4408/J XXII. GP

Eingelangt am 22.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Steier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Verlängerung Rückzahlaktion für „Kühlgerätepickerl“

„Mit der Elektroaltgeräte-Verordnung ist es nun gelungen, dass alle Elektroaltgeräte
im Haushalt in Zukunft gratis bei einer Sammelstelle zurückgegeben werden können.
Auch für Kühlschränke müssen Sie künftig daher keine Entsorgungsplakette mehr
kaufen. Falls Sie in der Vergangenheit eine Plakette erworben haben, bekommen Sie
jetzt ihr Geld vom UFH (Umweltforum Haushalt) zurück", so Umweltminister Pröll im
Werbe-Folder des Umweltforum Haushalt.

Auf der UFH-Homepage waren bis vor kurzem für die Rückzahlung des
„Kühlschrankpickerls" drei Varianten angegeben:

 

Möglichkeit 1

verlängert bis 31.5.2006

„Kühlschrankpickerl" lose

vorhanden

1. Antrag vollständig ausfüllen

2. Pickerl am Antragsformular aufkleben

 

Möglichkeit 2

verlängert bis 31.5.2006

 

„Kühlschrankpickerl" klebt

am funktionstüchtigen

Kühlgerät

 

1. Antrag vollständig ausfüllen

2. 22stelligen Code (bzw. 16 Stellen bei PEG) vom Pickerl abschreiben und ins Antragsformular eintragen

3. Rechnungskopie beilegen

 

Möglichkeit 3

auch nach 1.6.2006

 

„Kühlschrankpickerl" bei

Entsorgung des kaputten

Kühlgerätes

 

1. Antrag vollständig ausfüllen

2.22stelligen Code (bzw. 16 Stellen bei PEG) vom

Pickerl abschreiben und ins Antragsformular Eintragen

3. Übernahme zur Entsorgung des Kühlgerätes am Antragsformular bestätigen lassen

http://www.ufh.at/content.php?id=1183

Mit 31. Mai 2006 endete vorerst die Aktion zur Rückzahlungsaktion des
„Kühlschrank-Pickerls"; ab 1. Juni 2006 erfolgt eine Rückzahlung nur noch bei
Abgabe eines zu entsorgenden Gerätes. Die ausschließliche Rechtsgrundlage bildet
laut UFH-Homepage eine "Auslobung", veröffentlicht in der Wiener Zeitung vom
1.6.2006.

Medienberichten zufolge (Radio Arabella, 26.05.2006) hat das Büro des
Umweltministers allerdings bekannt gegeben, dass die „Kühlschrankpickerl-
Rückzahlaktion bis Jahresende verlängert (werde), bewerben will man sie freilich
nicht mehr".

Beim UFH liegen aktuell rund 49 Mio € Kühlgerätegelder; davon hat das UFH mit
Stand Mitte Mai 2006 im Rahmen der Rückzahlungsaktion für Kühlschrankplaketten
8,5 Mio € für 720.000 Stück Kühlschrankpickerl ausbezahlt. Folglich werden
voraussichtlich bis zu 40 Mio € übrig bleiben -wesentlich mehr, als das UFH im
Frühjahr 2005 geschätzt hatte.


Kritisch gesehen wird auch die Organisation der Rückzahlaktion durch das UFH:
in der Arbeiterkammer haben sich tausenden KonsumentInnen über komplizierte
Abläufe und vor allem wochenlange Auszahlungszeiten beschwert. Auch die
mangelhafte Kommunikation der Verlängerung der ursprünglichen Rückzahlungs-
Deadline 31.3.2006 auf den 31.5.2006 wurde kritisiert.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.             Sind die Aussagen Ihres Ressorts den Medien gegenüber dahingehend zu
verstehen, dass die Rückzahlaktion für das Kühlschrankpickerl auch ohne
Rückgabe eines zu entsorgenden Altgerätes fortgesetzt wird? Welche
Vereinbarungen hat Ihr Ressort diesbezüglich mit dem UFH getroffen?

2.             Sollte die Rückzahlaktion für das Kühlschrankpickerl auch ohne Rückgabe eines
zu entsorgenden Altgerätes fortgesetzt werden: wenn ja, wie lange soll das
erfolgen und in welcher Form sollen die KonsumentInnen darüber informiert
werden?

3.             Was waren die genauen Inhalte der Vereinbarung Ihres Ressorts mit dem UFH
vom August 2005?

4.             Ist die Rückzahlaktion des UFH für Kühlgeräte-Plaketten angesichts zahlreicher
Beschwerden von KonsumentInnen aus Ihrer Sicht als gelungen und
konsumentlnnenfreundlich zu bezeichnen?

5.             Wie viele Rückzahlungsanträge sind im UFH bis 31.5.2006 eingelangt? (bitte
gesamt und nach einzelnen Bundesländern gegliedert angeben)

6.             Ist es richtig, dass in jenen Bundesländern, in denen forciert medial über die
Rückerstattung des Kühlgeräte-Pickerls berichtet wurde, eine deutlich höhere
Anzahl an Anträgen und Auszahlungen festzustellen ist? Wenn ja, welche
Rückschlüsse sind daraus auf die Informationsarbeit des UFH zu ziehen?

7.             Wie viel der im UFH vorhandenen Kühlgeräte-Gelder wurden bisher an die
KonsumentInnen ausbezahlt? Wie hoch ist der Rest, der derzeit im UFH liegt?

8.             Wie viele Kühlgerätepickerl wurden bis 31.5.2006 beim UFH eingelöst ?(bitte
absolut und in Prozent angeben)

9.             Wie viele Pickerl mit welchem finanziellen Gesamtwert sind noch um Umlauf?

10.     Das UFH bezifferte Mitte Mai die Kosten der Rückabwicklung mit rund 2 Mio €;
bei damals 720.000 refundierten Kühlschrankpickerln ergibt dies
Refundierungskosten von 2,7€ pro Plakette. Wie stellt sich diese
Kostenentwicklung aus Ihrer Sicht dar? Wurden seitens Ihres Ressorts die bisher
angefallenen Rückabwicklungskosten für die Kühlgeräte-Plakette auf Plausibilität


überprüft? Wenn ja, mit welchem Resultat?

11.    Trotz des hohen finanziellen Aufwands für die Rückabwicklung mehren sich
Beschwerden der KonsumentInnen über mangelnde Information und
schleppende Abwicklung der Rückzahlung. Welche Vorgaben gab es seitens
Ihres Ressorts an das UFH bezüglich Information der KonsumentInnen?

12.    Der Auslobung durch das UFH in der Wiener-Zeitung vom 1.6.2006 ist zu
entnehmen, dass sich das UFH vorbehält, zur Bestreitung von Verwaltungs- und
Bearbeitungskosten einen angemessenen Betrag vom Kaufpreis der Plakette
bzw. des Gutscheines in Abzug zu bringen. Wie hoch wird dieser angemessene
Betrag sein und in welchen Fällen wird er zum Abzug gebracht werden?