4439/J XXII. GP

Eingelangt am 27.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Parnigoni,

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend „Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe) -

Gesetzliche Regelungen - Daten 2005"

Die Gewerbeordnung regelt in den §§129 und 130 GewO 1994 die Tätigkeit des
Sicherheitsgewerbes (Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe). Das Sicherheitsgewerbe
ist ein reglementiertes Gewerbe (§ 94 Z 62 GewO). Personen, die dieses Gewerbe
auszuüben beabsichtigen, haben einen Befähigungsnachweis nach § 18 oder § 19 GewO
1994 zu erbringen bzw. vorzulegen oder eine Befähigungsprüfung abzulegen (§ 22 GewO).
Darüberhinaus muss die Zuverlässigkeit nachgewiesen werden! Den Berechtigungsumfang
der Gewerbetreibenden regelt § 129 GewO 1994.

International wie national werden durch den jeweiligen Gesetzgeber immer mehr
Gefahrenabwehraufgaben ausgelagert (Outsourcing) und auf das private Sicherheitsgewerbe
übertragen (z.B. Sicherheitskontrollen). Auch österreichische Gemeinden (z.B. Wr.
Neustadt), Unternehmen (z.B. Gastronomie) und Private (z.B. Wohnsiedlungen) engagieren
selbst auf eigene Kosten schon private Wach- bzw. Sicherheitsdienste. So sollen mit eigenen
Streifendiensten „Randalierer" abgehalten und Alkohol-Exzesse und Raufereien verhindert
werden. Dasselbe gilbt für Eigentumsdelikte (Einbrüche und Diebstähle), weil die Polizei
weniger präsent bzw. personell nicht mehr in der Lage ist, regelmäßige Kontrollen bzw.
Streifendienste aufrecht zu erhalten. Diese Aufgaben sollen nun die sog. „Security-
MitarbeiterInnen" wahrnehmen, die im Auftrag ihrer Auftraggeber damit einerseits
Straftaten verhindern, wie auch Straftaten aufdecken sollen und insgesamt für mehr
Sicherheit sorgen sollen.

Für diese rasante Entwicklung der privaten Sicherheitsdienste gibt es nationale wie globale
Ursachen. Budget-Nulldefizit-Philosophie und neoliberale Geisteshaltung (Schlanker Staat)
haben in vielen europäischen Staaten - so auch in Österreich - zu massiven Einsparungen
bei der Polizei und Justiz geführt. Gleichzeitig hat die Kriminalität - durch neue


Kriminalitätsformen - zugenommen, das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung
hat gleichzeitig dadurch abgenommen (z.B. durch Zunahme von Eigentumsdelikten).
International stieg die Nachfrage nach privaten Sicherheitsdiensten mit den Terrorattentaten
und dem Krieg im Irak. Immer mehr und neue Sicherheitsdienstleistungen werden
angeboten, dies auch in Kriegs- und Krisengebieten bzw. generell für den militärischen
Bereich. Im Irak sind tausende Söldner und private Sicherheitspersonen tätig. Es entstanden
nach 2001 und dem US-Krieg gegen den Irak weltweit Milliarden-Märkte. Die Kurse von
börsennotierten Sicherheitsunternehmen sind nicht zuletzt dadurch in den letzten Jahren
explodiert. Die Zahl der Sicherheitsfirmen sowie die Anzahl der dort Beschäftigten hat aber
auch in Österreich in den letzten Jahren zugenommen (jährlich plus 18%).

Politisch geht es in Österreich um die Frage, wo die Grenzen von Ausgliederung und
Privatisierung von Sicherheit liegen. Dies ist auch eine latente europäische Diskussion. Der
Verband der schweizerischen Polizeibeamten (VSPB) will nun nach Presseberichten den
privaten Sicherheitsfirmen ihre Grenzen aufzeigen. Er lässt in einem Rechtsgutachten
abklären, zu welchen Einsätzen solche Firmen berechtigt sind, ohne dass das staatliche
Gewaltmonopol verletzt wird. Er reagiert damit auf die drohende Unterwanderung der
polizeilichen Hoheit durch private Sicherheitsdienste. Diese Fragestellungen ergeben sich
im Grunde für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. So haben beispielsweise (in
den letzten Jahren) auch Berufsdetektive in Österreich mehr Kompetenzen eingefordert.

Das private Sicherheitsgewerbe verzeichnet in Österreich Zuwächse, dabei gibt es aber
zunehmend auch Anbieter, die nicht einmal über eine Gewerbeberechtigung verfugen oder
aus einem der neuen EU-Mitgliedsstaaten kommen und mit Dumpingtarifen bei uns tätig
werden wollen (Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr). Besonders problematisch
ist die (illegale) ausländische Konkurrenz aus Polen, Slowakei, Tschechien oder Ungarn
(Einmanngewerbe bzw. Scheinfirmen), die nicht nur alle Tarife unterbieten und keine
Abgaben und Steuern zahlen, sondern über deren Leumund (Zuverlässigkeit) und
Vergangenheit (z.B. Tätigkeit im Geheimdienst; Gerichtliche Verurteilungen) den
österreichischen Sicherheitsbehörden sowie privaten Auftraggebern kaum etwas bekannt ist.

Der Aufgabenbereich von MitarbeiterInnen im Sicherheitsgewerbe hat sich in den letzten
Jahren grundsätzlich geändert, zu den traditionellen Aufgaben sind neue Aufgaben


(spezialisierte Dienstleistungen) hinzugekommen, die allerdings auch eine besondere
Ausbildung erfordern.

Bedauerlicherweise gibt es für „private Sicherheitsdienste" europaweit noch immer keine
verpflichtende harmonisierte Ausbildung (inkl. Fortbildung) bzw. Zulassung, Zertifizierung
und Qualitätssicherung. Freiwillige Ausbildungslehrgänge, die durch Berufs- bzw.
Interessenorganisationen zwar in Österreich und in anderen Ländern angeboten (z.B.
Grundausbildung oder Spezialausbildung) werden, können allerdings eine verpflichtende
Ausbildung nicht ersetzen. Damit gibt es auch keine genormten Qualifikationskriterien für
Sicherheitsdienstleistungsangebote, die auch bei Ausschreibungen zu berücksichtigen
wären. Die europäische Vereinigung der Sicherheitsdiense (CoESS) hat gemeinsam mit dem
europäischen Gewerkschaftsdachverband „Uni-Europa" ein Handbuch von Anfragen an
Wach- und Sicherheitsdienste herausgegeben. Einige EU-Mitgliedsstaaten haben bereits
eigene Gesetze für Sicherheitsdienste verabschiedet bzw. stehen kurz davor.

Sicherheitsaufgaben inkl. des behördlichen Vollzuges wurden in der Vergangenheit
ausgegliedert und Privaten übertragen, ohne dass es in Österreich zu einer umfassenden und
generellen gesetzlichen Regelung gekommen wäre. Für bestimmte übertragene
Sicherheitsaufgaben wurden aber spezielle Regelungen geschaffen
(Flugsicherheitskontrollen, Gerichtssicherheit, Mautaufsicht, Parkraumüberwachung etc.).
So regelt beispielsweise das Luftfahrtsicherheitsgesetz die Übertragung der
Sicherheitskontrollen auf Unternehmen, MitarbeiterInnen müssen geeignet sein und eine
Sicherheitsüberprüfung nach § 55 Abs. 1 Z 2 SPG erfolgreich bestehen. § 134a
Luftfahrtsicherheitsgesetz regelt gesondert die Zuverlässigkeitsüberprüfung von
Flughafenmitarbeiterinnen. Diese müssen sich beim Betreiber des Zivilflughafens um
Ausstellung eines Flughafenausweises bewerben und eine Zustimmung zur Überprüfung der
Zuverlässigkeit geben. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung wird von den jeweils zuständigen
Sicherheitsbehörden durchgeführt. Das Bundesstrassenmautgesetz wiederum regelt
Qualifikation und Kompetenzen der sog. „Maut-Sheriffs". Es fehlt allerdings in Österreich
weiterhin eine generelle - umfassende - bundesgesetzliche Regelung.

Deutlich wurden Defizite im privaten Sicherheitsgewerbe im Rahmen Aufklärung des
Saliera-Diebstahles: Der verdächtige und nun angeklagte Salieradieb war ein Spezialist für
Alarmanlagen. Andererseits gab es sogenannte Sicherheitsmitarbeiter im Kunsthistorischen
Museum, die 6,55 Euro die Stunde bekamen (maximal 6 Tage im Monat). Oder bei Heros,


dem größten deutschen Geldtransportunternehmen. Mit extremen Dumpingangeboten wurde
in Deutschland ein ruinöser Wettbewerb betrieben. Mitglieder des Vorstandes sollen 300
Mio. Euro abgezweigt haben. Insolvenzanträge wurden gestellt.

Entscheidend für die gewerbliche Tätigkeit in Österreich sollen Zuverlässigkeit und
Befähigung (Eignung) der Gewerbetreibenden und deren MitarbeiterInnen sein. Dies wird
so auch in den EB zur österreichischen Gewerbeordnung gesehen: „Bei der Beurteilung, ob
die zur Ausübung des Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit vorliegt, wird ein
entsprechend strenger Maßstab anzulegen sein. Auch die Spielleidenschaft,
Verschwendungssucht, Missbrauch von Giften und dgl. können zu einer negativen
Beurteilung der Zuverlässigkeit fuhren. "
(EB 1973)

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende

Anfrage:

1.    Wurde seit der Abgabe der AB XXI.GP NR 4303/AB eine Schwerpunktkontrolle in
Österreichs Kaufhäusern vor Ort dahingehend durchgeführt, ob die dort tätigen
sogenannten Kaufhausdetektive über die notwendige Legitimation verfügen und
damit u.a. auch die vorgeschriebene Zuverlässlichkeit bzw. überhaupt eine
Gewerbeberechtigung nachweisen können?

Wenn ja, was waren die Ergebnisse?

Wenn nein, wann werden Sie eine solche veranlassen?

2.              In welchen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gibt es für Personen, die das
Sicherheitsgewerbe ausüben als Zulassungsvoraussetzung bzw. für deren
MitarbeiterInnen (national einheitliche) obligatorische Ausbildungsbestimmungen?

3.              Befürworten Sie in Österreich eine gesetzlich vorgeschriebene einheitliche und
obligatorische Ausbildung im Sicherheitsgewerbe (d.h. sowohl für die
Gewerbetreibenden als auch für deren MitarbeiterInnen)?

Wenn nein, weshalb nicht?


4.      Welche Entscheidungen des EuGH liegen zu einer nationalen obligatorischen
Ausbildung von Gewerbetreibenden bzw. deren MitarbeiterInnen im
Sicherheitsgewerbe vor? Ist eine derartige Ausbildung als Zulassungsvoraussetzung
für die Ausübung dieser Tätigkeit europarechtlich zulässig?

5.      Sehen Sie die Notwendigkeit, auf EU-Ebene für eine gemeinschaftsrechtliche
Rechtsgrundlage für eine einheitliche und obligatorische Ausbildung von privaten
Sicherheitsdiensten einzutreten?

6.      Haben sich aus Ihrer Sicht die Neuregelungen in der Gewerberechtsnovelle 2002
beim „Sicherheitsgewerbe" bewährt? Wenn nein, warum nicht?

7.      Wie beurteilen Sie die seit 2004 gültige Berufsdetektive-Prüfungsordnung? Hat sich
diese aus Ihrer Sicht bewährt? Wenn nein, warum nicht?

8.      Wie viele Personen bzw. Unternehmen übten mit Stichtag 01.01.2006 das
Sicherheitsgewerbe in Österreich aus (Aufschlüsselung auf Berufsdetektive sowie
Bewachungsgewerbe und dies jeweils auf die einzelnen Bundesländer)?

9.      Über wie viele Mitarbeiterinnen verfügen diese Personen bzw. Unternehmen mit
Stichtag 01.01.2006 (Aufschlüsselung auf Berufsdetektive sowie
Bewachungsgewerbe und dies jeweils auf Bundesländer)?

10.  Wie viele Gewerbeanmeldungen gab es in den Jahren 2003, 2004 und 2005
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer) sowie nach Berufsdetektive und
Bewachungsgewerbe?

11.  Wie vielen Gewerbeanmeldungen nach § 94 Z 62 GewO wurde in den Jahren 2003,
2004 und 2005 durch die zuständigen Behörden nicht entsprochen? Was waren
jeweils die Gründe dafür? In wie vielen Fällen wies dabei der/die Bewerber/in nicht
die erforderliche Zuverlässigkeit bzw. Befähigung auf (Aufschlüsselung jeweils auf
Jahre und Bundesländer)?


12.  Gibt es behördliche Ausschlusskriterien für diese gewerbliche Tätigkeit? Wenn ja,
wie lauten die behördlichen Ausschlusskriterien (z.B. Suchtgiftmissbrauch?) für
diese Ausübung (Ersuche um Aufzählung dieser Ausschlusskriterien)?

13.  In wie vielen Fällen hat in den Jahren 2003, 2004 und 2005 die jeweils zuständigen
Sicherheitsbehörde die Zuverlässigkeit (oder Eignung) einer gemäß § 130 Abs. 9
bekanntgegebenen Person als nicht gegeben angesehen (ersuche um Aufschlüsselung
der Anzahl jeweils auf Jahre und die Bundesländer)?

14.  Wie wurden in den Jahren 2003, 2004 und 2005 konkret im Einzelfall die
Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Personen, die ein Ansuchen auf Ausübung des
Sicherheitsgewerbes gestellt haben, durch die zuständige Behörde durchgeführt?
Gab es dazu eigene Richtlinien, Erlässe etc.? Wenn ja, wie lauteten bzw. lauten
diese?

15.  Wie wird die Zuverlässigkeitsprüfung bei NichtösterreicherInnen (z.B. Deutschen,
Holländer, Italienern, Tschechen, Slowaken, Polen, Ungarn oder Slowenen)
durchgeführt? In welcher Form gibt es mit diesen Staaten diesbezüglich eine
Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Behörden (z.B. Datenaustausch)?

16.  Wie viele Anerkennungen ausländischer Befähigungsnachweise für die Ausübung
des Sicherheitsgewerbes erfolgten in den Jahren 2003, 2004 und 2005 auf Basis der
EU-Anerkennungsregeln?

17.  Wie wurden in den Jahren 2003, 2004 und 2005 konkret im Einzelfall die
Zuverlässigkeits- und Eignungsüberprüfungen von MitarbeiterInnen im
Sicherheitsgewerbe nach der Gewerbeordnung durch die zuständige Behörde
durchgeführt? Gab es dazu Richtlinien, Erlässe etc.? Wenn ja, wie lauteten bzw.
lauten diese (Aufschlüsselung der Anzahl jeweils auf Jahre und die Bundesländer)?

18.  Wie wird die Zuverlässigkeitsprüfung bei NichtösterreicherInnen (z.B. Deutschen,
Holländer, Italienern, Tschechen, Slowaken, Polen, Ungarn oder Slowenen)
durchgeführt? In welcher Form gibt es mit diesen Staaten diesbezüglich eine
Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen nationalen Behörden (z.B.
Datenaustausch)?


19.  Entspricht die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach der GewO der
Sicherheitsüberprüfung nach §§ 55 ff. SPG?

20.  Wenn nein, worin unterscheiden sie sich?

21.  Wie viele Sicherheitsüberprüfungen nach den §§ 55 ff SPG wurden 2004 und 2005
durchgeführt? Welche konkreten Ergebnisse erbrachten diese Überprüfungen?

22.  Wie viele dieser Überprüfungen davon betrafen MitarbeiterInnen aus dem
Sicherheitsgewerbe? Wie viele davon waren negativ (Aufschlüsselung jeweils auf
Jahre und Bundesländer)?

23.  Wie viele Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 134a Luftfahrtgesetz wurden 2004
und 2005 für FlughafenmitarbeiterInnen durch die zuständigen Sicherheitsbehörden
durchgeführt?

24.  Wie viele dieser Zuverlässigkeitsüberprüfungen betrafen MitarbeiterInnen von
privaten Sicherheitsunternehmen (Aufschlüsselung der Anzahl auf die
Sicherheitsunternehmen und Bundesländer)?

25.  In wie vielen Fällen fiel diese Zuverlässigkeitsprüfung 2004 und 2005 negativ aus?
Wie viele davon waren MitarbeiterInnen von privaten Sicherheitsunternehmen
(Aufschlüsselung auf Sicherheitsunternehmen und Bundesländer)?

26.  Wie oft gab es 2003, 2004 und 2005 Probleme im Sinne von § 5
Luftfahrtsicherheitsgesetz mit MitarbeiterInnen eines beauftragten Unternehmens,
welches mit der Durchführung von Sicherheitskontrollen auf Flugplätzen beauftragt
wurde? Welche Verstöße, Probleme oder Beschwerden waren dies (Aufschlüsselung
auf Bundesländer)?

27.  In wie vielen Fällen wurde 2003, 2004 und 2005 die Vornahme von
Sicherheitskontrollen durch MitarbeiterInnen eines beauftragten
Sicherheitsunternehmen nach § 5 Abs. 1 Z 2 Luftfahrtsicherheitsgesetz durch den
Sicherheitsdirektor widerrufen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?


28.  Wie wird die Einhaltung von § 130 Abs. 9 GewO sichergestellt, nach der
Gewerbetreibende verpflichtet sind, der jeweils zuständigen Sicherheitsbehörde ein
Verzeichnis aller Personen vorzulegen, die für eine Tätigkeit im
Sicherheitsunternehmen angestellt werden?

29.  Wie wurde bislang durch die jeweils zuständige Behörde
(Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Bundespolizeidirektion) die Einhaltung von § 130
Abs. 9 GewO gewährleistet? Wie viele Kontrollen wurden 2003, 2004 und 2005
durchgeführt?

30.  Wie viele Strafen wurden 2003, 2004 und 2005 wegen Nichtvorlage bzw.
Nichtanzeige der Änderung des Personalverzeichnisses durch die jeweils
zuständigen Behörden verhängt? Wie viele Strafverfahren wurden eingeleitet?
Welche Strafen wurden verhängt (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und die
Bundesländer)?

31.  In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2003, 2004 und 2005 aufgrund bestimmter
Tatsachen die erforderliche Zuverlässigkeit von Personen nach § 130 Abs. 10
Gewerbeordnung durch die Sicherheitsbehörde als nicht gegeben beurteilt und die
betroffenen Gewerbetreibenden davon verständigt (Aufschlüsselung nach Jahren und
Bundesländer)? Wie wurde dies durch die Sicherheitsbehörde nachkontrolliert?

32.  In wie vielen Fällen wurden rechtswidrige, schikanöse oder diskriminierende
Handlungen eines sog. privaten Wachorgans oder Berufsdetektivs den
Gewerbebehörden oder den Sicherheitsbehörden in den Jahren 2003, 2004 und 2005
zur Kenntnis bzw. zur Anzeige gebracht (Ersuche um Aufschlüsselung der Anzahl
auf die einzelnen Jahre und Bundesländer)?

33.  In wie vielen Fällen wurden derartige Mitteilungen in diesen Jahren zum Anlass
weiterer Überprüfungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit und Eignung genommen?
Was war jeweils das Ergebnis dieser Überprüfungen (Ersuche um Aufschlüsselung
auf die Bundesländer)?

34.  In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren (2003 - 2005) durch die im § 129 Abs.
1 Z2 und 4 GewO angeführten Tätigkeiten behördliche Maßnahmen beeinträchtigt
(Aufschlüsselung auf Bundesländer und Jahre)? Zu welchen Konsequenzen führte
dies jeweils?

35.  Treten Sie für eine Ausweisführung (sog. Berufsausweis) und Ausweisverpflichtung
- analog zu den öffentlichen Sicherheitsorganen nach dem SPG - von Personen die
im Sicherheitsgewerbe tätig sind, gegenüber Dritten ein?

36.  Wenn nein, weshalb nicht?

37.  Wenn ja, werden Sie dafür eintreten, dass in Zukunft Gewerbetreibende die zur
Ausübung des Sicherheitsgewerbes berechtigt sind und deren MitarbeiterInnen -
analog zu § 5 Abs. 1 Z 9 Luftfahrtsicherheitsgesetz - ihre Legitimation (Ausweis)
auch gegenüber Privaten vorzuweisen haben?

38.  In wie vielen Fällen wurde durch die Behörde in den Jahren 2003, 2004 und 2005 die
Ausstellung einer Legitimation verweigert, weil eine dem § 13 Abs. 1 GewO
entsprechende strafgerichtliche Verurteilung vorlag (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?

39.  In wie vielen Fällen musste in diesen Jahren durch die Behörde aus den zit. Gründen
die Legitimation zurückgenommen werden (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?

40.  Wie viele Genehmigungen zum Tragen einer Uniform wurden bislang an
Bewachungsunternehmen erteilt? Welche Unternehmen waren dies (Angabe der
Bewachungsunternehmen, Genehmigungsdatum und Befristung)?

41.  In wie vielen Fällen wurden Ihnen im Sicherheitsgewerbe eine unerlaubte Ausübung
der Tätigkeit in den Jahren 2003, 2004 und 2005 bekannt (keine
Gewerbeberechtigung bzw. Überschreitung des Berechtigungsumfanges) und
Anzeige bei der zuständigen Behörde erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?

42.  Welche konkreten Maßnahmen wurden danach durch die zuständigen Behörden
ergriffen? Wie viele Strafverfahren wurden eingeleitet? Wie viele eingestellt, welche
Strafen wurden verhängt (Jeweils Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?


43.  In wie vielen Fällen wurde ein gerichtlich strafbares Verhalten von
Gewerbetreibenden im Sicherheitsgewerbe bzw. von deren MitarbeiterInnen in den
Jahren 2003, 2004 und 2005 bei Gericht (Staatsanwaltschaft) angezeigt
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

44.  In wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren zu rechtskräftigen gerichtlichen
Verurteilung von Personen, die gewerberechtlich das Sicherheitsgewerbe ausübten
(Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre und Bundesländer)?

45.  In wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren zu rechtskräftigen gerichtlichen
Verurteilung von Personen, die als MitarbeiterInnen im Sicherheitsgewerbe tätig
waren (Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre und Bundesländer)?

46.  Sehen Sie grundsätzlich oder in Teilbereichen eine Konkurrenz zwischen den
öffentlichen Sicherheitsbehörden bzw. der Polizei und den privaten
Sicherheitsgewerbe?

47.  Welchen Stellenwert bzw. Aufgaben räumen Sie den sog. privaten
Sicherheitsgewerbe für die Zukunft in der österreichischen Sicherheitspolitik ein?

48.  Wo liegen aus Ihrer Sicht die Grenzen der Übertragung von staatlichen
Sicherheitsaufgaben auf private Sicherheitsdienste?

49.  Soll es zu weiteren Ausgliederungen im Sicherheitsbereich und der Übertragung
dieser Aufgaben an private Unternehmen kommen? Wenn ja, welche Bereiche sollen
aus Sicht des Ressorts ausgegliedert werden?

50.  Welche Sicherheits- oder Überwachungsaufgaben wurden in Österreich bereits
ausgegliedert und durch Gesetz privaten Sicherheitsunternehmen übertragen?

51.  Welche bundesgesetzlichen Bestimmungen regeln - neben der Gewerbeordnung -
die Voraussetzungen, den Umfang der Tätigkeit sowie Rechte und Pflichten von
Personen, die das Sicherheitsgewerbe ausüben bzw. von dem Beschäftigen
im Sicherheitsgewerbe (z.B. LSG)? Ersuche um Auflistung und Darstellung dieser
Bestimmungen.

52.  Benötigen Sie aus Ihrer Sicht für eine rechtsstaatlich abgesicherte Kooperation Ihres
Ressorts mit dem privaten Sicherheitsgewerbe eine ausdrückliche gesetzliche
Regelung?
Wenn nein, weshalb nicht?

53.  Treten Sie auch - nicht zuletzt aufgrund der offensichtlichen Probleme (wie
Datenschutz und SPG) und eines offensichtlich rechtsfreien Raumes - für ein eigenes
Bundesgesetz für private Sicherheitsdienste ein?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, sind Sie bereit einen entsprechenden Entwurf vorzulegen?

54.  Wie ist die Zulassung und Ausübung des Sicherheitsgewerbes in den übrigen
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geregelt? In welchen Staaten gibt es eine
ausdrückliche Regelung durch ein eigenes Gesetz, wie in der Slowakei?

55.  Unter welchen Voraussetzungen dürfen Personen, die das Sicherheitsgewerbe (z.B.
„Detektive") in anderen EU-Mitgliedstaaten bzw. Drittstaaten ausüben oder deren
MitarbeiterInnen, in Österreich „grenzüberschreitend tätig" werden? Gelten in
diesem Fall auch für diese die Bestimmungen der österreichischen Gewerbeordnung
(Bestimmungslandprinzip)?

56.  Welche behördlichen Maßnahmen können ergriffen werden, wenn Personen, die das
Sicherheitsgewerbe in anderen EU-Mitgliedsstaaten oder Drittstaaten (z.B. USA)
ausüben oder deren MitarbeiterInnen, bei uns illegal tätig werden (z.B. bei
Großveranstaltungen, Security-Firmen, Personenschutz)?

57.  Unter welchen Voraussetzungen können Berufsdetektive mit Sitz in einem anderen
EU-Mitgliedstaat (z.B. Einmannbetriebe) derzeit in Österreich tätig werden? Gibt es
dabei Sonderregelungen für Berufsdetektive aus anderen EU- Mitgliedsstaaten?


58.  Ist es zur Zeit rechtlich zulässig, dass Securityfirmen (Sicherheitsgewerbe) bzw.
deren MitarbeiterInnen aus den neuen Mitgliedsstaaten bei uns tätig werden? Wenn
ja, unter welchen Voraussetzungen?

59.  Wird das „Handbuch zur Vergabe von Aufträgen an Wach- und Sicherheitsdiente"
vom öffentlichen Sektor bei der Auftragsvergabe herangezogen?

60.  Wenn nein, warum nicht? Wie steht das BMWA zu diesem Handbuch?