4342/J XXII. GP

Eingelangt am 07.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten DDr. Niederwieser

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Qualitätsverbesserung in der Sonderpädagogik

Unter dem Titel „QSP - Qualität in der Sonderpädagogik" hat ein Projektteam unter der
Leitung von Werner Specht im April 2006 ein Dokument vorgelegt, das wichtige
Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Politik enthält.

Die Expertenbefragung des QSP-Projekts identifiziert eine Reihe von Kernproblemen im
Bereich der Integrations- und Sonderpädagogik, die das System der sonderpädagogischen
Förderung in Österreich insgesamt betreffen.

Als Kernprobleme wurden genannt:

                 Das Nebeneinander unterschiedlicher Prinzipien und Organisationsformen son-
derpädagogischer Förderung ohne klare Entscheidungsregeln für die Passung von
individuellen Förderbedürfnissen und institutioneller Betreuungsform;

                 die Bindung sonderpädagogischer Ressourcen an das einzelne Kind und der daraus
folgende Mangel an Flexibilität des Ressourceneinsatzes, auch zugunsten präventiver
Maßnahmen;

                 die schwache Verankerung institutionalisierter Formen der Qualitätssicherung in der
Sonderpädagogik sowie das Fehlen von Qualitätsstandards und Evaluationsverfahren
für sonderpädagogische Fördermaßnahmen;

                 die unzureichende fachliche Absicherung und Standardisierung des Verfahrens zur
Bestimmung besonderer Fördernotwendigkeiten.

Daraus wurden Rahmenvorschläge für eine qualitätsorientierte Weiterentwicklung des
sonderpädagogischen Sektors in Form von „Fokusthemen" vorgelegt. Diese 7 Fokusthemen
umfassen:

 

1.    Integrativer Unterricht als Leitform sonderpädagogischer Förderung

2.                              Flexibilisierung der Ressourcenvergabe für die sonderpädagogische Förderung


3.                              Sonderpädagogische Zentren als Orte der Ressourcendistribution und als
Qualitätsagenturen

4.                              Objektiviertes Verfahren zur Feststellung von Fördernotwendigkeiten

5.                              Individuelle Förderpläne - Prozessstandards für die sonderpädagogische Förderung

6.                              Optimale Nutzung von Ressourcen und Förderpotentialen in voll ausgebauten
Integrationsklassen

7.                              Mindeststandards für materielle und personelle Ausstattung

Zu diesen einzelnen „Fokusthemen" werden neben der Situationsanaylse eine Reihe von
Fragen aufgeworfen. Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur nachstehende

Anfrage:

1.  Ist Ihnen bzw. dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur das oben
genannte Dokument bekannt?

2.              Sind Sie bereit, einige oder alle darin gemachten Vorschläge umzusetzen?
a)    Wenn ja, welche und in welchem Zeitraum?

3.              Sind Sie für eine neue Strategie der Verteilung von sonderpädagogischen Ressourcen,
wie etwa bessere Planbarkeit der Ressourcen auf Bundes-, Landes- und regionaler
Ebene unter Berücksichtigung, dass in vielen Fällen Förderung über bestimmte
Zeitspannen - nicht immer nur über ein Schuljahr erforderlich ist - und dass das
Ausmass der Fördernotwendigkeiten stark unterschiedlich sein kann?

4.              Treten Sie dafür ein, die Funktionen von sonderpädagogischen Zentren und
Sonderschulen grundsätzlich zu entkoppeln?

5.              Sind Sie dafür, das gegenwärtige SPF-Feststellungsverfahren in ein bundesweit
einheitliches und transparentes Verfahren zur maßnahmenorientierten Feststellung der
sonderpädagogischen Fördernotwendigkeiten für eine Schülerin/einen Schüler
überzuführen?

 

 

6.              Sind Sie dafür, dass in Integrationsklassen durchgehend prinzipiell zwei LehrerInnen
(eine sonderpädagogisch ausgebildete Lehrkraft gemeinsam mit dem/der Klassen- bzw.


Fachlehrerln) zum Einsatz kommen und damit eine wesentliche Steigerung der
Betreuungseffizienz und der Unterrichtsqualität gegeben ist?

7.   Sollen bundesweit einheitliche Mindeststandards für die materielle und personelle

Grundausstattung von Schulen bzw. Klassen, in denen Kinder mit sonderpädagogischem
Förderbedarf unterrichtet werden, gelten?