4421/J XXII. GP

Eingelangt am 22.06.2006
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Anfrage

 

 

 

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an   den   Bundesminister  für  Landesverteidigung   betreffend   entwicklungspolitische

Aktivitäten.

Im Sinne des österreichischen Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes (EZA-G)
einerseits und den entwicklungspolitischen Bemühungen auf EU-Ebene andererseits ist
eine Kohärenz aller Politikbereiche im Sinne der Entwicklungszusammenarbeit
anzustreben bzw. zu verstärken. In die Agenden der Entwicklungszusammenarbeit ist
Ihr Ressort durch entwicklungszusammenarbeitsrelevante Ausgaben involviert.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung folgende

Anfrage:

1.            In welchen Fällen hat Ihr Ressort seit dem Jahr 2000 humanitäre, Not- oder
Katastrophenhilfe geleistet?

2.            Wie   werden   diese   Leistungen   von   wirklichen   Entwicklungshilfeleistungen
abgegrenzt? (Bitte nach Jahren geordnet darstellen.)

3.            Welche    konkreten    operativen    Vorkehrungen     (Personal,     Budgetmittel,
Aufgabenbeschreibung in der Geschäftseinteilung etc.) wurden in Ihrem Ressort
getroffen,    um    humanitäre,    Not-    und    Katastrophenhilfe    im    eigenen
Wirkungsbereich umsetzen zu können?