4383/J XXII. GP
Eingelangt am 19.06.2006
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ANFRAGE
der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend geschlechtsspezifische Aspekte der Integrationspolitik
Im Bereich Fremdenrecht und AusländerInnenintegration gibt es wichtige geschlechtsspezifische Aspekte, die schon derzeit zuwenig berücksichtigt werden. Mit Befremden haben wir Ihre diesbezüglichen medialen Äußerungen aufgenommen: So werden Sie etwa in den Salzburger Nachrichten vom 23. Mai 2006 zitiert, wo Sie erklärt haben, dass Studienplätze (an Universitäten) oft lediglich ein Vorwand zur Einreise seien. Wörtlich sprachen Sie von „Studentinnen, die als Nachtklubtänzerinnen eingereist seien und nie eine Uni von innen gesehen hätten“. Solche Aussagen unterstellen ausländischen Frauen die Einreise unter „falschem Titel“ und fördern nicht gerade eine freundschaftliche Atmosphäre zwischen In- und AusländerInnen.
Beim Familiennachzug gibt es seit
längerem gravierende gesetzliche Benachteiligungen für Frauen, die
sogar soweit gehen, dass diese Frauen gegen gewalttätige Ehemänner
nur unter der Gefahr des Verlustes ihres Aufenthaltsrechtes Anzeige erstatten
bzw. die Scheidung einreichen können: Über Familiennachzug in
Österreich befindliche Ehefrauen verlieren zumeist das Aufenthaltsrecht,
wenn sie sich vom „Ankerfremden“ scheiden lassen. Dies ist
besonders fatal in Fällen von Gewalt, denn: einerseits berechtigt nur eine
Scheidung aus überwiegendem Verschulden des Mannes die Frau zum weiteren
Aufenthalt – dies ist oft nicht leicht nachzuweisen. Andererseits kann
eine strafrechtliche Anzeige der Frau zum Verlust des Aufenthaltsrechtes des
Mannes führen, wodurch sie ebenfalls das Aufenthaltsrecht verliert. Damit
werden die österreichischen Gewaltschutzgesetze durch diese
fremdenrechtlichen Regelungen ad absurdum geführt.
Auch eine eigenständige Existenzsicherung wird Frauen beim Familiennachzug längere Zeit nicht ermöglicht: Migrantinnen, die über den Familiennachzug nach Österreich kommen, dürfen zunächst nicht arbeiten und sind damit meist von männlichen Familienmitgliedern finanziell abhängig. Dies erschwert ihre Situation besonders im Falle von häuslicher Gewalt.
Auch einige weitere Zahlen zu geschlechtsspezifischen Aspekten der Integrationspolitik sind interessant, beispielsweise die Frauenquote bei angebotenen Deutschkursen oder die Höhe der Förderungen von Migrantinnenberatungsstellen seitens Ihres Ressorts.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Bitte erläutern Sie Sinn und Hintergrund Ihrer eingangs zitierten
Aussage in den Salzburger Nachrichten von den „Studentinnen, die als
Nachtklubtänzerinnen einreisen“.
2.
Glauben Sie tatsächlich, dass es Frauen gibt, die vorgeben, als
Studentinnen nach Österreich zu kommen, obwohl sie hier als
Nachtklubtänzerinnen arbeiten wollen?
3.
Glauben Sie dies vor allem angesichts der Tatsache, dass es für
Frauen um einiges leichter ist, mittels eines
„Tänzerinnenvisums“ nach Österreich zu kommen als mittels
eines Visums als ausländische Studierende?
4.
Wie viele „TänzerInnenvisa“ wurden in den Jahren 2004,
2005 oder 2006 vergeben?
5.
Wie viele ausländische Studentinnen gab es in den Jahren 2004, 2005
und 2006 in Österreich?
6.
Sind Sie dafür, dass alle Frauen, die sich legal in Österreich
aufhalten, Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten?
Wenn ja: Wann werden Sie ein entsprechendes Gesetz initiieren?
Wenn nein: Welchen Sinn sehen Sie in der bestehenden Rechtslage, die zu einer
finanziellen Abhängigkeit der Frauen von männlichen
Familienmitgliedern führt?
7.
Wie kann Ihrer Meinung nach sichergestellt werden, dass Frauen, die
ihren gewalttätigen Ehemann anzeigen, nicht selbst das Aufenthaltsrecht
als Folge dieser Anzeige verlieren und damit gezwungen sind, beim
Gewalttäter zu bleiben?
8.
Wie kann Ihrer Meinung nach sichergestellt werden, dass von Gewalt in
der Ehe betroffene Ausländerinnen sich jedenfalls scheiden lassen
können, ohne das Aufenthaltsrecht zu verlieren?
9.
Was werden Sie tun, um diese fatale Situation für Frauen, die per
Familiennachzug in Österreich sind, zu verbessern?
10.
Wie viele Deutschkurse für AusländerInnen wurden seitens des
Innenministeriums in den Jahren 2003, 2004 und 2005 abgehalten?
11.
Wieviele TeilnehmerInnen besuchten diese Kurse und wie hoch war in den
jeweiligen Jahren der Frauenanteil?
12.
Was wird seitens des Innenministeriums getan, um speziell Frauen
für Deutschkurse zu gewinnen?
13.
Gibt es während der Kursstunden ein Kinderbetreuungsangebot?
Wenn ja, wie viel kostet dieses?
Wenn nein, weshalb nicht?
14.
Welche sonstigen Maßnahmen werden seitens des Innenministeriums
gesetzt, um speziell die Integration ausländischer Frauen zu fördern?
Bitte listen Sie die jeweiligen Maßnahmen für die Jahre 2004, 2005
und 2006 auf.
15.
Welche NGOs, die Migrantinnen beraten, wurden von Ihnen in den Jahren
2003, 2004 und 2005 gefördert und in welcher Höhe jeweils?