4430/J XXII. GP

Eingelangt am 23.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend IPM Stockerau

In Krankenanstalten sind die ÖNORMEN 1600 und 1601 bei neuen bzw.
Erweiterungen von Krankenanstalten einzuhalten. Es ist daher erstaunlich, dass
es auch da scheinbar „Ausnahmen" gibt.

In Stockerau gibt es ein Ambulatorium für physikalische Medizin (das „IPM
Stockerau"), welches als Krankenanstalt nach den NÖKAG betrieben wird und
Verträge mit ALLEN Krankenkassen hat. Nach der Übernahme des IPM Stockerau
durch einen neuen Betreiber im Jahr 2004 wurden beträchtliche Erweiterungs-
und Ausbauarbeiten
durchgeführt. Neue Flächen wurden dazu genommen und
auch neue Leistungen in den Leistungskatalog dieser Krankenanstalt aufgenommen.
In Ambulatorien für physikalische Medizin werden wichtige Leistungen auch für
Menschen mit Behinderungen erbracht, diese sind z.B. Heilgymnastik, Ergotherapie
und vieles mehr (alle passiven physikalischen Therapiemethoden).

Im IPM Stockerau scheint offenbar auf die Barrierefreiheit laut ÖNORM 1600 und
1601 im Zuge dieser Erweiterung seit 2004 keine Rücksicht
genommen worden
zu sein. Es gibt weder einen Lift noch sonstige Einbauten, die in diesem Altbau(!)
darauf schließen lassen würden. Menschen mit Behinderungen und/oder
mobilitätseingeschränkte Personen können somit auch NACH der Erweiterung diese
Krankenanstalt nicht benützen oder auch nur die erweiterten Teil der Krankenanstalt
erreichen. Und das, obwohl das IPM Stockerau Verträge mit allen Krankenkassen
und somit einen Versorgungsauftrag für ALLE Menschen hat.

Fraglich ist, ob sich dieser Betreiber nicht um eine Bewilligung zur Erweiterung oder
Änderung der Krankenanstalt nach dem NÖKAG bei der NÖLReg bemüht hat (z.B.
indem er gar keinen Antrag gestellt hat), oder, ob es ihm gelungen sein kann,
notwenigen Einbauten zumindest auf den erweiterten und geänderten Flächen der
Krankenanstalt (wie Lift etc) zu umgehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Ist das IPM Stockerau verpflichtet, die Normen für barrierefreies Bauen zu
erfüllen?

Wenn ja: Warum wurde dann die entsprechende ÖNORM für barrierefreies
Bauen nicht umgesetzt?


Wenn nein: Warum nicht?

2.             Warum erhält das IPM Kassenverträge mit allen Kassen, obwohl es nicht den
Grundlagen des barrierefreien Bauen erfüllt?

3.             Wie hoch ist die Summe der Investition für Um- und Neubauen im IPM in
Stockerau, welche in den letzten 5 Jahren getätigt wurde?

4.             Durch wem wurde welche Summe genehmigt und finanziert?

(Name der zuständigen Stelle und konkrete Summe der jeweiligen Investition
nach Kalenderjahr)

5.             Bis wann wird dieser Diskriminierungstatbestand beseitigt?
(Konkreter Zeitplan der Beseitigung)

6.             Wer ist für die Setzung des Diskriminierungstatbestandes verantwortlich und
welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die handelnden Personen?

7.             Was halten Sie persönlich von dieser unvorstellbaren Ignoranz gegenüber von
Menschen mit Behinderungen, die durch die zuständigen Stellen gesetzt
wurden?

8.             Werden Sie dafür sorgen, dass dieser Diskriminierungstatbestand sofort
beseitigt wird?

Wenn ja: Welche Maßnahmen werden Sie konkret bis wann veranlassen?
Wenn nein: Warum nicht?