4339/J XXII. GP
Eingelangt am 07.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend „Hausbrunnen IIP'
Mit der AB 3135/XXII.GP vom 17.08.2005 wurde die Fragen
der Anfrage 3195/J XXII.GP vom
24.06.2005
beantwortet. Aus systematischen Gründen werden dieselben bzw. ähnliche Fragen
auch für das Jahr 2005 gestellt.
Neben den notwendigen rechtlichen Klarstellungen haben
wir nun vom Landwirtschaftsminister
zum ersten Mal
genauere Informationen zur Anzahl der „Hausbrunnen" in Österreich erhalten.
Gleiches gilt auch für die Gesundheitsministerin.
Die meisten Fragen wurden auch von beiden rechtlich korrekt und
informativ beantwortet. Dies
gilt nicht für die Fragen 23 und 24 (Wasserrechtliche Maßnahmen), sowie die
Fragen 37 bis 40,
die vom Landwirtschaftsminister
unvollständig beantwortet wurden. Es kommt auch zu
bemerkenswerten Einschätzungen.
Ein legistischer Handlungsbedarf bzw. in der Vollziehung
zur Sicherung der Wassergüte wird
vom
Landwirtschaftsminister - auch in Anbetracht der bekannt gewordenen
Untersuchungsergebnisse
- nicht gesehen (Fragen 4-8)!
Diese
Fragen hinsichtlich eines allfälligen Handlungsbedarfes in der Gesetzgebung und
Vollziehung wurden sehr oberflächlich
beantwortet. Die Antworten des Landwirtschaftsministers
zur Kontrolle des Nitrataktionsprogramms (Fragen 37 bis 40) können in
Anbetracht vorliegender
Untersuchungsergebnisse (z.B. AK) aber nicht ernst genommen werden. Man
gewinnt den
Eindruck, dass die Nitratproblematik weiter verschwiegen und unterdrückt werden
soll.
Äußerst informativ sind die Informationen in der AB über
Wasseruntersuchungen der
Gesundheitsministerin.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen
nachstehende
Anfrage:
1. Hat sich seit
2005 an der Beantwortung der Fragen 1 bis 3 zur Anfrage 3195/J XXII.GP
eine
inhaltliche Änderung ergeben? Wenn ja, welche?
12. Wie viele Hausbrunnen (Einzelversorgungsanlagen) gibt es in Österreich
(Aufschlüsselung nach einzelnen Bundesländern)? Wenn
diese nicht erfasst sind, ist
Ihnen eine Schätzung
bekannt?
1.3. Wie oft wurden
periodische Überprüfungen dieser Hausbrunnen aufgrund bestehender
gesetzlicher
Bestimmungen in den Jahren 2003 und 2004 vorgenommen
(Aufschlüsselung nach einzelnen
Bundesländern)?
1.4. Welche
konkreten Ergebnisse gab es bei den jeweiligen Untersuchungen
(Aufschlüsselung
auf die einzelnen Bundesländer)?
2. Sehen Sie zur Hebung bzw. Sicherung der
Wasserqualität in
Einzelwasserversorgungsanlagen
zurzeit einen legistischen Handlungsbedarf?
Wenn ja, welchen?
Wenn nein, warum nicht?
3. Sehen Sie grundsätzlich einen Handlungsbedarf in
der Vollziehung des Bundes bzw. der
Länder (mittelbare Bundesverwaltung etc.), um die Qualität von
Trinkwasser
(Wassergüte) in Hausbrunnen (Einzelwasserversorgungsanlagen) in Österreich zu
verbessern?
Wenn
ja, welchen?
Wenn nein, weshalb nicht?
4. Haben Sie im Jahr 2005 in dieser Frage auch mit
den jeweils zuständigen
Stellen der Landesregierungen (Landeshauptmann/hauptfrau) bereits Kontakt
aufgenommen? Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Gespräche?
Wenn nein, werden Sie zu diesen Fragen und Problemen mit
den jeweils zuständigen
Stellen
der Landesregierung Kontakt aufnehmen?
Falls nein, weshalb nicht ?
5.
Worin liegen aus Ihrer Sicht die Hauptprobleme für die
Einhaltung der notwendigen und
vorgeschriebenen
Wasserqualität aus Hausbrunnen?
6.
Welche Maßnahmen wären zur Behebung dieser
bekanntgewordenen Mängel (z.B.
Nitratbelastung), aus
Sicht ihres Ressorts, notwendig?
7.
Trinkwasser aus Hausbrunnen unterliegt in der Regel
keiner behördlichen Kontrolle.
Halten Sie das im
Lichte der bekannten Probleme für änderungswürdig?
a.) Wenn ja, in welcher Form sollte eine Änderung erfolgen?
b.) Wenn nein, weshalb sehen Sie keinen Handlungsbedarf?
c.) Halten Sie das Prinzip der Eigenkontrolle der Hausbrunnenbesitzer weiterhin für
sinnvoll?
8. Halten Sie nun eine generelle - behördliche -
Bestandsaufnahme des Zustandes von
Hausbrunnen und der Qualität von
Trinkwasser aus Einzelwasserversorgungsanlagen
(Hausbrunnen) aus gesundheitspolitischen Gründen für Österreich für
sinnvoll und
notwendig?
Wenn nein, warum nicht?
9. Wurden - wie zugesagt - auch 2005 bundesweite
Schwerpunktaktionen
betreffend Wasserqualität und mikrobiologische Mängel bei
Einzelwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen) durchgeführt?
Wenn nein, warum nicht? Wenn ja:
a)
Wie
viele Proben wurden bei dieser Schwerpunktaktion gezogen?
b)
Wo wurden diese Proben gezogen (Auflistung auf
Bundesländer und einzelne
Bezirke)?
c)
Welche Untersuchungen (Parameter) wurden bei diesen
Schwerpunktaktionen
durchgeführt?
d)
Wie lauten die konkreten Ergebnisse (Auflistung auf
Bundesländer und einzelne
Betriebe)?
e)
Welche
Erkenntnisse ziehen Sie aus den vorliegenden Ergebnissen?
f)
Sehen Sie in den Ergebnissen aus Ihrer Sicht einen
Handlungsbedarf?
Wenn ja - wie sieht
dieser aus?
Wenn nein - weshalb nicht?
(Ersuche in der Beantwortung jeweils Aufschlüsselung auf die Bundesländer)
10.
Wer führte die Untersuchungen (Analysen) bei diesen
Schwerpunktaktionen des
Gesundheitsministeriums
durch?
11.
Wird auch 2006 eine derartige Schwerpunktaktion
durchgeführt?
Wenn
nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Ergebnisse liegen bislang vor?
Falls noch keine Ergebnisse vorliegen, wann ist mit diesen zu rechnen?
12.
Welche
Kontroll- und Analyseergebnisse über Hausbrunnen von den
Lebensmittelaufsichtsorganen liegen für das
Jahr 2005 vor (Aufschlüsselung
auf Bundesländer)?
13.
Welche Maßnahmen wurden 2005 durchgeführt bzw. sind 2006
geplant, um die
Eigenkontrolle
der Hausbrunnenbesitzer bzw. Hausbrunnennutzer zu erhöhen?
14.
Ist
es aus Sicht Ihres Ressort richtig, dass Hausbrunnenbesitzer die Trinkwasser im
Rahmen einer Privatzimmervermietung, Pension
oder Urlaub am Bauernhof an ihre Gäste
abgeben, den lebensmittelrechtlichen Vorschriften unterliegen - auch
wenn eine
bewilligungsfreie Grundwassernutzung
vorliegt - und die Kontrolle dieses Lebensmittels
durch die Lebensmittelaufsichtsorgane zu erfolgen hat?
Wenn nein, warum nicht?
15. Unterliegt Wasser aus Hausbrunnen, das als
Lebensmittel in Verkehr gebracht wird (siehe
vorige Frage) ebenfalls der Eigenkontrolle?
Wenn ja, wie viele Hausbrunnenbesitzer (z.B. Bäuerliche
Betriebe) sind in Österreich
davon betroffen?
16. Wie
viele Hausbrunnen - deren Trinkwasser im Rahmen einer Beherbergung oder
Verköstigung Gästen angeboten wird - wurden 2005 durch
Lebensmittelaufsichtsorgane auf Sicherheit,
Hygiene Verkehrsfähigkeit etc. kontrolliert?
17. Was war das Ergebnis dieser Kontrollen und Untersuchungen (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
18. Wurden durch Ihr Ressort 2005 gegenüber dem BM für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft Maßnahmen zur
Hebung der Grund- bzw.
Trinkwasserqualität von Wasser aus Hausbrunnen angeregt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche?
19. Welche lebensmittelrechtlichen Maßnahmen können
sie nach der geltenden Rechtslage als
ressortzuständige Bundesministerin veranlassen, wenn es sich bei
Verunreinigungen im
Wasser von Hausbrunnen um flächendeckende Verunreinigungen wie z.B. erhöhte
Nitratwerte oder Bakterien handelt?
Welche diesbezüglichen Maßnahmen können vom
Landeshauptmann/Landeshauptfrau
veranlasst werden?
20.
Welche und wie viele diesbezüglicher Maßnahmen wurden von
ihnen bzw. ihren Ressort
2005 veranlasst?
Welche von den Landeshauptleuten/ Landeshauptfrauen?
21.
Welche Behörden können die Schließung (Sperre) eines
Hausbrunnen bei Vorliegen bau-
oder
installationstechnischer Mängel bzw. aus gesundheitlichen Gründen veranlassen
(gleichgültig ob es sich um bewilligter oder beiwilligungsfreier Grund- und
bzw.
Quellwassernutzung handelt)
a)
bei verseuchten oder mit Schadstoffen (z.B. Atrazin,
Nitrat) belastetem Wasser für den
eigenen
Haus- und Wirtschaftsbedarf
b)
bei verseuchten oder mit Schadstoffen belastetem Wasser,
das lebensmittelrechtlich in
Verkehr gebracht
wird?
c)
Bei
bau- oder installationstechnischen Mängeln?
22.
Unter welchen Voraussetzungen bzw. wann kann die
zuständige Lebensmittel- oder
Sanitätspolizei eine
Schließung (Sperre) von Hausbrunnen veranlassen?
23.
Können auch zusätzliche Maßnahmen (z.B. Einbau von
Entkeimungsanlagen) verlangt
werden?
24. Wie viele Hausbrunnen mussten durch die jeweils
zuständigen Behörden 2005
gesperrt werden (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
Wie viele bereits im Jahr 2006?
25.
Wie sieht das aktuelle Krisenkonzept des
Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen
für die betroffene Bevölkerung aus, wenn das Quell- bzw. Grundwasser die
Hausbrunnen
versorgen versiegt bzw. Hausbrunnen aus baulichen oder gesundheitspolitischen
Gründen
gesperrt werden
müssen (z.B. Trockenperiode)?
26.
Wer übernimmt in diesem Fall die Wasserversorgung? Wer
ist für deren Finanzierung
zuständig?
27.
Wie oft musste dies im Jahr 2005 vorgenommen werden
(Aufschlüsselung
auf
Bundesländer)?
28.
Wie oft wurden im Jahr 2005 Hausbrunnen aufbauliche und
installationstechnische
Mängel überprüft (Anzahl der überprüften Hausbrunnen und
Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
29. Welches
Ergebnis erbrachten diese Überprüfungen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
30.
In welcher Form wird aus gesundheitspolitischen
Überlegungen die Sanierung von
Hausbrunnen durch Ihr
Ressort gefördert?
31. Welche
aktuellen Landesforderungen gibt es dafür (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
32.
Welche Werte (Wassergüte) liegen über
Einzelwasserversorgungsanlagen vor, die in das
bundesweit
angelegte Wasserinformationssystem aufgenommen wurden (Aufschlüsselung
auf
Bundesländer)?
33.
Welche weiteren Maßnahmen werden Sie zum Schutz der
österreichischen
Wasserressourcen
(z.B. Grundwasser) treffen?
34. Wie wird
seitens Ihres Ressorts die Einhaltung des Nitrat-Aktionsprogramms 2005 in der
Landwirtschaft durch Lebensmittelkontrollen und Lebensmittelanalysen überprüft?
35.
Wie viele entsprechende Kontrollen fanden 2005 statt
(Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
36.
Welches Ergebnis erbrachten 2005 diese Kontrollen
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
37.
Wie
wurden festgestellte Verstöße geahndet?
38.
Wie sah die gezogene Probenanzahl für Trinkwasser und
abgefüllte Wässer im Jahr 2005 aus?
39.
Welches konkrete Ergebnis erbrachten diese
Untersuchungen im Jahr 2005 (Aufschlüsselung
auf Bundesländer und
Produkte)?
40.
Wie
sieht die Probenanzahl für Trinkwasser und abgefüllte Wässer im Jahr 2005 aus?
Welches Ergebnis erbrachten die bereits in
diesem Jahr vorgenommenen Überprüfungen?
41. Warum müsste 2006 die
Mineralwasser- und Quellwasserverordnung geändert werden?
42.
Wurden
durch Ihr Ressort 2005 gegenüber dem Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
spezielle wasserrechtliche Maßnahmen zur
Hebung der Grund- bzw. Trinkwasserqualität von Wasser am Hausbrunnen
angeregt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche?