4401/J XXII. GP
Eingelangt am 21.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend „Rundfunkgebühren für Breitbandnutzer - Internet-Rundfunkgebühr!“
Nach Auffassung der
Gebühren Infoservice GmbH sollen österreichische Unternehmen und
Privatpersonen, die einen breitbandigen
Internetzugang und einen stationären Computer haben,
Rundfunkgebühren bezahlen. D.h. stinkeinfache Bürocomputer
werden von der GIS als
Fernseher bewertet und Rundfunkgebühren verlangt.
„ Vor dieser
neuen Belastung warnte Achim Kaspar, Präsident des Verbandes Alternativer
Telekom-Netzbetreiber am Mittwoch beim 2.
Österreichisch-Deutschen Regulierungssymposium
in Wien. Die Inkassofirma ORF-GIS würde Computer mit
Breitbandanschluss neuerdings als
Rundfunkempfangseinrichtung einstufen, weil über das Internet ferngesehen
werden könne.
„ Zeigen Sie mir einen Mitarbeiter,
der während der Arbeit fernsieht", sagte Kaspar, „ und ich
schmeiße ihn raus." (heise online vom 12.06.2006)
Eine ähnliche - und zwar heftige - Diskussion gibt es in Deutschland.
„
Vom 1.Januar 2007 an werden auch „neuartige
Rundfunkempfanggeräte" - wie auch
internetfähige Computer im Runkfunkgebührenstaatsvertrag
bezeichnet werden —
gebührenpflichtig. Alle Unternehmen müssen dafür dann
unabhängig von ihrer Betriebsgröße
17,03 Euro
monatliche Gebühr an die GEZ entrichten. Die zusätzliche
Gebührenbelastung
summiert sich also auf 204,36 Euro im Jahr.
Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder
Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist nicht notwendig, damit ein
PC GEZ-
pflichtig wird — solcherart ausgerüstete PCs sind auch bislang
bereits
rundfunkgebührenpflichtig. Wer schon GEZ-Gebühren zahlt, der
muss aber auch künftig für
seinen Internet-PC nicht erneut berappen. " (heise.de 01.06.2006)
Die deutsche Wirtschaft sprach von
einer absurden Kostenbelastung und bezeichnete die
generelle Einstufung aller Internet-PC als Fernsehgeräte auf gar keinen
Fall hinnehmbar! Eine
Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wurde erhoben.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1.
Aufgrund
welcher Rechtsgrundlage können durch die GIS von Unternehmen und
Privatpersonen, die über einen
breitbandigen Internetzugang und stationäre Computer
verfügen, Rundfunkgebühren verlangt werden?
2.
Welche
Rechtsmeinung nimmt das Bundeskanzleramt dazu ein? Wie kann eine
Rundfunkgebühr für Internet-PC
überhaupt sachlich begründet werden? Stufen auch Sie
einen Computer mit Breitbandanschluss als Rundfunkempfangseinrichtung
ein?
Wenn ja, warum?
3.
Wenn ja, wie
kann eine Rundfunkgebühr für Computer mit Breitbandanschluss
gerechtfertigt werden, nachdem gerade der Bund zunehmend Unternehmer,
Ärzte etc.
verpflichtet, Steuermeldungen,
Sozialversicherungsanmeldungen, Patientendaten online zu
übermitteln?
4.
Sind Sie damit auch der Meinung, dass eine Rundfunkgebühr auch
dann von Unternehmen
zu zahlen ist, wenn
Fernsehen über Internet den ArbeitnehmerInnen am Arbeitsplatz
ausdrücklich untersagt wurde?
5.
Wie wird die Rundfunkgebühr für Computer mit
Breitbandanschluss berechnet? Pro
Arbeitsplatz, pro PC
oder pauschal?
6.
Welche
Gebühr sollen in Zukunft Privatpersonen mit breitbandigem Internetzugang
und
stationärem Computer bezahlen, die
keinen Fernseher und Radio besitzen (Aufschlüsselung
der Gebühren nach Bundesländern)?
7.
Welche Gebühr sollen in Zukunft Privatpersonen mit breitbandigem
Internetzugang und
stationärem
Computer bezahlen, die zusätzlich auch über einen Fernseher oder
Radio
verfügen (Aufschlüsselung der Gebühren nach Bundesländern)?
8.
Ist es richtig, dass Unternehmen eine Fernseh- und Radiogebühr
für je zehn Computer
entrichten sollen?
Wenn nein, welche Rundfunkgebühr soll dann verlangt werden?
9.
Müssen auch Gebietskörperschaften (Bund, Land, Gemeinden) und
nachgeordnete
Dienststellen, die
über Computer mit breitbandigem Internetzugang verfugen,
Rundfunkgebühren bezahlen?
10.
Wenn ja, wie wird für diese die Rundfunkgebühr verrechnet?
Pro Arbeitsplatz, pro
PC oder pauschal?
11. Welche Einnahmen sollen damit erzielt werden?
12.
Teilen Sie die
Auffassung, dass mit einer Rundfunkgebühr Breitbandausbau und
Breitbandnutzung beeinträchtigt und
die Zielsetzungen im e-government unterlaufen
werden?
Wenn nein, warum nicht?
13.
Wie sieht
dieses Problem im internationalen Vergleich aus? In welchen EU-
Mitgliedsstaaten werden für Computer
mit Breitbandanschluss (in Zukunft) ebenfalls
Rundfunkgebühren verlangt?
14.
Ist eine
Rundfunkgebühr für Unternehmen und Privatpersonen, die über
einen
breitbandigen Internetzugang und einen
stationären Computer verfügen, überhaupt EU-
rechtskonform?
15.
Welche
Sanktionen können durch die GIS gegen Unternehmen oder Private mit
breitbandigem Internetzugang und
stationären Computern ergriffen werden, die sich
weigern diese Rundfunkgebühr zu bezahlen?
16.
Wenn ja, wie
können Sie für eine Rundfunkgebühr für Computer mit
Breitbandanschluss
eintreten, nachdem gerade der Bund Unternehmer, Ärzte etc. verpflichtet,
Steuermeldungen, Sozialversicherungsanmeldungen, Patientendaten online zu
übermitteln?
17.
Muss in
Zukunft auch für Handy mit TV-Funktion (TV-Handy) eine Rundfunkgebühr
bezahlt werden? Sind TV-Handys als
„Rundfunkempfangseinrichtung" zu qualifizieren?