4403/J XXII. GP
Eingelangt am 21.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Nicht-Beantwortung der
Anfrage 4152/J XXII. GP.-NR zur Offenlegung der
Eurofighter-Kaufverträge
Dass die Regierung Schüssel vom verfassungsrechtlich
verankerten parlamentarischen
Interpellationsrecht nicht viel hält, ist bekannt. Besonders deutlich
zeigt sich das an der
Beantwortung
schriftlicher Anfragen. Sie werden entweder mangelhaft oder gar nicht
beantwortet.
So geschehen im Falle der Anfragebeantwortung 4089/AB XXII. GP.-NR des
Bundeskanzlers zum Thema Offenlegung der Eurofighter-Kaufverträge.
Zum Hintergrund: Am 27. April des vorigen Jahres warf
Bundeskanzler Schüssel anlässlich
einer
Dringlichen Anfrage zur Eurofighter-Beschaffung der anfragestellenden
sozialdemokratische
Fraktion folgende bemerkenswerte Worte entgegen: „(...) da sollten sie
einfach die Vertragstexte genauer studieren (...)" (Nationalrat, XXII. GP,
Stenographisches
Protokolls,
107. Sitzung, S. 26). Da diese Aussage der bisher von der Regierung vertretenen
Argumentationslinie,
derzufolge die Eurofighter-Kaufverträge aufgrund von
Geheimhaltungserfordernissen
nicht einsehbar seien und daher auch nicht offengelegt werden
könnten, zuwiderläuft, wurde der Bundeskanzler mittels schriftlicher
Anfrage um Auskunft
darüber geben, wie selbiger erklären könne, dass seiner
Auffassung nach die Eurofighter-
Kaufverträge
einsehbar seien, allen voran sein Regierungskollege, Verteidigungsminister
Platter,
sich aber bis dato mit Händen und Füße wehre, gerade dies den
Oppositionsparteien
SPÖ und
Grüne zuzugestehen.
Die Antwort des Adressaten der Anfrage war eine Nicht-Antwort. Dazu die
wesentliche
Passage:
„In meiner Antwort habe ich nicht nur das in der Anfrage
genannte Zitat gesagt,
sondern auch zu dieser Frage — wie im Stenographischen Protokoll
nachzulesen ist -
ausführlich Stellung genommen." Im Anschluss an
diesen Versuch, sich über eine für den
Bundeskanzler allem Anschein nach höchst unangenehme Frage
hinwegzuschwindeln, wird
zum
x-ten Mal auf die auch von seinen Regierungsmitgliedern immer wieder ins
Treffen
geführte vertragliche Prüfung der
Eurofighter-Kaufverträge durch den Rechnungshof
hingewiesen.
Danach erfolgt noch eine Fleißaufgabe in Form der Wiederholung der im
Rahmen
der „Dringlichen“ getätigten Ausführungen zur
Haftungsfrage. Eine Antwort auf die
oben
erwähnte Anfrage blieb der Bundeskanzler hingegen schuldig. Aus diesem
Grund
richten
die unterzeichneten Abgeordneten an denselben nachstehende
Anfrage:
1. In Ihrer Anfragebeantwortung 4089/AB
XXII. GP.-NR vom 9.
Juni 2006 gehen Sie
mit
keinem Wort auf die in der Anfrage 4152/J XXII. GP.-NR gestellte Frage 1. ein.
Gründe, warum
Ihnen eine Antwort nicht möglich war, werden nicht angeführt. Daher
sei erlaubt, diese nachstehend erneut an Sie
zu richten: Am 27. April 2005 sagten Sie
im Rahmen der Dringlichen Anfrage „Milliardengrab Eurofighter“ in
Richtung der
anfragestellenden sozialdemokratischen Parlamentsfraktion folgende Worte: „(...)
da
sollten sie einfach die
Vertragstexte genauer studieren (...)" Damit sind
unmissverständlich die Vertragstexte der Eurofighter-Beschaffung
gemeint. Wenn Sie
die Auffassung vertreten, dass die
Eurofighter-Kaufverträge einsehbar sind, warum
wurde dann den Oppositionsparteien
SPÖ und Grüne bis dato die Einsichtnahme in
eben dieses Vertragswerk verwehrt?