4351/J XXII. GP
Eingelangt am
12.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Steier und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Laserdrucker - Freisetzung feiner und ultrafeiner Partikel
Die Debatte um Feinstaub und ultrafeine Partikel lässt sich nicht nur auf die
Umgebungs-Luft in Stadt und Land beschränken: möglicherweise ebenso gefährliche
Verursacher feiner und ultrafeiner Feinstaub-Partikel befinden sich oft in
unmittelbarer Umgebung, nämlich am
eigenen Arbeitsplatz: die mittlerweile in fast
jedem Büro vorhandenen Laserdrucker und Kopierer.
Laserdrucker emittieren während des Druckprozesses flüchtige
organische
Verbindungen, Ozon und Tonerstaub. Bei der Beurteilung der Frage, ob die
Emissionen von Laserdruckern gesundheitlich bedenklich sind, scheiden sich die
Geister: dies hängt nämlich sowohl
von den verwendeten Geräten, der
Druckintensität, den räumlichen Gegebenheiten aber auch vom verwendeten
Druckertoner ab. Zusätzlich erschwert wird
die Beurteilung möglicher
Gesundheitsgefahren auch dadurch, dass - sofern kein mit Umweltsiegel
versehener
Drucker verwendet wird - kaum Angaben über die
Komponenten handelsüblicher
Toner vorhanden sind.
Eine Untersuchung des deutschen
Umweltbundesamtes vom Feber 2006 zeigt auf,
dass der Betrieb von Laserdruckern zur Freisetzung feiner und ultrafeiner
Partikel
führen kann. Je nach Gerätehersteller und Gerätealter variiert die Höhe der
Partikelfreisetzung. Die Menge der emittierten feinen und
ultrafeinen Partikel hängt
auch nicht immer mit dem Alter der Geräte zusammen: teilweise trat bei neueren
untersuchten Geräten eine höhere Emission ultrafeiner Partikel auf als bei nach
Herstelljahr und Gebrauch älteren Geräten. Wie der UBA-Deutschland-Studie
entnommen werden kann, finden derzeit weiterführende Untersuchungen zur
genaueren Ermittlung des Gesundheitsrisikos von Partikelemissionen aus
Bürodruckern statt.
Es ist davon auszugehen, dass der Ausstattungsgrad österreichischer Büros mit
Informations- und Kommunikationstechnik (also auch mit Computern und Druckern)
ähnlich wie in Deutschland bei über 50% liegt. Fraglich ist, ob die Mehrzahl der im
Einsatz befindlichen Laser-Drucker und Toner über Prüfsiegel verfügen, die nur an
emissionsarme Geräte verliehen werden (wie z.B. Blauer Engel oder
Umweltzeichen). Offen ist auch, ob angesichts der neuen
Erkenntnisse zu feinen und
ultrafeinen Partikelemissionen ausreichende Maßnahmen zur Minimierung
möglicher
Gesundheitsrisiken durch Partikelemissionen aus Bürodruckern getroffen werden.
Ein ganz wichtiger Ansatzpunkt wäre die Beschaffung von Druckern und Drucker-
Tonern nach dem fortschrittlichsten Stand der Technik, um ausschließlich
schadstoffarme Produkte zum Einsatz zu bringen. Eine ganz wesentliche
Verantwortung trifft hier auch die
Bundesbeschaffungsgesellschaft, die den Ankauf
dieser Produktgruppen (Beschaffungsgruppe Büro- und EDV-Verbrauchsmaterial) für
den Bund - und seit der letzten BBG-Novelle
auf freiwilliger Basis auch für andere
Auftraggeber der öffentlichen Hand
abwickelt.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen die
Studie des deutschen UBA „Untersuchungen
zur Freisetzung
feiner und ultrafeiner Partikel beim
Betrieb von Laserdruck-Geräten" bekannt?
Wenn ja, welche Schlüsse ziehen
Sie daraus?
2.
Sind in Ihrem Ressort ausschließlich Laserdrucker und Kopierer mit
Umweltsiegel (also Blauer Engel, Umweltzeichen,...) im
Einsatz?
3.
Werden Sie der Bundesbeschaffungsgesellschaft einen
Kriterienkatalog zur
Neubeschaffung von Drucker-Toner und Druckern ausschließlich nach dem
fortschrittlichsten Stand der Technik vorschlagen, der eine zwingende
vergleichende Bewertung der Produkte
unterschiedlicher Anbieter vorsieht, um
nur mehr schadstoffarme Produkte zum Einsatz zu bringen?