4383/J XXII. GP

Eingelangt am 19.06.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

 

 

betreffend geschlechtsspezifische Aspekte der Integrationspolitik

 

 

 

Im Bereich Fremdenrecht und AusländerInnenintegration gibt es wichtige geschlechtsspezifische Aspekte, die schon derzeit zuwenig berücksichtigt werden. Mit Befremden haben wir Ihre diesbezüglichen medialen Äußerungen aufgenommen: So werden Sie etwa in den Salzburger Nachrichten vom 23. Mai 2006 zitiert, wo Sie erklärt haben, dass Studienplätze (an Universitäten) oft lediglich ein Vorwand zur Einreise seien. Wörtlich sprachen Sie von „Studentinnen, die als Nachtklubtänzerinnen eingereist seien und nie eine Uni von innen gesehen hätten“. Solche Aussagen unterstellen ausländischen Frauen die Einreise unter „falschem Titel“ und fördern nicht gerade eine freundschaftliche Atmosphäre zwischen In- und AusländerInnen.

 

Beim Familiennachzug gibt es seit längerem gravierende gesetzliche Benachteiligungen für Frauen, die sogar soweit gehen, dass diese Frauen gegen gewalttätige Ehemänner nur unter der Gefahr des Verlustes ihres Aufenthaltsrechtes Anzeige erstatten bzw. die Scheidung einreichen können: Über Familiennachzug in Österreich befindliche Ehefrauen verlieren zumeist das Aufenthaltsrecht, wenn sie sich vom „Ankerfremden“ scheiden lassen. Dies ist besonders fatal in Fällen von Gewalt, denn: einerseits berechtigt nur eine Scheidung aus überwiegendem Verschulden des Mannes die Frau zum weiteren Aufenthalt – dies ist oft nicht leicht nachzuweisen. Andererseits kann eine strafrechtliche Anzeige der Frau zum Verlust des Aufenthaltsrechtes des Mannes führen, wodurch sie ebenfalls das Aufenthaltsrecht verliert. Damit werden die österreichischen Gewaltschutzgesetze durch diese fremdenrechtlichen Regelungen ad absurdum geführt.

Auch eine eigenständige Existenzsicherung wird Frauen beim Familiennachzug längere Zeit nicht ermöglicht: Migrantinnen, die über den Familiennachzug nach Österreich kommen, dürfen zunächst nicht arbeiten und sind damit meist von männlichen Familienmitgliedern finanziell abhängig. Dies erschwert ihre Situation besonders im Falle von häuslicher Gewalt.

 

Auch einige weitere Zahlen zu geschlechtsspezifischen Aspekten der Integrationspolitik sind interessant, beispielsweise die Frauenquote bei angebotenen Deutschkursen oder die Höhe der Förderungen von Migrantinnenberatungsstellen seitens Ihres Ressorts.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.             Bitte erläutern Sie Sinn und Hintergrund Ihrer eingangs zitierten Aussage in den Salzburger Nachrichten von den „Studentinnen, die als Nachtklubtänzerinnen einreisen“.

2.             Glauben Sie tatsächlich, dass es Frauen gibt, die vorgeben, als Studentinnen nach Österreich zu kommen, obwohl sie hier als Nachtklubtänzerinnen arbeiten wollen?

3.             Glauben Sie dies vor allem angesichts der Tatsache, dass es für Frauen um einiges leichter ist, mittels eines „Tänzerinnenvisums“ nach Österreich zu kommen als mittels eines Visums als ausländische Studierende?

4.             Wie viele „TänzerInnenvisa“ wurden in den Jahren 2004, 2005 oder 2006 vergeben?

5.             Wie viele ausländische Studentinnen gab es in den Jahren 2004, 2005 und 2006 in Österreich?

6.             Sind Sie dafür, dass alle Frauen, die sich legal in Österreich aufhalten, Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten?
Wenn ja: Wann werden Sie ein entsprechendes Gesetz initiieren?
Wenn nein: Welchen Sinn sehen Sie in der bestehenden Rechtslage, die zu einer finanziellen Abhängigkeit der Frauen von männlichen Familienmitgliedern führt?

7.             Wie kann Ihrer Meinung nach sichergestellt werden, dass Frauen, die ihren gewalttätigen Ehemann anzeigen, nicht selbst das Aufenthaltsrecht als Folge dieser Anzeige verlieren und damit gezwungen sind, beim Gewalttäter zu bleiben?

8.             Wie kann Ihrer Meinung nach sichergestellt werden, dass von Gewalt in der Ehe betroffene Ausländerinnen sich jedenfalls scheiden lassen können, ohne das Aufenthaltsrecht zu verlieren?

9.             Was werden Sie tun, um diese fatale Situation für Frauen, die per Familiennachzug in Österreich sind, zu verbessern?

10.        Wie viele Deutschkurse für AusländerInnen wurden seitens des Innenministeriums in den Jahren 2003, 2004 und 2005 abgehalten?

11.        Wieviele TeilnehmerInnen besuchten diese Kurse und wie hoch war in den jeweiligen Jahren der Frauenanteil?

12.        Was wird seitens des Innenministeriums getan, um speziell Frauen für Deutschkurse zu gewinnen?

13.        Gibt es während der Kursstunden ein Kinderbetreuungsangebot?
Wenn ja, wie viel kostet dieses?
Wenn nein, weshalb nicht?

14.        Welche sonstigen Maßnahmen werden seitens des Innenministeriums gesetzt, um speziell die Integration ausländischer Frauen zu fördern? Bitte listen Sie die jeweiligen Maßnahmen für die Jahre 2004, 2005 und 2006 auf.

15.        Welche NGOs, die Migrantinnen beraten, wurden von Ihnen in den Jahren 2003, 2004 und 2005 gefördert und in welcher Höhe jeweils?