4421/J XXII. GP
Eingelangt am 22.06.2006
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Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen
an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend entwicklungspolitische
Aktivitäten.
Im Sinne des österreichischen Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes
(EZA-G)
einerseits
und den entwicklungspolitischen Bemühungen auf EU-Ebene andererseits ist
eine
Kohärenz aller Politikbereiche im Sinne der Entwicklungszusammenarbeit
anzustreben
bzw. zu verstärken. In die Agenden der Entwicklungszusammenarbeit ist
Ihr
Ressort durch entwicklungszusammenarbeitsrelevante Ausgaben involviert.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung folgende
Anfrage:
1.
In welchen Fällen hat Ihr Ressort seit dem Jahr 2000
humanitäre, Not- oder
Katastrophenhilfe
geleistet?
2.
Wie werden diese
Leistungen von wirklichen
Entwicklungshilfeleistungen
abgegrenzt?
(Bitte nach Jahren geordnet darstellen.)
3.
Welche konkreten
operativen Vorkehrungen
(Personal, Budgetmittel,
Aufgabenbeschreibung
in der Geschäftseinteilung etc.) wurden in Ihrem Ressort
getroffen,
um humanitäre, Not-
und Katastrophenhilfe im
eigenen
Wirkungsbereich umsetzen zu können?