4450/J XXII. GP

Eingelangt am 29.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Maga. Christine Lapp

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend     der     Co-Finanzierung     des     Probebetriebes     einer     österreichischen

Telefonvermittlungszentrale für hör- und sprachbehinderte Menschen.

In Österreich leben ca. 8000 Menschen vollkommen gehörlos und weitere 10.000-15.000 so
hochgradig schwerhörig oder ertaubt, dass ihnen eine Verständigung allein über das Gehör
auch mit Hörhilfe kaum möglich ist. Anders ausgedrückt heißt dies, dass es in Österreich rund
20.000 bis 25.000 gehörlose Menschen gibt, die sich der Gebärdensprache bedienen.
Zusätzlich kommen Österreich weit noch ca. 400.0000 schwerhörige Menschen hinzu, wobei
die Zahl eher höher als niedriger einzuschätzen ist. Telefonieren via Mobiltelefon und
Festnetz ist für diese Gruppe nur schwer bis gar nicht möglich und stellt somit eine klare und
erhebliche Einschränkung einer in der heutigen Zeit immer wichtiger werdenden
Kommunikationsmöglichkeit dar. Andere Länder, wie die USA, Schweden oder die Schweiz
verwenden Systeme, die es gehörlosen und hörgeschädigten Menschen ermöglichen trotz
ihrer Beeinträchtigung über weite Entfernungen telefonisch miteinander zu kommunizieren.
Dies ist mithilfe einer eigenen Telefonvermittlungszentrale, in der
GebärdensprachdolmetscherInnen und SchriftvermittlerInnen arbeiten, leicht und ohne
Probleme möglich, wie das Beispiel anderer Länder deutlich dokumentiert. Dabei treten die in
der Telefonvermittlungszentrale arbeitenden Menschen als DolmetscherInnen bzw. als
„Bindeglied" auf und übersetzen die Gebärdensprache, die sie über einen Videotelefon
bekommen oder den Text, den sie über einen Live-Chat bekommen für die EmpfängerInnen
der Nachricht am „anderen Ende der Leitung".

Die Uni Klagenfurt hat dazu bereits ein Vorbereitungsprojekt durchgeführt, das vom
Bundessozialamt finanziert wurde. Seit dem Juni 2005 geht es um die Durchführung eines
Probebetriebs, der vorerst einmal in einem oder mehreren Bundesländern stattfinden soll, um
die Akzeptanz und das Funktionieren verschiedener technischer Ausstattungen zu überprüfen.
Das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
(BMSG) würde dafür 100.000 Euro zur Verfügung stellen, falls der Probebetrieb ausfinanziert
werden kann und hat ausdrücklich eine Beteiligung des Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie (BMVIT) an den Kosten gewünscht. Nach mehreren Monaten
und nur über Umwege ist es zu einem Gespräch zwischen den Betreibern des Projektes von
der Universität Klagenfurt und Mitarbeitern des BMVIT gekommen mit dem Ergebnis, dass
seitens des BMVIT weder eine Beteiligung an den Kosten noch sonst irgendeine Kooperation
in Aussicht gestellt wurde. Vielmehr wurde die Sinnhaftigkeit des Projektes bzw. des
Probebetriebes in Frage gestellt.

Aus diesem Grund richten daher die unterzeichneten Abgeordneten an das oben genannte
Mitglied der Bundesregierung nachstehende

Anfrage

1) Ist   seitens   des   Bundesministeriums   für   soziale   Sicherheit,   Generationen   und
Konsumentenschutz mit Ihnen über eine etwaige   Co-Finanzierung des Probebetriebes


einer Telefonvermittlungszentrale für hör- und sprachbehinderte Menschen gesprochen
worden?

2)   Seitens    des    Bundesministeriums    für    soziale    Sicherheit,    Generationen    und
Konsumentenschutz    gibt    es    bereits    eine    Zusage,    den    Probebetrieb    einer
Telefonvermittlungszentrale für hör- und sprachbehinderte Menschen mit 100.000 € zu
finanzieren und den expliziten Wunsch einer finanziellen Beteiligung des BMVIT.
Werden Sie sich an den Kosten beteiligen?

a)      Wenn ja, warum?

b)      Wenn nein, warum nicht?

 

3)      In anderen Ländern Europas wie in Schweden oder in der Schweiz gibt es bereits seit
Jahren   eine   Telefonvermittlungszentrale   für   die   Gruppe   der   gehörlosen   und
hörgeschädigten Menschen. Wie stehen Sie grundsätzlich zu der Umsetzung dieses
Projektes in Form eines Probebetriebes in Österreich?

4)      Seitens einiger Beamten des BMVIT wurde ihrer eigenen, persönlicher Einschätzung nach
erklärt, dass betroffene, gehörlose Menschen eine solche Telefonvermittlungszentrale
eigentlich gar nicht benötigten. Wie stehen Sie zu diesem Verhalten Ihrer Mitarbeiter und
Beamten und deckt es sich mit Ihren eigenen Ansichten?

5)      Die Universität Klagenfurt, die bereits ein Projekt zu diesem Themenbereich mit Hilfe des
Bundessozialamts durchgeführt hat, ist bemüht einen möglichst günstigen Probebetrieb
durchzuführen und hat schon, wie oben angeführt, eine Zusage für eine finanzielle
Unterstützung  durch  das   BMSG  bekommen.   Wie   stehen   Sie   zu  der  von  den
Projektbetreibern der Universität Klagenfurt vorgeschlagenen kostengünstigen Lösung in
Kooperation mit dem Telekomregulator und dem BMVIT?

6)      Seitens einiger Mitarbeiter Ihres Kabinetts bzw. Ministeriums wurde erklärt, dass es keine
geeigneten Personen, weder im BMVIT noch beim Telekomregulator gäbe, die für die
Durchführung eines Probebetriebes in Frage kämen. Entspricht dies den Tatsachen?

 

a)             Wenn ja, warum nicht?

b)     Wenn nein, warum ist dann eine Kooperation von vornherein ausgeschlossen, zumal
diese Kosten sparen helfen würde und im Sinne einer Effizienzsteigerung von Nutzen
wäre?

7)   Seitens einiger Mitarbeiter Ihres Kabinetts bzw. Ministeriums wurde auch ausdrücklich
darauf hingewiesen,   dass  es  keinerlei   Geld  für  derartige   Projekte  und   etwaige
Probebetriebe gäbe. Wenn dies zutrifft, warum hat das BMVIT absolut kein Geld?

a)  Wenn dies nicht zutrifft, welche sonstige Erklärung haben Sie, warum für den
Probebetrieb kein Geld zur Verfügung gestellt werden kann?