4343/J XXII. GP

Eingelangt am 08.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Vollziehung des Produktpirateriegesetzes 2004 - Maßnahmen seit 2005 -

Entwicklung der Produkt- und Markenpiraterie"

„Produkt- und Markenpiraterie" stellt eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die
europäischen Volkswirtschaften dar. Der beispielsweise durch Markenfälschungen (Plagiate)
verursachte wirtschaftliche Schaden geht jährlich in die Milliarden. Wer Produkte unerlaubt
herstellt und nachbaut, zahlt keine Steuern, schafft keine Innovationen und reinvestiert nicht in
Forschung und Entwicklung. Markenpiraterie darf daher absolut nicht verharmlost werden.
Zur Bekämpfung der Produktpiraterie wurde nun auch Ende April 2006 eine Richtlinie und
ein Rahmenbeschluss vorgeschlagen. Diese Richtlinie sieht bei gewerbsmäßigen
Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten gerichtliche Strafbestimmungen vor (von
mindestens 100.000 bis 300.000 Euro bzw. in schweren Fällen bis zu 4 Jahren
Gefängnisstrafen). Mitgliedsstaaten sollen dafür sorgen, „dass jede vorsätzliche, in
gewerblichen Umfang begangene Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums, der
Versuch einer solchen Rechtsverletzung sowie die Beihilfe und die Anstiftung dazu als
Straftat gilt".

In Österreich wurden nach Presseberichten beispielsweise 2004 rund vier Mio. Stück
gefälschter Ware beschlagnahmt, um 723 (!) Prozent mehr als 2003. Europaweit waren es in
diesem Jahr 103 Mio. Stück. Deutsche Unternehmen erlitten durch Produkt- und
Markenfälschungen pro Jahr inzwischen Umsatzverluste in Höhe von 25 bis 30 Milliarden
Euro, teilte der Aktionskreis Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM)
Mitte Mai 2006 mit. Durch Produkt- und Markenpiraterie entsteht Europas Wirtschaft laut EU-
Kommission ein Schaden von bis zu 400 Mrd. Euro pro Jahr. Damit wird nicht nur der
Wettbewerb verzerrt, nach Presseberichten gehen damit jährlich auch bis 200.000
Arbeitsplätze an „Fälscherwerkstätten" verloren. 5 bis 9 % des Welthandels geht mittlerweile
auf das Konto dieser kriminellen Produkt- und Markenpiraten samt deren Fälscherwerkstätten.


Bei diesen gefälschten und nachgebauten Produkten (Plagiate) handelt es sich überdies oft um
unsichere und minderwertige Waren, die nicht europäischen Standards und Sicherheitsnormen
entsprechen und damit auch eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen darstellen. Gerade
Internet-Auktionsforen sind nicht nur zum Marktplatz für gefälschte und nachgebaute Produkte,

-  sondern zunehmend auch für gesundheitsschädliche, unsichere und minderwertige Produkte

-  geworden. Europäische Verbraucherorganisationen haben daher aufgerufen
Produktfälschungen im Internet zu boykottieren. Unternehmen wiederum setzen zunehmend
Fahnder auf Fälscher und Plagiate-Händler im Internet an. In der Textilbranche sind bis zu 70
Prozent der Waren, die im Internet angeboten werden, gefälscht. Bei Parfüms dürfte der
Anteil zwischen 30 und 40 Prozent liegen.

Die EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004 selbst gilt in Österreich unmittelbar seit
l. Juli 2004. Das österreichische Produktpirateriegesetz 2004 wurde mit den
entsprechenden Durchführungsregeln am 6.05.2004 im Nationalrat beschlossen (BGBL I
Nr. 56/2004). Diese EU-Verordnung ist allerdings in den EU-Mitgliedsstaaten -
insbesondere hinsichtlich der staatlichen Sanktionen - unterschiedlich umgesetzt
worden.

Während sich in den letzten Jahren Produktpiraterie vornehmlich auf Statussymbole und
Luxusgüter (Uhren, Schmuck, Parfüms, Designerkleidung etc.) beschränkte, werden nun
zunehmend alle Güter des täglichen Bedarfs (No Name-Produkte) wie Lebensmittel,
Mobiltelefone, DVD's, Computersoftware, Haushaltswaren, Geschenkartikel, Elektrogeräte,
Akkus, Kinderspielzeug, Autoteile und sogar (lebenswichtige) Arzneimittel gefälscht und als
Originale verkauft. Attraktive Ideen werden gestohlen (z.B. auf Messen) und gefälscht. Es gibt
heute kaum noch Waren, die nicht nachgeahmt und mit einem falschen Logo versehen werden.
Ein lukrativer illegaler Geschäftszweig mit fatalen Auswirkungen auf die Wirtschaft,
Beschäftigung und Konsumenten!

Gefälschte Waren werden dabei in den Herkunftsstaaten nicht nur unkontrolliert
hergestellt, sondern entsprechen meist auch nicht den europäischen Standards und
Sicherheitsnormen. Diese minderwertigen und unsicheren Waren sind nicht zu teuer,
sondern gefährden auch die Gesundheit der KonsumentInnen:

Ausdrücklich warnte beispielsweise bereits 2004 die EU-Kommission vor gefälschten Handys,
deren Akkus explodierten. Besonders problematisch - und eine enorme Gefahr für die
Verkehrssicherheit - ist die Fälschung von Flugzeug oder Autoersatzteilen (z.B.


minderwertige Bremsbacken). Bei technischen Untersuchungen wurden in Deutschland
größte Sicherheitsdefizite nachgewiesen. Berichtet wurde auch von zahlreichen Todesfällen in
Russland nach dem Konsum von gefälschtem Wodka, von Spielzeug mit giftigen Farbstoffen
oder Software mit zahlreichen Sicherheitslücken.

Neu ist, dass nunmehr zunehmend auch gefälschte Arzneimittel (in gefälschter
Originalverpackung), deren Zusammensetzung höchst fragwürdig ist, in Europa - z.B. über das
Internet - verkauft werden. So hat Presseberichten zufolge der Zoll Baden-Württemberg unter
anderem eine Warensendung mit 2200 gefälschten und teilweise defekten Auto-Ersatzteilen
aus der Türkei sowie 200 falsche Viagra-Tabletten aus Indien entdeckt. Auch die WHO hat im
Jahr 2005 darüber mehrfach gewarnt (z.B. Tamiflu, Viagra), zuletzt auch die EU-Kommission
(Zolloperation Fake).

Für die Zollbehörden ergibt sich dabei generell das Problem, dass viele dieser Produkte
über Internet bestellt und per Post versendet werden. Damit lässt sich auch der
gewerbsmäßig agierende Absender kaum identifizieren.

„Produktpiraterie" hat in Österreich wie insgesamt in Europa absolut negative Auswirkungen
auf viele unterschiedliche Wirtschaftsbereiche (z.B. Arbeitsmarkt; Freier und fairer
Wettbewerb; Wirtschaftlicher Erfolg von Unternehmen). In einigen Drittländern -
insbesondere in China, Türkei - haben sich in den letzten Jahren ganze Fälscherindustrien
(mit entsprechenden Vertriebsnetzen) etabliert (z.B. für Haushaltswaren, Elektrogeräte,
Textilindustrie, Geschenkartikel, Autoersatzteile): Über eigene Vertriebsstrukturen werden
diese gefälschten Produkte von professionell agierenden Fälscherbanden außer Landes
gebracht, die dann in den EU-Mitgliedsstaaten auch in großen Supermarktketten und
Diskonter auftauchen, oft unter einem „Eigenlabel". Besondere Probleme werden bei
Sportutensilien (z.B. Bekleidung) bzw. bei internationalen Sportevents (z.B. bei
Merchandisingartikel zur Fußball-WM 2006) gesehen.

„Die deutsche Wirtschaft befürchtet, dass die Produktpiraterie im Zusammenhang mit der
Fußball-Weltmeisterschaft noch einmal zunehmen wird. Zollfahnder beschlagnahmten Ende
2005 in den Niederlanden 14.500 Plagiate von Sportschuhen und Bekleidung namhafter
Sportartikelhersteller. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) rechnete vor,
dass rund fünf bis neun Prozent des Welthandels mittlerweile auf das Konto der
Markenpiraten gehe. Dies führe zu Umsatzausfallen in Höhe von 200 bis 300 Mrd. Euro."
(Financial Times Deutschland 12.12.2005)


Ein besonderer Schwachpunkt sind die mangelhaften Importkontrollen in den Einfuhrhäfen
und Flughäfen. Wegen der unterschiedlichen Kontrollstandards an den EU-Außengrenzen und
des scharfen Wettbewerbs der Hafenstädte betreiben Importeure eine Art „Hafen-Hopping".
Auch EU-Behörden (z.B. Europäischer RH) stellten immer wieder fest, dass die Wirksamkeit
der Einfuhrkontrollen von Hafen zu Hafen und von Flughafen zu Flughafen äußerst
unterschiedlich ist. Dies ist eine offene Einladung zum Hafen-Hopping: Importeure können
mit problematischen d.h. gefälschten Produkten dorthin gehen, wo die Zoll-Kontrollen
besonders lasch sind!

Mit dem Produktpirateriegesetz 2004 (01.07.2004) wurden in Österreich einerseits die sich
aus der EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004 (EG Nr. 1383/2003 des Rates vom 22. Juli
2003) ergebenden ergänzenden Durchführungsbestimmungen (das ist das „vereinfachte
Verfahren") erlassen und andererseits die Befugnisse der Zollorgane beim Vollzug der
Bekämpfung der Produktpiraterie näher definiert. Befürchtet wurde allerdings eine
Instrumentalisierung der Zollbehörden durch Rechteinhaber.

               Durch dieses Bundesgesetz wurde u.a. ein Instrumentarium geschaffen, das es den
Zollbehörden erlaubt, schutzrechtsverletzende Waren möglichst frühzeitig aus dem
Verkehr zu ziehen. Die Rechteinhaber haben wiederum die Möglichkeit die
entsprechenden zivilrechtlichen und /oder strafrechtlichen Maßnahmen zu setzen.
Darüberhinaus wurde der Schutz am geistigen Eigentum durch die Erweiterung des
Anwendungsbereiches verstärkt.

               Nach diesen neuen Regelungen können nicht nur Fälscher, Importeure, Händler bestraft
werden, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch einzelne Käufer von
Plagiaten, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass diese Plagiate Gegenstand eines
gewerblichen d.h. gewerbsmäßigen Handels sind. Diese können jedenfalls zum
Handkuss kommen, wenn der Wert der Ware 175 € überschreitet. Auch Strafen können
nach dieser Regelung bei vorsätzlicher Begehung (bis zu 15.000 €) und bei fahrlässiger
Begehung (bis zu 4.000 €) verhängt werden. Eine Erkennung auf Verfall dieser Waren
ist nun - im Gegensatz zur alten Regelung - nur mehr bei „Vorsatz" möglich.

               Artikel 23 der EG-Produktpiraterie-Verordnung verpflichtet die Kommission dem Rat
anhand der in Artikel 22 genannten Angaben jährlich Bericht über die Anwendung
dieser Verordnung
zu erstatten, wobei die Mitgliedstaaten der Kommission alle


zweckdienlichen Angaben zur Anwendung dieser Verordnung übermitteln. Eine
Vorlage eines Berichts an den Österreichischen Nationalrat ist im geltenden
österreichischen Produktpirateriegesetz bedauerlicherweise noch nicht vorgesehen.

       Einen begrenzten Vorteil gibt es für „Reisende", die in Drittstaaten nachgeahmte
oder unerlaubt hergestellte Waren eingekauft haben und diese nach Österreich
einführen.

Punkt 11 der Erwägungsgründe der Produktpiraterie-Richtlinie spricht davon, dass es
angebracht ist, Reisende die im persönlichen Gepäck Waren die nachgeahmt oder
unerlaubt hergestellt sind oder bestimmte Rechte geistigen Eigentums verletzen
könnten, mit sich führen vom Geltungsbereich dieser Verordnung auszunehmen.
Diese Ausnahme ist in der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates vom 22. Juli 2003
normiert (Artikel 1 Abs. 2). Voraussetzung in Österreich ist allerdings, dass diese
Ware den Wert von 175 Euro nicht überschreitet!

               Rechteinhaber können somit unter bestimmten Voraussetzungen auch Ansprüche
gegenüber KonsumentInnen richten, die nachgemachte oder unerlaubt hergestellte
Produkte gutgläubig im Inland oder Ausland erworben (und dann nach Österreich
eingeführt) haben. Ab einem Warenwert von 175 Euro kann bei der Einreise jede Person
(Reisende) kontrolliert und auch angehalten werden, vorausgesetzt, der Markeninhaber
(etwa einer Luxusuhr) hat einen entsprechenden Antrag beim Zollamt Villach (in
Sachen Produktpiraterie für ganz Österreich zuständig) eingebracht; ohne
entsprechenden Antrag ermitteln die Zollbehörden österreichweit nur bei Vorliegen
konkreter Verdachtsgründe, dass gewerbsmäßig die Rechte des geistigen Eigentums
verletzt werden.

               Eine unerlaubte Einfuhr von Waren interessiert auch die Finanzbehörden:
Verwaltungsstrafen bis zu 4.000 Euro (bei Vorsatz 15.000 Euro) drohen, egal, ob die
Waren für geschäftliche Zwecke oder zum Eigenbedarf eingerührt wurden.

In Italien soll ein eigenes Gesetz Markenware (Gesetz zum Schutz des „Made in Italy")

schützen. Mit diesem Gesetz wurde gefälschter Markenware der Kampf angesagt. Bestraft
werden können Händler wie Käufer. Das Gesetz sieht auch vor, dass sich der „Täter" innerhalb
von 60 Tagen an die Behörden wenden kann, sollte er beim Kauf nicht gewusst haben, dass die


Ware gefälscht war. Diese Information hat die italienische Strafverfügung (Strafzettel) zu

beinhalten. Den meisten - insbesondere ausländischen - KäuferInnen ist dies natürlich nicht

bekannt. So kam es auch im Sommer 2005 nach Medienberichten zu mehreren Bestrafungen

von KäuferInnen im Ausland - insbesondere in Italien:

„In Italien wurde eine dänische Touristin beim Kauf einer Sonnenbrille von der Polizei

erwischt, jetzt drohen ihr 10.000 Euro Strafe." (Standard 25.06.2005)

„Zwei polnische Touristen sind in Rom zu einer Geldstrafe von insgesamt 6.666 Euro

verdonnert worden, weil sie gefälschte Uhren gekauft haben. Die Polizei habe das Paar in der

Nähe des Vatikans dabei erwischt, wie es bei einem fliegenden Händler die nachgemachten

Uhren einer Luxusmarke erstand, berichtete La Repubblica. Die Touristen hatten für die

Uhren 40 Euro bezahlt "(Standard 08.09.2005).

Zwischenzeitig gehen auch in Österreich Markenfirmen bzw. Rechteinhaber selbst über
MitarbeiterInnen bzw. durch Berufsdetektive aktiv gegen Produktpiraterie vor:

„Den Kirtag in Mattsee nutzten die Firmen Puma und Red Bull um gegen Marktfahrer
vorzugehen, die gefälschte Markenwaren verkaufen." (SN 25.10.2005)

Auch die EU-Kommission startete 2005 Aktionen gegen die Produktpiraterie, es kam
zur ersten koordinierten Zolloperation aller 25 Mitgliedsstaaten gegen die Einfuhr
gefälschter Waren in den europäischen Binnenmarkt.

„Die EU-Kommission hat Anfang November über die Ergebnisse einer ersten von Brüssel aus
koordinierten Zolloperation aller 25 Mitgliedsstaaten gegen die Einfuhr gefälschter Waren in
den Europäischen Binnenmarkt orientiert. Im Visier der gemeinsamen Aktion standen
Sendungen aus China, woher nach Angaben der Kommission 70 Prozent der in der EU

angebotenen gefälschten Konsumgüter stammen........

Dank der Operation „Fake " gingen den Zollbehörden in der EU intern zehn Tagen 140
Luftfracht-Sendungen und 60 Schiffscontainer mit gefälschter Ware ins Netz. Beschlagnahmt
wurden nicht nur Textilerzeugnisse, Brillen, elektronische Geräte und Zigaretten, sondern
auch Medikamente. " (NZZ 11.11.2005)

China bzw. Hongkong gelten als Eldorado für Produktpiraterie und Plagiate, China ist
nach Einschätzung von Experten das Epizentrum globaler Produktpiraterie. Geschützte
Produktinnovationen werden schamlos gefälscht und auf die Märkte gebracht (Shui-huo
d.h. verwässerte Ware): Diese Plagiate überschwemmen den europäischen Markt.

„Jedes Jahr, so die Schätzungen, werden gefälschte Produkte im Wert von 19 bis 24 Mrd.


Dollar produziert. Auch die Exporte boomen: 63 Prozent der kopierten Designer-Ware, die
2005 in den USA beschlagnahmt wurde, stammte aus China. 95 Prozent der in China
verwendeten Software soll illegal kopiert sein. Patentrechte gelten fast nur auf dem Papier"
(Presse 15.04.2006). In Deutschland wies die Zollbeschlagnahmestatistik für 2005 rund 60 %
Fälschungen aus Femost aus, 46 % für China und Hongkong!

Auch österreichische Unternehmen zahlen nach Presseberichten zu den Opfern in China (z.B.
Doppelmayr-Lifte, KTM etc.): Geschätzte 15 Mio. Euro Schaden fügen chinesische
Produktpiraten österreichischen Firmen jährlich zu. Diese Situation führte in der EU bereits
zu entsprechenden Reaktionen.

„Auch der politische Druck auf China steigt. Die EU-Kommission beklagt in ihrem Weißbuch
2005 den Aufschwung von Fälschungen aller Art und eine Zunahme von unfairem und
unethischem Marktverhalten inländischer chinesischer Konkurrenten "
(SN 05.11.2005).

Vor kurzem hat daher auch die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hat zum weltweiten
Kampf gegen Markenpiraterie aufgerufen. Sie wird den Schutz geistigen Eigentums in den
Mittelpunkt der deutschen G8-Präsidentschaft im Jahr 2007 stellen, bemerkte sie in einer
Rede auf dem World Economic Forum 2006 im schweizerischen Davos. Auch bei ihren
Chinabesuch hat sich die deutsche Bundeskanzlerin für noch härteres Vorgehen gegen
Produktpiraterie ausgesprochen. China hat darauf ebenfalls angekündigt, die Anstrengungen
zum Schutz geistigen Eigentums zu verstärken. So haben auch die Spitzenverbände der
deutschen und chinesischen Textilwirtschaft Ende Mai 2006 eine Vereinbarung zum Schutz
geistigen Eigentums unterzeichnet.

Im letzten Jahr hat sich allerdings ein neuer Trend abgezeichnet. Immer mehr internationale -
aber auch europäische - Unternehmen geben in Asien gefälschte Produkte (Plagiate) in
Auftrag. So tauchten in deutschen Handelsketten (d.s. Supermärkte) im letzten Jahr immer
mehr Plagiate auf. Die meisten davon wurden in China hergestellt, die Auftraggeber saßen
jedoch in Europa (z.B. Tchibo)!

Um diese Produkt- und Markenpiraterie effektiv bekämpfen zu können, wurde ein obligater
Herkunftslandhinweis am Produkt gefordert, denn Konsumenten orientieren sich sehr oft an
derartigen Ursprungskennzeichnungen (z.B. Made in China, Made in Taiwan). Die Gegner
einer solchen Kennzeichnung sitzen allerdings auch in Europa. Es sind die Unternehmen, die
jetzt bereits in Asien produzieren lassen. Es ist eine vor allem innergemeinschaftliche
Auseinandersetzung zwischen Handel und Industrie!


Europäische Konsumentenorganisationen haben dem Vorschlag der Kommission für
eine Verordnung des Rates über die Angabe des Ursprunglandes bei ausgewählten
Einfuhrwaren aus Drittländern ausdrücklich begrüßt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

1.              Bestand seit 2000 jemals die Gefahr, dass Rechteinhaber (z.B. Multinationale Konzerne)
aus eigenen wirtschaftlichen Gründen versucht haben, österreichische Zollbehörden bei
der Bekämpfung der Produktpiraterie zu instrumentalisieren und zu missbrauchen?

2.              Wenn ja, um welche Fälle handelte es sich dabei (Aufschlüsselung auf Jahre)?

3.              Ist es auch nach dem Produktpirateriegesetz 2004 rechtlich möglich, dass bei einer
Bestellung einer nachgeahmten oder unerlaubt hergestellten Rolex durch einen
Konsumenten über das Internet (z.B. Kauf über eBay) die Postsendung durch den Zoll auf
Verdacht oder im Auftrag des Rechteinhabers beschlagnahmt und vernichtet werden
kann?

4.              Ist es richtig, dass der gutgläubige Internetkäufer neben der Bezahlung, für die
Vernichtung der Ware wie auch für die Kosten des Rechtsanwalts des Rechteinhabers
aufkommen oder sich auf ein kostenaufwendiges gerichtliches Verfahren einlassen muss?

5.              Ist es für Sie denkbar, dass dieses Problem bei nicht gewerbsmäßigen Internetbestellungen
in Zeiten von e-commerce in einer Abänderung zur EU-Produktpiraterieverordnung als
Ausnahmebestimmung geregelt wird?

6.              Bei einer Kfz-Reparatur (PKW oder LKW) werden mitunter unwissentlich nachgeahmte
oder unerlaubt hergestellte Kfz-Teile durch einen Kfz-Betrieb verwendet und eingebaut
(z.B. Kotflügel, Bremsbeläge, Auspuff, etc.). Wenn der Rechtinhaber (z.B. Mercedes,
Porsche) davon erfährt, kann dieser nach dem Produktpirateriegesetz 2004 und u.a. in
Verbindung mit dem Markenschutzgesetz etc. rechtlich dagegen vorgehen. Damit ergeben
sich für die Wirtschaft wie auch für KonsumentInnen eine Reihe von offenen Fragen.


6.1.  Mit welchen rechtlichen Konsequenzen hat der Inhaber des Kfz-Betriebes zu rechnen, der
im guten Glauben diese nachgeahmten oder unerlaubt hergestellte Ersatzteile erworben
und eingebaut hat?

6.2.  Mit welchen rechtlichen Konsequenzen hat der Fahrzeughalter eines PKW oder eines
LKW zu rechnen, an bzw. in dem nachgeahmte oder unerlaubt hergestellte Ersatzteile
angebracht bzw. eingebaut wurden?

6.3.  Ist es richtig, dass die nachgeahmten oder unerlaubt hergestellten Ersatzteile ausgebaut
bzw. entfernt werden müssen und auf Antrag des Rechteinhabers vernichtet werden
können?

6.4.  Wer hat die Kosten für die Entfernung dieser Teile und die Kosten für die Vernichtung
dieser zu tragen?

6.5.  Ist es richtig, dass im geschilderten Fall auf Antrag des Rechteinhabers der PKW bzw. der
LKW sogar beschlagnahmt werden könnte?

7.    Welche Auswirkungen hatte aus Sicht des Ressorts der Beitritt von den 10 neuen
Mitgliedsstaaten zur Europäischen Union hinsichtlich der Produkt- und Markenpiraterie
(z.B. in Tschechien, Slowakei, Ungarn)?

Kam es danach zu einem weiteren Anstieg der Produktpiraterie und zu weiteren
Problemen? Wenn ja, wer sind zur Zeit die diesbezüglichen Problemländer von den neuen
EU-Mitgliedsstaaten?

8.              Welche diesbezüglichen Probleme werden seitens des Ressorts bei den zukünftigen EU-
Mitgliedsstaaten Rumänien und Bulgarien gesehen?

9.              Wie viele Anträge auf Tätigwerden nach Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr.
1383/2003 wurden von Rechteinhabern in den Jahren 2004 und 2005 in Österreich
gestellt? Welche Rechte geistigen Eigentums betrafen diese Anträge (Aufschlüsselung auf
Jahre)?

10.       Welche Unternehmen bzw. Rechteinhaber haben diese Anträge gestellt?

11.       Wie viele und welche Anträge wurden nach Ablauf eines Jahres verlängert?


12.     Welche Arten von Verletzungen der geistigen Eigentumsrechte
(Schutzrechtsverletzungen) im Sinne der Erklärung der Kommission zum Art. 2 der
Rechtsdurchsetzungsrichtlinie wurden 2004 und 2005 festgestellt?

13.     In welchen und wie vielen Fällen wurden 2004 und 2005 bestimmte Rechte des geistigen
Eigentums verletzt, gegen welche gesetzlichen Bestimmungen wurde dabei jeweils
verstoßen (Auflistung der verletzten Rechte nach Rechtsmaterien und Jahren)?

14.     Wie oft ist in den Jahren 2004 und 2005 die Zollbehörde nach hinreichend begründetem
Verdacht, dass Waren ein Recht geistigen Eigentums verletzen, tätig geworden, bevor ein
Antrag des Rechtsinhabers gestellt wurde (Aufschlüsselung auf Jahre)?

15.     Wie viele und welche Waren, die 2004 und 2005 in Verdacht standen, bestimmte Rechte
des geistigen Eigentums (z.B. nachgeahmte oder unerlaubt hergestellte Waren) zu
verletzen, wurden in diesen beiden Jahren in Österreich beschlagnahmt? Um welche
Mengen handelte es sich dabei? Welchen Wert hatten die beschlagnahmten Waren
(Aufschlüsselung jeweils auf Jahre, Waren und Mengen)? Wie sieht die Situation
vorläufig für 2006 aus?

16.     Wie sehen die diesbezüglichen Zahlen für 2004 und 2005 in der EU bzw. in den EU-
Mitgliedsstaaten aus (Aufschlüsselung auf Jahre, Länder und Waren)?

17.     Welche Waren und welche Mengen wurden in diesen beiden Jahren unter zollamtlicher
Überwachung in Österreich vernichtet (Aufschlüsselung der Warenart und Menge auf die
beiden Jahre)?

18.     Wo wurden die in Österreich aufgedeckten bzw. beschlagnahmten
(schutzrechtsverletzenden) Waren hergestellt (Aufschlüsselung dieser Waren auf
Herkunftsländer)?

19.     Wie wurden diese bzw. sollten diese in den EWR verbracht bzw. dort in Verkehr gebracht
werden?


20.  In wie vielen und welchen Fällen wurden in diesen beiden Jahren Waren in Österreich
karitativen Zwecken zugeführt oder auf andere Weise verwertet (§ 6 Abs. PPG 2004)?
Welche Waren betraf dies?

21.  In welchen und wie vielen Fällen kam es 2004 und 2005 zu zivilrechtlichen Verfahren
nach dem Markenschutzgesetz (Aufschlüsselung der Fälle nach Jahren)?

22.  In welchen und wie vielen Fällen kam es 2004 und 2005 zu gerichtlichen Strafanzeigen
und Strafverfahren, weil bestimmte Rechte des geistigen Eigentums verletzt wurden?
Gegen welche Rechte und gegen gesetzliche Bestimmungen wurde dabei jeweils
verstoßen (Aufschlüsselung der Fälle bzw. Rechtsverletzungen nach Jahren)?

23.  Wie viele Finanzvergehen nach dem Produktpirateriegesetz (PPG 2004) gab es in diesen
beiden Jahren? Welche Strafen wurden nach § 7 PPG 2004 ausgesprochen? In wie vielen
Fällen waren KonsumentInnen betroffen?

24.  Was erwarten Sie sich mit der Einführung von RFID-Tags auf Waren bei der Bekämpfung
der Produktpiraterie?

25.  Wie hoch wird seitens Ihres Ressorts der durch derartige Produkt- und
Markenfälschungen jährlich in Österreich angerichtete volkswirtschaftliche Schaden
geschätzt? Wie hoch wird der Schaden für die EU geschätzt?

26.  In welchen Mitgliedsstaaten der EU ist der (nicht gewerbliche) Kauf und/oder Besitz von
nachgeahmten oder unerlaubt hergestellten Waren zum eigenen Gebrauch für
KonsumentInnen strafbar (ersuche um Aufzählung der Länder)?

27.  Unter welchen Voraussetzungen können in diesen Mitgliedsländern bei Kauf und/oder
Besitz von nachgeahmten oder unerlaubt hergestellten Waren zum eigenen Gebrauch
Strafen gegenüber KonsumentInnen ausgesprochen werden? Welche Strafen können dabei
verhängt werden (ersuche um landesbezogene Darstellung der Voraussetzungen sowie des
jeweiligen Strafausmaßes)?


28.  Ist es richtig, dass laxe Einfuhrkontrollen an den EU-Außengrenzen, Flughäfen und
Seehäfen die Einfuhr von schutzrechtsverletzenden Waren begünstigen? Welche
Erkenntnisse der EU-Kommission bzw. des Europäischen Rechnungshofes liegen dazu
vor?

29.  Wenn ja, welche Maßnahmen müssten aus Sicht des Ressorts EU-weit ergriffen werden?
Welche Maßnahmen müssen aus Sicht des Ressorts in Österreich gegen dieses
hausgemachte Problem ergriffen werden?

30.  Halten Sie das europäische Zollsystem in Anbetracht dieser Umgehungen - zum Nachteil
der europäischen Volkswirtschaften - für änderungsbedürftig?

31.  Halten Sie die Zollkontrollen an den Außengrenzen in Anbetracht dieser Umgehungen -
zum Nachteil der europäischen Volkswirtschaften - für änderungsbedürftig?

32.  Welche Maßnahmen und Aktionen gegen „Produktpiraterie" wurden durch das
Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Jahr 2005 ergriffen? Welche sollen
2006 ergriffen werden?

33.  Welche Ergebnisse wurden 2005 erzielt?

34.  Welche konkreten Ergebnisse erbrachten die bisherigen Aktionen der EU-Kommission
(Zolloperation Fake)? Wie viele und welche Sendungen (Luftfracht oder Schiffsfracht)
wurden kontrolliert? Wo wurden diese Kontrollen durchgeführt? Welche gefälschten
Waren wurden gefunden? Welchen Wert hatten diese Waren?

35.  Aus welchen Ländern stammten diese gefälschten Waren? Welche rechtlichen bzw.
behördlichen Konsequenzen wurden gegen die „Fälscher" ergriffen?

36.  Zu welchen Konsequenzen und Maßnahmen der EU führten diese Ergebnisse gegenüber
den einzelnen Herkunftsländern?


37.  Wie sieht der europaweite „Aktionsplan zur Bekämpfung von Nachahmungen, Produkt-
und Markenpiraterie für den Zoll" aus? In wie weit und in welcher Form ist Österreich in
diesen Aktionsplan eingebunden?

38.  Was ist Inhalt des österreichischen Berichtes, der nach Art. 23 der EG-
Produktpiraterieverordnung an die EU-Kommission gerichtet wurde? Wie lautet dieser?
Welche Erfahrungen wurden bei der Anwendung der Produktpiraterie-Verordnung bzw.
Produktpirateriegesetzes bislang gewonnen?

39.  Sind die Presseberichte richtig, dass Österreich bei Produktpiraterie als
Handelsdrehscheibe (z.B. Airport Wien) dient?

40.  Wenn ja, was werden Sie dagegen unternehmen?

41.  Sind Ihnen auch in Österreich Fälle bekannt geworden, wo große Handelsketten
„Plagiate" angeboten und verkauft haben?

Wenn ja, um welche Unternehmen und um welche Produkte hat es sich dabei gehandelt?

42.  Welche Maßnahmen planen Sie gegen gefälschte und nachgebaute Produkte (Plagiate) die
gewerbsmäßig im Internet angeboten werden?

43.  Hat sich das Produktpirateriegesetz aus Sicht des Ressorts bewährt und für Rechtsinhaber
den Anreiz erhöht, einen Antrag auf Tätigwerden zu stellen? Wenn ja, ist dies aus den
vorliegenden Zahlen ableitbar?

44.  Sind Sie auch der Auffassung, dass Rechteinhaber (z.B. Markenhersteller) gegen
gewerbsmäßig tätige Fälscher (Produktpiraten) und Händler von nachgeahmten und
unerlaubt hergestellten Waren ihre Rechte konsequent durchsetzen sollen, aber
KonsumentInnen nicht kriminalisiert werden dürfen?

45.  Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um österreichische KonsumentInnen über
Gefahren und Risken beim Kauf von nachgeahmten oder unerlaubt hergestellten Waren
(Produktpiraterie) aufzuklären?


46.  Wie stehen Sie zu einer verbindlichen Kennzeichnung des Ursprungs- bzw. des
Herkunftslandes in der EU am Produkt (z.B. Made in China)?

47.  Wie stehen Sie zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung des Rates über
die Aufgabe des Ursprungslandes bei ausgewählten Einfuhrwaren aus Drittländern?
Welche Stellungnahme hat Österreich abgegeben?

48.  Wie ist der Stand der Diskussion innerhalb der EU?

49.  Sind Sie auch der Auffassung, dass eine Ursprungs- bzw. Herkunftskennzeichnung
Voraussetzung für die Schaffung von mehr Markttransparenz (Rückverfolgbarkeit) ist und
im Interesse der KonsumentInnen (Wahlmöglichkeit und Transparenz) liegt?

50.  Wie stehen Sie zur angekündigten Rahmenbeschluss über die Verstärkung strafrechtlicher
Vorschriften zur Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten?

Soll dieser Rahmenbeschluss für alle Formen von Schutzrechtsverletzungen (auch bei
möglichen Verletzungen von Patentansprüchen) gelten?
Welche Stellungnahme hat Österreich abgegeben?

51.  Wie ist der Stand der Diskussion innerhalb der EU?

52.  Wie stehen Sie zum Vorschlag einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen
Eigentums? Welche Stellungnahme hat Österreich abgegeben?

53.       Wie ist der Stand der Diskussion innerhalb der EU?