4430/J XXII. GP
Eingelangt am 23.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend IPM Stockerau
In
Krankenanstalten sind die ÖNORMEN 1600 und 1601 bei neuen bzw.
Erweiterungen von Krankenanstalten einzuhalten. Es ist
daher erstaunlich, dass
es auch da scheinbar
„Ausnahmen" gibt.
In Stockerau
gibt es ein Ambulatorium für physikalische Medizin (das „IPM
Stockerau"),
welches als
Krankenanstalt nach den NÖKAG betrieben wird und
Verträge mit ALLEN Krankenkassen hat.
Nach der Übernahme des IPM Stockerau
durch einen neuen Betreiber im Jahr 2004 wurden
beträchtliche Erweiterungs-
und Ausbauarbeiten durchgeführt. Neue Flächen wurden dazu genommen
und
auch neue Leistungen in den
Leistungskatalog dieser Krankenanstalt aufgenommen.
In Ambulatorien für physikalische Medizin werden wichtige
Leistungen auch für
Menschen mit Behinderungen erbracht, diese
sind z.B. Heilgymnastik, Ergotherapie
und vieles mehr (alle passiven physikalischen Therapiemethoden).
Im IPM Stockerau scheint offenbar
auf die Barrierefreiheit laut ÖNORM 1600 und
1601 im Zuge dieser Erweiterung seit 2004 keine Rücksicht genommen
worden
zu sein. Es gibt weder einen Lift noch sonstige Einbauten, die in diesem
Altbau(!)
darauf schließen lassen würden. Menschen mit Behinderungen und/oder
mobilitätseingeschränkte Personen
können somit auch NACH der Erweiterung diese
Krankenanstalt nicht benützen oder auch nur die erweiterten Teil der Krankenanstalt
erreichen. Und das, obwohl das IPM Stockerau Verträge mit allen
Krankenkassen
und somit einen Versorgungsauftrag für ALLE Menschen hat.
Fraglich
ist, ob sich dieser Betreiber nicht um eine Bewilligung zur Erweiterung oder
Änderung der Krankenanstalt nach dem NÖKAG bei der NÖLReg
bemüht hat (z.B.
indem er gar keinen
Antrag gestellt hat), oder, ob es ihm gelungen sein kann,
notwenigen Einbauten zumindest auf den erweiterten und geänderten
Flächen der
Krankenanstalt (wie Lift etc) zu umgehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist das IPM Stockerau verpflichtet, die Normen
für barrierefreies Bauen zu
erfüllen?
Wenn
ja: Warum wurde dann die entsprechende ÖNORM für barrierefreies
Bauen nicht
umgesetzt?
Wenn nein: Warum nicht?
2.
Warum erhält das IPM Kassenverträge mit allen Kassen, obwohl
es nicht den
Grundlagen des
barrierefreien Bauen erfüllt?
3.
Wie hoch ist die Summe der Investition für Um- und Neubauen im IPM
in
Stockerau, welche in
den letzten 5 Jahren getätigt wurde?
4. Durch wem wurde welche Summe genehmigt und finanziert?
(Name
der zuständigen Stelle und konkrete Summe der jeweiligen Investition
nach Kalenderjahr)
5.
Bis wann wird dieser Diskriminierungstatbestand beseitigt?
(Konkreter Zeitplan
der Beseitigung)
6.
Wer ist für die Setzung des Diskriminierungstatbestandes
verantwortlich und
welche Konsequenzen
ergeben sich daraus für die handelnden Personen?
7.
Was halten Sie persönlich von dieser unvorstellbaren Ignoranz
gegenüber von
Menschen mit
Behinderungen, die durch die zuständigen Stellen gesetzt
wurden?
8.
Werden Sie dafür sorgen, dass dieser Diskriminierungstatbestand
sofort
beseitigt wird?
Wenn
ja: Welche Maßnahmen werden Sie konkret bis wann veranlassen?
Wenn nein: Warum
nicht?