen belastetem Wasser, das lebensmittelrechtlich in
Verkehr gebracht wird?

c)       Bei bau- oder installationstechnischen Mängeln?

 

22.      Unter welchen Voraussetzungen bzw. wann kann die zuständige Lebensmittel- oder
Sanitätspolizei eine Schließung (Sperre) von Hausbrunnen veranlassen?

23.      Können auch zusätzliche Maßnahmen (z.B. Einbau von Entkeimungsanlagen) verlangt
werden?


24.  Wie viele Hausbrunnen mussten durch die jeweils zuständigen Behörden 2005
gesperrt werden (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

Wie viele bereits im Jahr 2006?

25.      Wie sieht das aktuelle Krisenkonzept des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen
für die betroffene Bevölkerung aus, wenn das Quell- bzw. Grundwasser die Hausbrunnen
versorgen versiegt bzw. Hausbrunnen aus baulichen oder gesundheitspolitischen Gründen
gesperrt werden müssen (z.B. Trockenperiode)?

26.      Wer übernimmt in diesem Fall die Wasserversorgung? Wer ist für deren Finanzierung
zuständig?

27.      Wie oft musste dies im Jahr 2005 vorgenommen werden (Aufschlüsselung
auf Bundesländer)?

28.      Wie oft wurden im Jahr 2005 Hausbrunnen aufbauliche und
installationstechnische Mängel überprüft (Anzahl der überprüften Hausbrunnen und
Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

29.      Welches Ergebnis erbrachten diese Überprüfungen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

30.      In welcher Form wird aus gesundheitspolitischen Überlegungen die Sanierung von
Hausbrunnen durch Ihr Ressort gefördert?

 

31.      Welche aktuellen Landesforderungen gibt es dafür (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

32.      Welche Werte (Wassergüte) liegen über Einzelwasserversorgungsanlagen vor, die in das
bundesweit angelegte Wasserinformationssystem aufgenommen wurden (Aufschlüsselung
auf Bundesländer)?

33.      Welche weiteren Maßnahmen werden Sie zum Schutz der österreichischen
Wasserressourcen (z.B. Grundwasser) treffen?

34.      Wie wird seitens Ihres Ressorts die Einhaltung des Nitrat-Aktionsprogramms 2005 in der


Landwirtschaft durch Lebensmittelkontrollen und Lebensmittelanalysen überprüft?

35.      Wie viele entsprechende Kontrollen fanden 2005 statt (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?

36.      Welches Ergebnis erbrachten 2005 diese Kontrollen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

37.      Wie wurden festgestellte Verstöße geahndet?

38.      Wie sah die gezogene Probenanzahl für Trinkwasser und abgefüllte Wässer im Jahr 2005 aus?

39.      Welches konkrete Ergebnis erbrachten diese Untersuchungen im Jahr 2005 (Aufschlüsselung
auf Bundesländer und Produkte)?

40.      Wie sieht die Probenanzahl für Trinkwasser und abgefüllte Wässer im Jahr 2005 aus?
Welches Ergebnis erbrachten die bereits in diesem Jahr vorgenommenen Überprüfungen?

41.      Warum müsste 2006 die Mineralwasser- und Quellwasserverordnung geändert werden?

42.      Wurden durch Ihr Ressort 2005 gegenüber dem Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft spezielle wasserrechtliche Maßnahmen zur
Hebung der Grund- bzw. Trinkwasserqualität von Wasser am Hausbrunnen angeregt?
Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche?