4409/J XXII. GP
Eingelangt am 22.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Bettina Stadlbauer
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Aufgabe der Landwirtschaft in der Justizanstalt Asten bei Linz"
Wie
bekannt wurde, soll die Bestellung der zur Justizanstalt Asten bei Linz
gehörenden Landwirtschaft
an
einen privaten Bauern ausgelagert werden. Der Grund für die Auflassung der
Landwirtschaft
soll darin liegen,
dass der Justizwachebeamte, der bislang die Landwirtschaft betreut hat, in
Pension geht und der für diese Tätigkeit vorgesehene Nachfolger aus
gesundheitlichen
Gründen diese Arbeit nicht fortsetzen
kann. Somit sei für die Ausübung dieser Tätigkeit kein
entsprechend qualifiziertes Personal vorhanden, sodass die
Landwirtschaft ausgelagert wird.
Von
den etwa 200 Strafgefangenen der Justizanstalt in Asten liegt der
Beschäftigungsgrad bei
maximal einem
Drittel. Von Frühling bis Herbst können in der Landwirtschaft bis zu
15
Personen beschäftigt werden. Wenn diese Beschäftigung nun
wegfällt, werden die ohnehin
geringen
Beschäftigungsmöglichkeiten noch weniger.
Es ist allgemein
bekannt, dass die Beschäftigung für die Strafgefangenen und für
das
Anstaltsklima von großer Wichtigkeit
ist! Es ist ohnehin sehr schwierig, den Strafgefangenen
Beschäftigungsmöglichkeiten zu bieten. Daher ist es sehr
bedauerlich, dass seitens der
Strafvollzugsverantwortlichen die wenigen
Beschäftigungsmöglichkeiten, die vorhanden sind,
leichtfertig aufgegeben werden.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Sind die
Informationen richtig, wonach die Landwirtschaft der Justizanstalt Asten bei
Linz an einen
privaten
Bauern übergeben wird?
2. Wenn ja, welche Gründe haben dazu geführt und wie beurteilen Sie diesen Umstand?
3.
Können und werden Sie die Entscheidung zur Aufgabe der
Landwirtschaft in der JA Asten
rückgängig
machen?
4. Wenn ja, wann?
5. Wenn nein, was spricht dagegen?
6.
Ist es richtig, dass der Justizwachebeamte, der bislang die
Landwirtschaft betreut hat, in Pension geht
und der für diese Tätigkeit vorgesehene Nachfolger aus
gesundheitlichen Gründen diese Arbeit nicht
fortsetzen
kann?
7.
Wenn ja, warum war es nicht möglich, einen entsprechend
qualifizierten Nachfolger zu finden, der
die
Landwirtschaft in der JA Asten fortführen kann?
8.
Kann und wird der Landwirt, an den die Landwirtschaft ausgelagert wird,
weiterhin Strafgefangene
beschäftigen?
9. Wenn ja, gibt es gesicherte Informationen, dass er dies tut?
10. Wenn nein, aus welchen Gründen ist dies dem Landwirt nicht möglich?
11.
Werden Sie für die bisher in der Landwirtschaft tätigen
Strafgefangenen andere
Beschäftigungsmöglichkeiten
organisieren?
12. Wenn ja, welche konkret?
13.
Wie hoch sind die jährlichen Mehrkosten für die Versorgung
der Strafgefangenen und Angestellten
der
JA Asten, wenn die Versorgung mit Lebensmitteln aus der Landwirtschaft
wegfällt?
14. Wie viele Strafgefangene der Justizanstalt Asten gehen zur Zeit einer Beschäftigung nach?
15. Welche Beschäftigungen sind dies im Detail?