4428/J XXII. GP

Eingelangt am 23.06.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Rest-Hinterseer, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend WTO-Streitbeilegungsverfahren gegen die EU betreffend Gentechnisch
veränderte Organismen (GVO)

Im Mai 2003 reichten die USA, Kanada und Argentinien bei der
Welthandelsorganisation (WTO) eine Klage gegen die EU ein. Hintergrund der
Klage war ein seit 1998 bestehendes de facto Moratorium für die Zulassung und
Vermarktung von gentechnisch veränderten Organismen in der EU, das aufgrund
der großen Ablehnung der Gentechnik durch die europäischen VerbraucherInnen
erlassen worden war. Angeblich liegt eine Vorauskopie des Panelberichts bereits
vor, der Bericht soll im September 2006 veröffentlicht werden. Dann beginnt eine 60-
tägige Einspruchsfrist der Kommission zu laufen.

Neben anderen EU-Mitgliedsländern (FR, DE, EL, IT, LU) ist Österreich vom Panel
hinsichtlich der Importverbote für die gentechnisch veränderten Maissorten Bt176
(Anbau), MON 810 (Anbau) und T25 (Anbau) betroffen. Inzwischen wurde von
Österreich auch ein Importverbot für den Gentech-Raps GT 73 verhängt.

Es ist zu befürchten, dass die Europäische Kommission, gestützt auf den WTO-
Panelbericht, einen neuerlichen Anlauf zur Abschaffung der GVO-lmportverbote
starten wird. Dies, obwohl eine europaweite Umfrage zur Biotechnologie die
Ablehnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln der EU-BürgerInnen klar
bestätigt. Insbesondere werden gentechnisch veränderte Nahrungsmittel als
Bedrohung für künftige Generationen angesehen, die der natürlichen Ordnung
widersprechen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.             Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die österreichischen
Importverbote zu verteidigen?

2.             Ist geplant, die nationalen Gentechnik-Importverbote durch weitere
unabhängige Gutachten abzusichern? Wenn ja, welche konkreten
Maßnahmen sind geplant?


3.             Wird Österreich im Ausschuss Art. 133 für eine Berufung plädieren? Wenn ja,
in welcher Weise bereitet sich Österreich auf eine Berufung vor? Wenn nein,
warum nicht?

4.             Inwiefern wirken Sie auf die Europäische Kommission ein, keine Zulassungen
auszusprechen, wenn im zuständigen Ministerrat die einfache Mehrheit für
die Zulassung eines GVO-Produktes nicht erreicht wird?

5.             Was unternehmen Sie auf EU-Ebene, damit die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) verpflichtet wird, alle vorgebrachten
Sicherheitsbedenken von Mitgliedstaaten zur Sicherheitsbewertung zu
berücksichtigen, geeignete unabhängige Labors zur Wiederholung von
Toxizitäts- und Fütterungsstudien zu beauftragen und ein geeignetes risk
assessment für die Langzeitfolgen von GVOs einzuführen?

6.             Was werden Sie konkret unternehmen, damit die Europäische
Lebensmittelagentur (EFSA) reformiert und eine fundierte, unabhängige
GVO-Risikoforschung etabliert werden kann?

7.             Welche Initiative unternehmen Sie auf EU-Ebene, damit in
Zulassungsverfahren das Komitologieverfahren zugunsten von transparenten,
demokratisch legitimierten Verfahren unter Einbeziehung des Europäischen
Parlaments abgeschafft wird?