4409/J XXII. GP

Eingelangt am 22.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Bettina Stadlbauer

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Aufgabe der Landwirtschaft in der Justizanstalt Asten bei Linz"

Wie bekannt wurde, soll die Bestellung der zur Justizanstalt Asten bei Linz gehörenden Landwirtschaft
an einen privaten Bauern ausgelagert werden. Der Grund für die Auflassung der Landwirtschaft
soll darin liegen, dass der Justizwachebeamte, der bislang die Landwirtschaft betreut hat, in
Pension geht und der für diese Tätigkeit vorgesehene Nachfolger aus gesundheitlichen
Gründen diese Arbeit nicht fortsetzen kann. Somit sei für die Ausübung dieser Tätigkeit kein
entsprechend qualifiziertes Personal vorhanden, sodass die Landwirtschaft ausgelagert wird.

Von den etwa 200 Strafgefangenen der Justizanstalt in Asten liegt der Beschäftigungsgrad bei
maximal einem Drittel. Von Frühling bis Herbst können in der Landwirtschaft bis zu 15
Personen beschäftigt werden. Wenn diese Beschäftigung nun wegfällt, werden die ohnehin
geringen Beschäftigungsmöglichkeiten noch weniger.

Es ist allgemein bekannt, dass die Beschäftigung für die Strafgefangenen und für das
Anstaltsklima von großer Wichtigkeit ist! Es ist ohnehin sehr schwierig, den Strafgefangenen
Beschäftigungsmöglichkeiten zu bieten. Daher ist es sehr bedauerlich, dass seitens der
Strafvollzugsverantwortlichen die wenigen Beschäftigungsmöglichkeiten, die vorhanden sind,
leichtfertig aufgegeben werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.  Sind die Informationen richtig, wonach die Landwirtschaft der Justizanstalt Asten bei Linz an einen
privaten Bauern übergeben wird?

2.             Wenn ja, welche Gründe haben dazu geführt und wie beurteilen Sie diesen Umstand?


3.               Können und werden Sie die Entscheidung zur Aufgabe der Landwirtschaft in der JA Asten
rückgängig machen?

4.               Wenn ja, wann?

5.               Wenn nein, was spricht dagegen?

6.               Ist es richtig, dass der Justizwachebeamte, der bislang die Landwirtschaft betreut hat, in Pension geht
und der für diese Tätigkeit vorgesehene Nachfolger aus gesundheitlichen Gründen diese Arbeit nicht
fortsetzen kann?

7.               Wenn ja, warum war es nicht möglich, einen entsprechend qualifizierten Nachfolger zu finden, der
die Landwirtschaft in der JA Asten fortführen kann?

8.               Kann und wird der Landwirt, an den die Landwirtschaft ausgelagert wird, weiterhin Strafgefangene
beschäftigen?

9.               Wenn ja, gibt es gesicherte Informationen, dass er dies tut?

10.         Wenn nein, aus welchen Gründen ist dies dem Landwirt nicht möglich?

11.         Werden Sie für die bisher in der Landwirtschaft tätigen Strafgefangenen andere
Beschäftigungsmöglichkeiten organisieren?

12.         Wenn ja, welche konkret?

13.         Wie hoch sind die jährlichen Mehrkosten für die Versorgung der Strafgefangenen und Angestellten
der JA Asten, wenn die Versorgung mit Lebensmitteln aus der Landwirtschaft wegfällt?

14.         Wie viele Strafgefangene der Justizanstalt Asten gehen zur Zeit einer Beschäftigung nach?

15.         Welche Beschäftigungen sind dies im Detail?