4417/J XXII. GP
Eingelangt am 22.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend entwicklungspolitische Aktivitäten.
Im Sinne des österreichischen
Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes (EZA-G)
einerseits
und den entwicklungspolitischen Bemühungen auf EU-Ebene andererseits ist
eine
Kohärenz aller Politikbereiche im Sinne der Entwicklungszusammenarbeit
anzustreben
bzw. zu verstärken.
In die Agenden der Entwicklungszusammenarbeit ist Ihr
Ressort durch
entwicklungszusammenarbeitsrelevante
Ausgaben involviert, darüber hinaus entsendet
das
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
ein
Mitglied zum Aufsichtsrat der Austrian Development Agency (ADA).
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für
soziale
Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
1.
Welche entwicklungspolitischen Aktivitäten sind seitens Ihres
Ressorts seit dem
Jahr
2000 gesetzt worden? (Bitte nach Jahren geordnet darstellen.)
2.
Gibt es fixierte Ressortstrategien und Programme als Beitrag zur
Erreichung der
im
EZA-Gesetz formulierten Ziele (§ 1, Abs. 3)?
3.
Welche
konkreten Projekte und Programme Ihres Ressorts seit dem Jahr 2000
können dem Bereich
Entwicklungszusammenarbeit zugeordnet werden?
4.
Welche Aktivitäten/Projekte
sind seit dem Jahr 2000
von Seiten Ihres
Ministeriums
der Armutsbekämpfung im Sinne der Entwicklungszusammenarbeit
zuzurechnen?
5.
Wie hoch war bzw. ist der finanzielle Aufwand solcher Aktivitäten
und Projekte
seitens
Ihres Ressorts? (Bitte nach Jahren geordnet darstellen.)
6.
Welche dieser Aufwendungen sind vom DAC der OECD als ODA anerkannt
worden?
7.
In welcher Form wurden und werden entwicklungspolitisch relevante
Aktivitäten
mit
jenen anderer Bundesministerien koordiniert?
8.
Wie erfolgt die Überprüfung bzw. Sicherstellung der
Kohärenz solcher Aktivitäten
mit denen anderer Bundesministerien?
9.
Welche
Strategien, Programme und Projekte des Ressorts berücksichtigen die
unter § 1, Abs. 4 des EZA-Gesetzes
formulierten Prinzipien und Zielgruppen?
10.
Welche konkreten
operativen Vorkehrungen
(Personal, Budgetmittel,
Aufgabenbeschreibung
in der Geschäftseinteilung etc.) wurden in Ihrem Ressort
getroffen,
um die Ziele des EZA-Gesetzes im eigenen Wirkungsbereich erreichen
zu
können?
11.Welche Vorkehrungen gibt es in
ihrem Bereich, um die Wirkung der in Ihrem
Ressort
verausgabten EZA-Mittel im Hinblick auf die in § 1, Abs. 3 und 4
genannten
Ziele, Prinzipien und Zielgruppen zu gewährleisten?
12.
Welche Evaluierungsmethoden werden
angewandt, um die Wirkung der
eingesetzten
EZA-Mittel im Hinblick auf die unter § 1, Abs. 3 und 4 des EZA-
Gesetzes
formulierten Ziele, Prinzipien und Zielgruppen zu erreichen?
13. In welchen EZA-relevanten internationalen Gremien ist Ihr Ressort vertreten?
14.
Welche von ihrem Ressort namhaft gemachte Personen vertreten dort
Österreich
formell,
welche informell?
15.
Welche große politischen Linien lassen sich für diese
jeweiligen internationalen
Gremien
skizzieren, in denen Ihr Ressort vertreten ist?
16.
Wie werden diese internationalen politischen Linien innerhalb
Österreichs mit den
anderen
in die EZA eingebundenen Ministerien koordiniert?
17.
Welche entwicklungspolitisch Relevanten Tätigkeiten durch ihr
Ressort sind in
nächster
Zeit geplant?
18.
In welchen Fällen hat Ihr Ressort seit dem Jahr 2000
humanitäre, Not- oder
Katastrophenhilfe
geleistet?
19.Wie werden diese Leistungen von
wirklichen Entwicklungshilfeleistungen
abgegrenzt?
(Bitte nach Jahren geordnet darstellen.)
20.Welche konkreten operativen
Vorkehrungen (Personal, Budgetmittel,
Aufgabenbeschreibung
in der Geschäftseinteilung etc.) wurden in Ihrem Ressort
getroffen,
um humanitäre, Not- und Katastrophenhilfe im eigenen
Wirkungsbereich
umsetzen zu können?