4348/J XXII. GP

Eingelangt am 09.06.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Kräuter, Dr. Matznetter und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend offene Fragen zur Gebarung und Verantwortung von BMF, FMA und OeNB hinsichtlich der Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht über die Geschäfte der BAWAG 

 

 

In der Sitzung des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses betreffend die Untersuchung der Verantwortung von BMF, FMA und OeNB hinsichtlich der Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht über die Geschäfte der BAWAG wurden am 7. Juni 2006 seitens der SPÖ eine Reihe für den Untersuchungsgegenstand relevanter Fragen gestellt, die seitens BM für Finanzen Grasser und der Repräsentanten von FMA und OeNB nur teilweise oder gar nicht beantwortet wurden. Insbesondere detaillierte Antworten auf ganz konkrete Einzelfragen blieb der BM für Finanzen schuldig.

 

Nachdem der BM für Finanzen selbst in der Sitzung darauf hingewiesen hat, die SPÖ möge ihre Einzelfragen im Rahmen einer gesonderten schriftlichen Anfrage stellen, kommen wir diesem Ansinnen hiermit nach.

 

Im Interesse einer lückenlosen Aufklärung der Vorgänge im Rahmen der Aufsicht über die Geschäfte der BAWAG in den letzten 12 Jahren, wie das im Prüfungsverlangen vorgegeben ist, bringt die SPÖ in der Hoffnung auf nunmehrige vollständige, umfassende und präzise Beantwortung relevanter Fragen zum Untersuchungsgegenstand diese noch einmal schriftlich ein.

 

Die Fragen sind deshalb so bedeutsam, weil sich bei näherer Betrachtung der Vorgänge und des Verhaltens der Aufsicht folgendes Ergebnis aufdrängt:

 

 

 

 

 

 

 

Aufklärung erscheint daher dringend geboten, um aus den Fehlern zu lernen, die richtigen Korrekturmaßnahmen zu setzen und damit künftigen Schaden vom Finanzplatz Österreich abzuwenden.

 

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage:

 

Gebarung der Aufsicht bei der BAWAG

 

1. Ist es richtig, dass den seinerzeitigen Empfehlungen der Expertenkommission aus dem Jahr 1994 Rechnung getragen wurde und die Bankenaufsicht ihre aufsichtsbehördlichen Pflichten in diesem Zusammenhang erfüllte, wie das auch der Bericht des Rechnungshofes vom April 2001, GZ Zl 860.009/001-Pr/8/01, über die Überprüfung der Gebarung der Bankenaufsicht betreffend die „Karibik-Geschäfte“ der BAWAG auf S. 62 anmerkt („Der RH hielt fest, dass der Empfehlung der Expertenkommission Rechnung getragen wurde. Die Bankenaufsicht erfüllte ihre aufsichtsbehördlichen Pflichten.“)?

 

2. Ist es richtig, dass insbesondere die als Folge der Prüfung im Jahr 1994 aufgetragene jährliche Prüfung der Sondergeschäfte laut Prüfbericht der Nationalbank aus dem Jahr 2001 in den Jahren darauf durch die Revision der Bank auch erfolgt ist, das Ergebnis einer solchen Prüfung letztmalig in einer Aktennote vom Oktober 1998 dokumentiert, die Aktennote vom August 1999 das Thema noch behandelt hat und im Jahr 2000 das Thema erstmals nicht mehr aufgegriffen wurde (vgl. Bericht über die Vor-Ort-Prüfung der OeNB bei der BAWAG vom 27.4.2001, Seite 27)?

 

3. Warum wurde ein derartiger Bericht über diese Sondergeschäfte von den Organen der Aufsicht bzw. von Ihnen als Ergebnis des Prüfberichts der OeNB nicht nachträglich verlangt bzw. wurden diesbezüglich keine entsprechenden eigenen Prüfungshandlungen gesetzt?

 

4. Ist es richtig, dass der Nationalbank-Prüfbericht aus dem Jahr 2001 feststellt, dass „angesichts einer verstärkt notwendigen Kontrolle neuartiger Geschäfte sowie der im Rahmen der Konzernrevision der BAWAG-Kreditinstitutsgruppe nicht im erforderlichen Umfang durchgeführten Tätigkeit … die Einhaltung des § 42 BWG (Interne Revision) als derzeit nicht gewährleistet“ erscheint?

 

5. Warum ist angesichts dieser alarmierenden Feststellung im April 2001, dass die – durch § 42 BWG gesetzlich vorgeschriebene – Interne Revision – eines der elementaren Kontrollsysteme einer Bank – nicht gewährleistet ist, jahrelang nichts geschehen? – Immerhin müssen Sie im Nationalrat selbst Ende März 2006 – also fünf Jahre später (!) – immer noch über künftige Verbesserungen nachdenken. (Aus dem Stenographischen Protokoll: [Grasser] „Es wird die fehlende qualitative und quantitative Ausstattung der Internen Revision … zu prüfen sein.“)

 

6. Ist Ihnen bekannt, dass das ordnungsgemäße Funktionieren der internen Revision gemäß § 42 BWG eine Voraussetzung für die Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks durch den Bankprüfer ist?

 

7. Wenn ja, wie erklären Sie sich, dass die Aufsicht unter Ihrer Leitung trotz der Feststellung der OeNB in ihrem Prüfbericht vom 27.4.2001, dass „die Einhaltung des § 42 BWG als derzeit nicht gewährleistet“ erscheint, den Bestätigungsvermerk der KPMG vom März 2001 weiterhin akzeptiert hat und jahrelang untätig blieb?

 

8. Ist es richtig, dass Sie öffentlich – bis hin zu Klagsdrohungen - mehrfach von einer Mitverantwortung der Bankprüfer an der Verschleierung der BAWAG-Verluste und des daraus entstandenen Schadens gesprochen haben und worin besteht diese Mitverantwortung ganz allgemein und im Besonderen?

 

9. Ist es insbesondere richtig, dass es zu einer Missachtung der Redepflicht nach § 63 Abs. 3 BWG durch den Abschlussprüfer gekommen ist?

 

10. Ist es richtig, dass der Bankprüfer ein Organ der Aufsicht ist und ein Versagen des Bankprüfers einem Versagen der Bankenaufsichtsbehörde gleichzuhalten ist, wofür Sie wiederum die formale, inhaltliche und politische (Letzt-) Verantwortung tragen?

 

11. Ist es richtig, dass im sog. BHI-Urteil des OGH vom 25.3.2003, GZ 1 Ob 188/02g, festgestellt wurde, dass Fehler des Bankprüfers (im urteilsgegenständlichem Fall: das Fehlen einer funktionierenden internen Revision iS des § 42 BWG nicht festzustellen!) der Aufsicht zuzurechnen sind und daher die Republik Österreich für jeden daraus resultierenden Schaden haftet?

 

12. Ist es ferner richtig, dass das Reparaturgesetz zum OGH-Urteil im Jahr 2005 nicht rückwirkend in Kraft getreten ist und daher nach der alten Rechtslage die Republik Österreich grundsätzlich voll für die BAWAG wegen Versagens des Bankprüfers, aber insbesondere der Bankenaufsicht unter Ihrer Leitung – letzteres in Kenntnis der fehlenden internen Revision durch den OeNB-Bericht – uneingeschränkt haftet?

 

13. Im Nationalbank-Prüfbericht aus dem Jahr 2001 wird auf Seite 3 einleitend festgehalten: „Im Bereich Beteiligungsmanagement konnten durch die Prüfer aufgrund eines eingeschränkten Informationsflusses keine materiellen Prüfungshandlungen vorgenommen werden.“ Warum haben Sie nicht dafür gesorgt und darauf beharrt, dass diese Informationen seitens der BAWAG vorgelegt werden müssen und eine materielle Prüfung dieses Bereichs vorzunehmen ist? (Denn dies wäre Aufgabe der Bankenaufsichtsbehörde gewesen.)

 

14. Ist es richtig, dass bei entsprechendem Beharren auf Vorlage der Informationen aus dem Bereich des Beteiligungsmanagements und Durchführung einer materiellen Prüfung das wahre Ausmaß der Karibik-Geschäfte nicht so leicht zu verschleiern und damit später eingetretene Verluste zu verhindern gewesen wären?

 

15. Hat die Bankenaufsichtsbehörde seit 2001 eine Prüfung des Kreditrisiko-Managements bei der BAWAG beauftragt und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?

 

16. Im Erhebungsbericht des BMF wird auf Seite 22, letzter Absatz ausgeführt: „Da für 2002 bei der BAWAG bereits weitere Prüfungen nach § 70 Abs 1 Z 3 BWG eingeplant (…) waren, wurde der Prüfungsbericht am 10.12.2001 abgeschlossen.“

17. Hat diese Prüfung stattgefunden?

18. Wenn ja, was war das Ergebnis?

19. Wenn nein, warum nicht?

 

20. Was geschah am 10.12.2001 (an dem Tag, an dem laut Erhebungsbericht des BMF der Prüfungsbericht abgeschlossen wurde)?

21. Gab es da eine weitere Sitzung der Expertenkommission?

22. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

23. Warum wurden die detaillierten Hinweise zu den Refco-Geschäften bzw. -Beteiligungen der BAWAG in Punkt 7.1 des OeNB-Berichts vom 27.4.2001 (Seiten 20ff.) einfach ignoriert?

 

24. Wieso wurden von der unter Ihrer damaligen Leitung stehenden Bankaufsicht in Kenntnis der detaillierten Angaben im OeNB-Prüfbericht vom 27.4.2001 darüber, dass unter Einbeziehung der weiteren Refco-Gruppe-Geschäftsbeziehungen mit AQR Absolute Return Master Account, LP, Cayman Islands, Bellweather Partners LLC, Connecticut, Progressive Pension Management, Grand Cayman und American International Group, Grand Cayman „die Großveranlagungsgrenze iHv 25% der Eigenmittel überschritten“ wäre, sowie des Hinweises der OeNB-Prüfer „Der Aufsichtsrat wurde im Jahr 2000 nicht über den Status Quo des gesamten Refco-Engagements im Sinne des § 27 Abs 6 BWG informiert“ (Seite 22ff. des Berichts),  nicht tätig?

 

25. Ist Ihnen als damaliger Behördenleiter wenigstens heute bewusst, dass die fortgesetzte Refco‑/Benett-Verstrickung und damit der Milliardenschaden für die BAWAG, deren Eigentümer ÖGB und damit für seine 1,3 Mio Mitglieder vermieden werden hätte können, wenn Sie damals gehandelt hätten?

 

26. Im OeNB-Bericht vom April 2001 wird ausdrücklich davor gewarnt: „Bei den performanceabhängigen Anleihen mit einem Gesamtvolumen von EUR 350 Mio (Abschnitt 7.4) zeigte sich eine starke Korrelation zwischen den sieben von der BAWAG gezeichneten Veranlagungstranchen, wobei ein sachbezogener Risikogleichlauf nicht auszuschließen ist. Bei einer einheitlichen Betrachtung des Engagements wäre es zu einer Überschreitung der Großveranlagungsgrenze gekommen.“ Warum wurde dieser dringende Hinweis auf ein Klumpenrisiko einfach ignoriert?

27. Wieso wurde keine weitergehende Prüfung veranlasst?

28. Wieso haben Sie noch im März des heurigen Jahres in der Beantwortung der dringlichen Anfrage im Nationalrat tatsachenwidrig diesen Hinweis im Prüfbericht geleugnet?

 

29. Im Kapitel 6 des OeNB-Prüfungsberichts vom 27.4.2001 wurden unter dem Titel „Geschäfte mit Off-shore-Gesellschaften“ auf Seite 15f. folgende Feststellungen getroffen:

·        Die zu Prüfungsbeginn angeforderte Auflistung der Geschäfte mit Off-shore-Gesellschaften blieb die BAWAG bis Prüfungsende schuldig.“

·        Es liegen Konvertierungsbewilligungen des Vorstandes für die Bensor Stifung, Treval Stiftung und die Biamo Stiftung, alle in Liechenstein, vor.

·        Sowohl die Genehmigung für die Einräumung des Kredites, als auch die Genehmigung der Prolongation für die Zeit nach dem 28.1.2000 durch den Vorstand der BAWAG war im Rahmen vorliegender Überprüfung nicht feststellbar.“

Damit war der unter Ihrer damaligen Leitung stehenden Bankenaufsicht spätestens mit Vorlage des OeNB-Prüfungsberichts im ersten Halbjahr 2001 die Existenz und die Höhe der über die Stiftungen abgewickelten Großveranlagungen und der Umstand bekannt, dass die Aufsichtsratsgenehmigungen fehlten sowie, dass die Klumpenrisiko-Grenze überschritten wurde. Wieso blieben Sie bzw. die Aufsicht untätig? Welche Maßnahmen wurden 2001 ergriffen, damit der gesetzwidrige Zustand (fehlende Genehmigungen, Überschreiten Großveranlagungsgrenzen) beendet wird? Wenn keine Maßnahmen ergriffen wurden, warum nicht?

 

30. Hat die Bankaufsichtsbehörde seit 2001 eine Prüfung des Kreditrisiko-Managements bei irgend einer anderen österreichischen Großbank beauftragt und wenn ja, wann und bei welcher, und wenn nein, warum nicht?

 

31. Hat die Bankaufsichtsbehörde seit 2001 eine Prüfung der Off-shore Geschäfte bei einer der anderen österreichischen Großbanken beauftragt und wenn ja, wann und bei welcher, und wenn nein, warum nicht?

 

32. Sind Sie nicht auch der Ansicht, dass eine regelmäßige Prüfung des Kreditrisiko-Managements und der Off-shore-Geschäfte einer Großbank zum Standard einer verantwortungsvollen und zeitgemäßen „Finanzmarktaufsicht mit Biss“ gehören sollte?  

 

 

Gebarung des Finanzministers, anderer maßgeblicher Regierungspolitiker und –stellen im Fall BAWAG

 

33. Ist es nach Ihrer bzw. allgemeiner Erfahrung richtig, dass Äußerungen wie „Es ist so wie das Hochwasser 2002. Der BAWAG steht jetzt das Wasser sehr, sehr hoch“ (Schüssel am 29. 4. 2006) oder „ … derzeit nur die Spitze eines Eisberges bekannt …“ (Bartenstein am 27. 4. 2006) oder „ … Spekulanten, die Geld der Sparer verantwortungslos … verspielen … „ (Grasser am 5. 4. 2006) dazu geeignet sind, das Vertrauen der Sparer und Anleger in eine Bank massiv zu erschüttern und diese dazu veranlassen können, Ihre Sparguthaben zu beheben, was in der Folge zu schwerwiegenden Liquiditätsproblemen eines Instituts bis hin zur Existenzbedrohung führen kann?

 

34. Ist es richtig, dass im April 2006 Kunden der Bawag mehr als eine Milliarde Euro an Sparguthaben abgezogen haben und können Sie einen Zusammenhang mit den negativen Äußerungen des Regierungschefs und maßgeblicher Ressortminister gegenüber der BAWAG voll ausschließen?

 

35. Können Sie sich erklären, warum ähnlich harte Äußerungen desselben Personenkreises im Zusammenhang mit dem Kriminalfall und größten Bilanzfälschungsskandal der 2. Republik bei der Kärntner Hypo-Alpe-Adria-Bank unterblieben?

 

36. Hat es in den letzten beiden Jahren Kontakte von Vertretern der Finanzmarktaufsicht mit US-Behörden gegeben und wurde dabei auch das Thema BAWAG bzw. ihre Verbindung zu Refco besprochen?

 

37. Wenn ja, wer hat wann mit welcher US-Behörde Kontakt gehabt?

 

38. Wurden dabei Dokumente übergeben und wenn ja, welche?

 

39. Ist es richtig, dass es einen zeitlichen Zusammenhang zwischen einem Treffen von Vertretern der FMA und Vertretern von US-Behörden - bei dem insbesondere das Thema BAWAG bzw. BAWAG/Refco besprochen wurde - und dem Einbringen einer Klage von US-Anwälten gegen die BAWAG im Frühjahr 2006 insofern gibt, als die Klage nur wenige Tage nach diesem Treffen eingereicht wurde?

 

40. Wann genau haben sich welche Vertreter der FMA mit welchen Vertretern welcher US-Behörden wo getroffen?

41. Ist es richtig, dass das Treffen in Wien stattfand?

42. Worüber wurde im Zusammenhang mit der BAWAG bzw. ihrer Verbindungen zu Refco genau gesprochen? Wurden Unterlagen übergeben und wenn ja, welche?

43. Gibt es dazu Aufzeichnungen bzw. Aktennotizen oder Gesprächsprotokolle in der FMA oder in Ihrem Ministerium und können Sie diese vorlegen?

 

44. Ist es richtig, dass der ÖGB nie direkt Anteile an Refco gehalten hat und weitere Anteile über die Densana-Stiftung lediglich im Rahmen eines Lombardgeschäfts involviert waren – was einen erheblichen Unterschied hinsichtlich der Verantwortung des ÖGB für den Refco-Skandal und der Dimension der Schadenseratzforderungen gegen BAWAG/ÖGB ausmacht?

 

45. Wie erklären Sie sich, dass wenige Tage nach einem Zusammentreffen von Vertretern der FMA mit US-Behörden in US-amerikanischen und österreichischen Medien wider besseres Wissen der Finanzmarktaufsicht die vom ÖGB an Refco gehaltenen Anteile - zum Schaden von BAWAG/ÖGB von österreichischen Behörden unwidersprochen - in Größerordnungen bis jenseits der 40% kolportiert wurden?

 

46. Warum hat die FMA dies insbesondere den US-Behörden aber auch einer qualifizierten Öffentlichkeit gegenüber nicht nachhaltig richtig stellen können?

47. Wurde überhaupt ein entsprechender Versuch unternommen?

 

48. Ist es richtig, dass es selbst für US-amerikanische Verhältnisse absolut unüblich ist, Gelder aus dem Zahlungsverkehr – also Kundengelder – einer Bank einzufrieren, wie viele rechtskundige Experten meinen?

49. Gab es in diesem Zusammenhang Hilfestellungen seitens der Republik Österreich für die BAWAG gegenüber den US-amerikanischen Behörden?

50. Und wenn ja welche und mit welchem Erfolg?

51. Was haben Bundeskanzler und EU-Ratspräsident Schüssel, Außenministerin Plassnik und Sie selbst unternommen, um die Gelder der Kunden aus dem Verfahren herauszuhalten?

52. Wie erklären Sie sich angesichts Ihrer Bemühungen, dass eine internationale Ratingagentur zur BAWAG im Zusammenhang mit den Verfahren vor US-amerikanischen Behörden feststellen musste „ … no homeland support …“?

 

53. Ist es schließlich auch richtig, dass es für die BAWAG keinen Grund für einen raschen und daher teuren Vergleich im Zusammenhang mit den US-Klagen gegeben hätte, wenn die US-Behörden nicht Kundengelder aus dem Zahlungsverkehr der BAWAG eingefroren hätten, was eine unübliche aber offenkundig durch die Repräsentanten der Republik Österreich unwidersprochene Vorgangsweise darstellt?

 

 

Verbindungen zur Bayerischen Landesbank und hochrangigen CSU-Politikern

 

54. Ist es richtig, dass die Bayerische Landesbank an der BAWAG von 1996 bis 2004 mit rund 46% beteiligt war?

 

55. Ist es richtig, dass in Vorstand und Aufsichtsrat der BAWAG namhafte Vertreter der Bayerischen Landesbank mitgewirkt haben und von 1998 bis 2004 insbesondere der Professor für Bankwissenschaften und Bayerische Staatsminister für Finanzen Dr. Kurt Faltlhauser im Aufsichtsrat der BAWAG?

 

56. Ist es richtig, dass die Bayerische Landesbank als Konsortialführer auch hauptverantwortlich für die BAWAG Geschäfte mit Verbindungen zu Off-shore-Plätzen abgewickelt hat? Im OeNB-Bericht vom April 2001 wird dazu auf den Seiten 23f. unter dem Punkt 7.3 ausdrücklich darauf verwiesen, dass Geschäfte über Off-Shore-Plätze unter der Bezeichnung „Special Purpose Company“ u.a. von der Bayrischen Landesbank als Konsortialführer getätigt wurden.

 

57. Ist es auch richtig, dass bei einigen dieser off-shore-Geschäfte die dem Vorstand gesetzten Veranlagungslimits überschritten wurden?

 

58. Im OeNB-Bericht wird auf den Seiten 6 ff auf die „Austost-Veranlagungen“ verwiesen. Dabei werden die „Ingebe“ Industrie- und Gewerbebeteiligungs GmbH und die Aust-Ingebe Beteiligungsverwaltung GmbH sowie deren Tochter Austost Handels- und Treuhand GmbH, alle mit Sitz in München angeführt. Welche Querverbindungen bestanden zur Bayrischen Landesbank?

 

59. Ist Ihnen bekannt, dass die Bayrische Landesbank neben den Milliardenkrediten an die bereits ab 2000 marode Kirch-Gruppe, die dann 2002 in Konkurs geriet, bereits 1999 bei Spekulationen in Malaysia 600 Mio. DEM verloren hat und dies von der Zeitung „der Spiegel“ in seiner Ausgabe vom 9.8.1999 unter der Überschrift „Landesbank als Zockerbude“ berichtet wurde?

 

60. War Ihnen damals bereits bewusst, dass ein Bekanntwerden von Problemen bei der BAWAG im Jahr 2001 und ein damit zusammenhängender Wertberichtungsbedarf für den BAWAG-Anteil von rd. 46% für die Bayrische Landesbank gravierende Bilanzierungsprobleme gebracht hätte?

 

61. Können Sie ausschließen, dass ab Antritt der Regierung Schüssel im Februar 2000 seitens Organmitgliedern der Bayrischen Landesbank bzw. CSU-Politikern Probleme bei der BAWAG an Sie oder andere Regierungsmitglieder bzw. Staatssekretäre herangetragen wurden?

62. Hatten Sie seit Ihrem Amtsantritt Kontakt mit dem bayrischen Finanzminister Prof. Dr. Faltlhauser?

63. Wenn ja, wurde dabei jemals die BAWAG angesprochen?

64. Wenn ja, was war der Inhalt dieses Gesprächs?

 

 

Sagt Grasser die Wahrheit – wann hat er wovon erfahren?

 

65. Seit wann kennen Sie den Prüfbericht der Nationalbank über die BAWAG vom 27. April 2001?

 

66. Wann haben Sie erstmals von Teilen oder wesentlichen Inhalten dieses Prüfberichts Kenntnis erlangt?

 

67. Wann haben Sie von den Karibikgeschäften der BAWAG erstmals erfahren?

 

68. In welcher geografischen Lage befinden sich Ihrer Ansicht nach die im Bericht der Nationalbank aus dem Jahr 2001 als Sitze von BAWAG-Fonds-Gesellschaften mehrfach erwähnten Bermudas und Cayman Islands?

  

69. Wie erklären Sie sich die Differenz zwischen Ihren Aussagen vor dem Nationalrat anlässlich der BAWAG-Sondersitzung am 29. März 2006 (aus dem Stenographischen Protokoll: „Hohes Haus! Ich darf darüber informieren, dass in diesem Prüfbericht der Oesterreichischen Nationalbank aus dem Jahr 2001 kein Wort über ein Engagement der BAWAG in der Karibik von ... enthalten ist und dass kein Wort über ein weiteres Engagement von 350 Millionen € im Jahr 2000 enthalten ist.“) und ihren Aussagen in einem ZIB2-Interview am 3. April (Abschrift: „Als Korrektur zu Ihrem Beitrag – deswegen bin ich froh, auch hier zu sein – darf ich sagen: Ich habe im Parlament natürlich gesagt, dass die 350 Millionen Engagements drinnenstehen in dem Bericht.“)? 

 

70. Können Sie ausschließen, dass seitens von Organmitgliedern der BAWAG-PSK-Gruppe die Probleme der BAWAG rund um den Jahresabschluß für das Jahr 2000 Sie bzw. Regierungskollegen oder Staatssekretären angesprochen wurden?

 

71. Können Sie es ausschließen, dass die Bankprüfer vor der Erteilung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks für den Jahresabschluß 2000 Gespräche mit der Bankaufsicht geführt haben?

72. Wenn nein, gibt es dazu Gesprächsnotizen bzw. Aktenvermerke?

73. Wenn ja, haben Sie bzw. Mitglieder Ihres Kabinetts davon Kenntnis erlangt?

 

74. Seit wann kannten MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts den Prüfbericht der OeNB vom April 2001, Teile oder Auszüge daraus oder Zusammenfassungen davon?

75. Welche MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts haben wann davon Kenntnis erlangt und wie wurde jeweils mit diesen Informationen weiter verfahren?

76. Waren MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts in diesbezügliche Aktenläufe einbezogen und können Sie diese nachvollziehbar vorlegen?

77. Wenn nein, warum nicht?

 

78. Es wurde behauptet, dass die Rückstellung der BAWAG-Prüfung Ende 1999 auf das Jahr 2000 aufgrund von Kapazitätsproblemen der OeNB erfolgt ist. War es nicht vielmehr so, dass dies in Wahrheit deshalb geschah, weil der Rechnungshofbericht über die „Karibik-Geschäfte“ der BAWAG abgewartet werden sollte – der im Rohbericht auch im ersten Quartal 2000 vorlag – und dessen Ergebnisse in die Prüfung einbezogen werden sollten?

79. Gibt es dazu Protokolle der Expertenkommission – aus dem Jahr 1998 oder auch später -, die das festhalten?

 

 

War die Ausgliederung der Finanzmarktaufsicht erfolgreich?

 

80. Sind Sie der Meinung, dass man angesichts des Versagens der Finanzmarktaufsicht in den letzten Jahren bei BAWAG, Kärntner Hypo, Raiffeisen International, Tiroler Sparkasse, Vorarlberger Hypo, Steiermärkische Hypo, RBB Wolfsberg, Pensionskassen-Debakel, etc. von einer erfolgreichen Tätigkeit der von Ihnen ausgegliederten und zu verantwortenden Finanzmarktaufsicht sprechen kann?

 

81. Wäre es rückblickend nicht besser gewesen, die FMA direkt bei der schon seit vielen Jahren erfolgreich in die Finanzmarktaufsicht eingebundenen und bisher kaum fehleranfälligen Nationalbank anzusiedeln, wie das die SPÖ seit vielen Jahren vorgeschlägt?

 

82. Sie zitieren immer wieder eine internationale Vergleichsstudie über die optimale Aufsichtsorganisation von Univ.Prof. Dr. Zechner, die eine Ausgliederung der Finanzmarktaufsicht in eine neue unabhängige Behörde – in der Form wie sie im wesentlichen stattgefunden hat - als beste Variante empfehlen soll. Ist das richtig und können Sie diese Studie auch dem Nationalrat vorlegen?

 

83. Ist es richtig, dass Ihr ursprünglicher Entwurf für ein FMA-Gesetz zur Herstelllung der Verfassungskonformität auf Betreiben der SPÖ insofern aus heutiger Sicht nachträglich verbessert wurde, als die Nationalbank stärker zur Mitwirkung im Rahmen der Finanzmarktaufsicht herangezogen wurde?

 

84. Ist es richtig, dass bereits 1999 ein von Finanzminister Edlinger fertig ausgearbeiteter und mit Wirtschaftskammer sowie Nationalbank im wesentlichen abgestimmter Gesetzes-Entwurf für eine Ausgliederung der Finanzmarktaufsicht vorlag, der eine Ausgliederung allein in die Nationalbank vorsah?

 

85. Gab es auch dazu im Vorfeld Vergleichs-Studien?

86. Von wem wurden diese erstellt und zu welchem Ergebnis kamen diese?

 

87. Warum haben Sie eine Ausgliederung der Finanzmarktaufsicht in die dafür sehr erfahrene Nationalbank stets abgelehnt?

 

88. Ist es richtig, dass mit einer Ausnahme alle Abteilungsleiter im Bereich der Bankenaufsichtsbehörde in der FMA seit der Gründung – teilweise mehrfach – gewechselt haben? Wann jeweils und warum?

89. Gab es Ihnen als politisch Letztverantwortlicher keinen Anlass zur Sorge, dass Schlüsselpersonal in einer für die österreichische Wirtschaft so wichtigen Behörde ständig wechselt und keinerlei Kontinuität in der Amtsführung gewährleistet ist?

90. Haben Sie sich überhaupt über die Funktionstüchtigkeit der FMA erkundigt, welche Berichte wurden Ihnen wann diesbezüglich gelegt?

 

91. Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer im Bereich der Bankenaufsichtsbehörde der FMA eines/r Bediensteten im akademischen Bereich?

 

92. Im Zuge der Ausgliederung der Finanzmarktaufsicht wurden Sie von der SPÖ mehrfach auf die Warnungen in einer Studie des Internationalen Währungsfonds über die Ausgliederung von Finanzmarktaufsichten aus dem Jahr 2000 aufmerksam gemacht.

Darin heisst es auf Seite 16 unter „Pandora’s Box“ unter anderem: „The third risk created by the change process is a possible reduction in regulatory capacity through the loss of key personnel. … Thus, many staff who would be important or valuable members of the new organization may view this as a time to test the job market or retire. This has been a serious problem during the formation of a number of unified agencies, with staff turnover in some cases reaching unsustainable levels (!!!) “.

Es sieht so aus, als wäre genau das in der FMA passiert. - Warum haben Sie die Warnungen des IWF ignoriert und keine Vorkehrungen getroffen bzw. andere Lösungen, z.B. in der in Aufsichtsangelegenheiten bereits erfahrenen Nationalbank zugelassen?     

 

93. Könnten Sie der Aussage zustimmen, dass es sich bei den in der FMA in den letzten Jahren und auch heute noch existierenden Problemen nicht um Quantitäts- sondern Qualitätsprobleme handelt?

 

 

Was passiert, wenn Grasser seine Lehren zieht?

 

94. In den Fällen Bank für Handel und Industrie (BHI), Rieger Bank, Bank Burgenland und nunmehr auch BAWAG haben insbesondere die Bankprüfer versagt bzw. aktiv an Verschleierungshandlungen mitgewirkt. Was haben Sie in den letzten Jahren dagegen bzw. für eine Bekämpfung dieser immanenten Schwachstelle im System der Bankenaufsicht unternommen?

 

95. Halten Sie in diesem Zusammenhang den von Ihnen betriebenen und von den Regierungsparteien im Jahr 2005 beschlossenen Haftungsausschluss für Bankprüfer für zielführend? Immerhin stiehlt sich die Republik damit lediglich in verfassungsrechtlich fragwürdiger Weise aus der vom OGH festgestellten Verantwortung, ohne sich um eine Qualitätsverbesserung zu bemühen.

 

96. Warum setzen Sie sich nicht für eine von zahlreichen Experten und seit Jahren von der SPÖ geforderten externen Prüferrotation erfolgreich ein und stellen durch entsprechende rechtliche Grundlagen eine echte Qualitätsverbesserung her?