4415/J XXII. GP

Eingelangt am 22.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an   die   Bundesministerin   für   auswärtige   Angelegenheiten   betreffend   Austrian

Development Agency (ADA).

Hinsichtlich der Arbeitsweise der ADA ist es von öffentlichem Interesse, wenn diese
möglichst transparent und für die österreichischen Steuerzahlerinnen nachvollziehbar
gestaltet wird. In diesem Sinne ist auch die Arbeit des Aufsichtsrats und des Beirates
der ADA von besonderem Interesse.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten folgende

Anfrage:

1.            Nach welchen Kriterien genehmigt der Aufsichtsrat der ADA Programme und
Projekte (§ 12 des EZA-Gesetzes)?

2.            Wie lässt sich die Aufsichtsfunktion des ADA-Aufsichtsrates mit seiner Funktion,
Programme und Projekte im Rahmen der ADA zu beraten und zu determinieren,
vereinbaren (EZA-Gesetz, §12, Abs. 5)?

3.            Inwieweit werden durch die Verpflichtung einer Mindest-Eigenmittelaufbringung
kleinere Nichtregierungsorganisationen (NRO), bzw. NRO und Institutionen ohne
Eigenmittel z.B. durch Spenden bzw. Grundsubvention benachteiligt?

4.            Wie können diese Benachteiligungen kompensiert werden?

5.            Wie funktioniert Ihrer Einschätzung nach die Kohärenz der Politiken der anderen
mit EZA befassten Ministerien?

6.            Welche Ansprüche setzten Sie an das Funktionieren der Kohärenz und wie wird
diese evaluiert?

7.            Welche Rolle spielt bei der Herstellung der Kohärenz der Aufsichtsrat?

8.            Welche Rolle spielt dabei der Beirat?

9.            Wie wird Kohärenz mit jenen Ministerien hergestellt, die entwicklungspolitisch
relevante Tätigkeiten betreiben aber nicht im Aufsichtsrat vertreten sind (z.B. das
Bildungsministerium)?

10.    Laut EZA Gesetz soll der Beirat dreimal jährlich tagen. Dies ist aber erst zu
Sommerbeginn 2006 erstmals seit Inkrafttreten der EZA-G Novelle der Fall.
Warum fanden so lange keine Sitzungen des Beirates statt?


11 .Wie wurde das Nicht-Tagen des Beirates inhaltlich kompensiert?

12.   Wie fließt die Expertise des Beirates in die konkrete Arbeit der ADA ein?

13.   Wie in die Politikplanung der Sektion VII?

14.   Wann   und  zu  welcher Gelegenheit  wird  es  die   Möglichkeit  geben,  das
Unternehmenskonzept der ADA einer interessierten Öffentlichkeit zu präsentieren
und es zu diskutieren?

15.   Wann  und  zu welcher Gelegenheit  kann  es  mit  interessierten  politischen
Meinungsbildnern diskutiert werden?

16.   Welche Ergebnisse haben die zuletzt stattgefundene Evaluierung der ADA
erbracht und welche Konsequenzen werden daraus gezogen?