4403/J XXII. GP

Eingelangt am 21.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Nicht-Beantwortung der Anfrage 4152/J XXII. GP.-NR zur Offenlegung der
Eurofighter-Kaufverträge

Dass die Regierung Schüssel vom verfassungsrechtlich verankerten parlamentarischen
Interpellationsrecht nicht viel hält, ist bekannt. Besonders deutlich zeigt sich das an der
Beantwortung schriftlicher Anfragen. Sie werden entweder mangelhaft oder gar nicht
beantwortet. So geschehen im Falle der Anfragebeantwortung 4089/AB XXII. GP.-NR des
Bundeskanzlers zum Thema Offenlegung der Eurofighter-Kaufverträge.

Zum Hintergrund: Am 27. April des vorigen Jahres warf Bundeskanzler Schüssel anlässlich
einer Dringlichen Anfrage zur Eurofighter-Beschaffung der anfragestellenden
sozialdemokratische Fraktion folgende bemerkenswerte Worte entgegen: „(...) da sollten sie
einfach die Vertragstexte genauer studieren (...)"
(Nationalrat,
XXII. GP, Stenographisches
Protokolls, 107. Sitzung, S. 26). Da diese Aussage der bisher von der Regierung vertretenen
Argumentationslinie, derzufolge die Eurofighter-Kaufverträge aufgrund von
Geheimhaltungserfordernissen nicht einsehbar seien und daher auch nicht offengelegt werden
könnten, zuwiderläuft, wurde der Bundeskanzler mittels schriftlicher Anfrage um Auskunft
darüber geben, wie selbiger erklären könne, dass seiner Auffassung nach die Eurofighter-
Kaufverträge einsehbar seien, allen voran sein Regierungskollege, Verteidigungsminister
Platter, sich aber bis dato mit Händen und Füße wehre, gerade dies den Oppositionsparteien
SPÖ und Grüne zuzugestehen.

Die Antwort des Adressaten der Anfrage war eine Nicht-Antwort. Dazu die wesentliche
Passage: „In meiner Antwort habe ich nicht nur das in der Anfrage genannte Zitat gesagt,
sondern auch zu dieser Frage — wie im Stenographischen Protokoll nachzulesen ist -
ausführlich Stellung genommen." Im Anschluss an diesen Versuch, sich über eine für den
Bundeskanzler allem Anschein nach höchst unangenehme Frage hinwegzuschwindeln, wird
zum x-ten Mal auf die auch von seinen Regierungsmitgliedern immer wieder ins Treffen


geführte vertragliche Prüfung der Eurofighter-Kaufverträge durch den Rechnungshof
hingewiesen. Danach erfolgt noch eine Fleißaufgabe in Form der Wiederholung der im
Rahmen der „Dringlichen“ getätigten Ausführungen zur Haftungsfrage. Eine Antwort auf die
oben erwähnte Anfrage blieb der Bundeskanzler hingegen schuldig. Aus diesem Grund
richten die unterzeichneten Abgeordneten an denselben nachstehende

Anfrage:

1. In Ihrer Anfragebeantwortung 4089/AB XXII. GP.-NR vom 9. Juni 2006 gehen Sie
mit keinem Wort auf die in der Anfrage 4152/J XXII. GP.-NR gestellte Frage 1. ein.
Gründe, warum Ihnen eine Antwort nicht möglich war, werden nicht angeführt. Daher
sei erlaubt, diese nachstehend erneut an Sie zu richten: Am 27. April 2005 sagten Sie
im Rahmen der Dringlichen Anfrage „Milliardengrab Eurofighter“ in Richtung der
anfragestellenden sozialdemokratischen Parlamentsfraktion folgende Worte: „(...) da
sollten sie einfach die Vertragstexte genauer studieren (...)" Damit sind
unmissverständlich die Vertragstexte der Eurofighter-Beschaffung gemeint. Wenn Sie
die Auffassung vertreten, dass die Eurofighter-Kaufverträge einsehbar sind, warum
wurde dann den Oppositionsparteien SPÖ und Grüne bis dato die Einsichtnahme in
eben dieses Vertragswerk verwehrt?