4444/J XXII. GP

Eingelangt am 28.06.2006
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend Damenprogramm mit Feldhasen

 

 

Im Rahmen des sogenannten Damenprogramms während des Besuchs des US-Präsidenten in Wien besuchte Laura Bush in Begleitung von Krista Schüssel die Albertina. Direktor Schröder ließ zu diesem Anlass die wertvollsten Stücke, unter anderem Dürers Feldhasen, aus dem Tiefspeicher holen und präsentierte sie der Präsidentengattin.

Im Zusammenhang mit dem illegalen Export von mehreren Dürerblättern nach Madrid im Frühjahr 2005 (der Feldhase von Dürer war laut einem nach wie vor gültigen Erlass des BM für Wissenschaft und Forschung als „unentlehnbar“ ein­gestuft; die Ausfuhr­genehmigung des Bundesdenkmalamtes fehlte) hatte das Bundesdenkmalamt beschieden, dass die Blätter nur 4 Wochen in Madrid gezeigt werden durften und danach eine fünfjährige Ruhepause im Speicher einzuhalten haben.

Nun wurde bereits nach rund einem Jahr der Feldhase erneut aus dem Tiefspeicher geholt. Den Fernsehbildern war außerdem zu entnehmen, dass bei dieser Sonderschau, die damals für die Madrider Ausstellung vorgeschriebenen 50 bzw. 25 Lux nicht annähernd eingehalten wurden und eine Schädigung der Blätter damit vorsätzlich in Kauf genommen wurde.

Besonders ärgerlich ist die feudale Attitüde, wo unter Ausschluss der Öffentlichkeit Eigentum des Bürgers wie Privateigentum betrachtet und genutzt wird. Dieser Vorfall schließt nahtlos an frühere Vorkommnisse, wie die Nutzung eines Museums für die Geburtstagsfeier eines Staatssekretärs oder museale Huldigungen an Kaisersöhne an.

Im Mai 2005 hat Direktor Schröder noch den ÖVP Ex-Minister Busek attackiert und sich gegen den Vorwurf der Besuchermaximierung auf Kosten der Kunstschätze verwehrt. Er warf Busek vor, einen Numerus Clausus einführen zu wollen. Nun hat Schröder selbst eine extreme Form des Numerus clausus gewählt, indem ausgesuchte Stücke der Bundessammlungen nur mehr Präsidentengattinnen gezeigt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Ist laut Auffassung des Ministeriums und/oder des verantwortlichen Direktors der Albertina die notwendige Ruhepause seit der Madrider Ausstellung für Dürers Feldhasen am 21. Juni 2006 schon abgelaufen?

2.      Hat das Bundesdenkmalamt seinen Bescheid vom Frühjahr 2005 bezüglich einer 5-jährigen Ruheperiode für den Feldhasen aufgehoben oder durch einen neuen mit einer kürzeren Ruheperiode ersetzt?

3.      Ist der Bescheid des Bundesdenkmalamtes für die Präsentation beim „Damenprogramm“ unerheblich?

4.      Das Gesetz normiert als Aufgabe der Albertina (§ 2 Bundesmuseen-Gesetz) das „anvertraute Sammlungsgut zu mehren und zu bewahren“. Sie soll die ihr anvertrauten Kunstwerke „einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen“.
Wie ist es mit dem Bundesmuseen-Gesetz vereinbar, wenn einerseits im Sinne einer Bewahrung des Kunstwerks einer breiten Öffentlichkeit der Zugang zu einem Kunstwerk verweigert wird, andererseits einer prominenten Einzelperson dieser Zugang sehr wohl gewährt wird?

5.      Haben Sie im Zusammenhang mit dieser Präsentation ihre Aufsichtspflicht (gem. §3 Bundesmuseen-Gesetz) wahrgenommen und auf „die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen“ durch die Albertina geachtet?

6.      Von wem ging die Initiative zu dieser „Sonderschau“ aus?

7.      Wer ist schuld daran, dass möglicherweise Gesetze und Bescheide missachtet wurden? Ist es wieder eine Spedition?

8.      Welcher Lichtmenge über welche Zeitdauer wurden die Blätter im Zusammenhang mit der Präsentation am 21.6.2006 ausgesetzt?

9.      Welche zusätzliche Ruhezeit im Speicher ist durch die am 21.6. stattgefundene Lichtexponierung und Manipulation notwendig geworden?

10.    Wann werden die Dürerblätter einer breiteren Öffentlichkeit präsentiert?

11.    Aus der APA 504 vom 21.6.2006 geht hervor, dass schon in der Vergangenheit das Museum anlässlich eines prominenten Besuchs die wertvollsten Stücke aus dem Tiefspeicher geholt habe. Wann wurde für wen was aus dem Tiefspeicher geholt?