4450/J XXII. GP
Eingelangt am 29.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga. Christine Lapp
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend der Co-Finanzierung des Probebetriebes einer österreichischen
Telefonvermittlungszentrale für hör- und sprachbehinderte Menschen.
In Österreich leben ca. 8000 Menschen vollkommen
gehörlos und weitere 10.000-15.000 so
hochgradig
schwerhörig oder ertaubt, dass ihnen eine Verständigung allein
über das Gehör
auch
mit Hörhilfe kaum möglich ist. Anders ausgedrückt heißt
dies, dass es in Österreich rund
20.000
bis 25.000 gehörlose Menschen gibt, die sich der Gebärdensprache
bedienen.
Zusätzlich
kommen Österreich weit noch ca. 400.0000 schwerhörige Menschen hinzu,
wobei
die Zahl eher höher als niedriger
einzuschätzen ist. Telefonieren via Mobiltelefon und
Festnetz ist für diese Gruppe nur schwer bis gar nicht möglich
und stellt somit eine klare und
erhebliche Einschränkung einer in der
heutigen Zeit immer wichtiger werdenden
Kommunikationsmöglichkeit dar. Andere Länder, wie die USA, Schweden
oder die Schweiz
verwenden Systeme, die es
gehörlosen und hörgeschädigten Menschen ermöglichen trotz
ihrer Beeinträchtigung über
weite Entfernungen telefonisch miteinander zu kommunizieren.
Dies ist mithilfe einer eigenen
Telefonvermittlungszentrale, in der
GebärdensprachdolmetscherInnen
und SchriftvermittlerInnen arbeiten, leicht und ohne
Probleme möglich, wie das
Beispiel anderer Länder deutlich dokumentiert. Dabei treten die in
der Telefonvermittlungszentrale arbeitenden
Menschen als DolmetscherInnen bzw. als
„Bindeglied" auf und
übersetzen die Gebärdensprache, die sie über einen Videotelefon
bekommen oder den Text, den sie
über einen Live-Chat bekommen für die EmpfängerInnen
der Nachricht am „anderen Ende der Leitung".
Die Uni Klagenfurt hat dazu bereits ein Vorbereitungsprojekt
durchgeführt, das vom
Bundessozialamt finanziert wurde. Seit dem Juni 2005 geht es um die
Durchführung eines
Probebetriebs, der
vorerst einmal in einem oder mehreren Bundesländern stattfinden soll, um
die Akzeptanz und das Funktionieren
verschiedener technischer Ausstattungen zu überprüfen.
Das Bundesministerium für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
(BMSG) würde dafür 100.000
Euro zur Verfügung stellen, falls der Probebetrieb ausfinanziert
werden kann und hat ausdrücklich
eine Beteiligung des Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie (BMVIT) an
den Kosten gewünscht. Nach mehreren Monaten
und nur über Umwege ist es zu einem Gespräch zwischen den Betreibern
des Projektes von
der Universität Klagenfurt und
Mitarbeitern des BMVIT gekommen mit dem Ergebnis, dass
seitens des BMVIT weder eine Beteiligung an den Kosten noch sonst
irgendeine Kooperation
in Aussicht gestellt wurde. Vielmehr wurde die
Sinnhaftigkeit des Projektes bzw. des
Probebetriebes in Frage gestellt.
Aus diesem Grund richten daher die unterzeichneten
Abgeordneten an das oben genannte
Mitglied
der Bundesregierung nachstehende
Anfrage
1) Ist seitens des
Bundesministeriums für soziale
Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
mit Ihnen über eine etwaige Co-Finanzierung des Probebetriebes
einer Telefonvermittlungszentrale für hör- und
sprachbehinderte Menschen gesprochen
worden?
2) Seitens
des Bundesministeriums
für soziale
Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz gibt es
bereits eine Zusage,
den Probebetrieb einer
Telefonvermittlungszentrale für
hör- und sprachbehinderte Menschen mit 100.000 € zu
finanzieren und den expliziten Wunsch
einer finanziellen Beteiligung des BMVIT.
Werden Sie sich an den Kosten
beteiligen?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
3)
In anderen Ländern Europas wie in Schweden oder in der Schweiz gibt
es bereits seit
Jahren
eine Telefonvermittlungszentrale für
die Gruppe der gehörlosen
und
hörgeschädigten
Menschen. Wie stehen Sie grundsätzlich zu der Umsetzung dieses
Projektes in Form
eines Probebetriebes in Österreich?
4)
Seitens einiger Beamten des BMVIT wurde ihrer eigenen,
persönlicher Einschätzung nach
erklärt,
dass betroffene, gehörlose Menschen eine solche
Telefonvermittlungszentrale
eigentlich gar nicht
benötigten. Wie stehen Sie zu diesem Verhalten Ihrer Mitarbeiter und
Beamten und deckt es sich mit Ihren eigenen Ansichten?
5)
Die Universität Klagenfurt, die bereits ein Projekt zu diesem
Themenbereich mit Hilfe des
Bundessozialamts
durchgeführt hat, ist bemüht einen möglichst günstigen
Probebetrieb
durchzuführen
und hat schon, wie oben angeführt, eine Zusage für eine finanzielle
Unterstützung
durch das BMSG bekommen. Wie
stehen Sie zu der von den
Projektbetreibern
der Universität Klagenfurt vorgeschlagenen kostengünstigen
Lösung in
Kooperation mit dem
Telekomregulator und dem BMVIT?
6)
Seitens
einiger Mitarbeiter Ihres Kabinetts bzw. Ministeriums wurde erklärt, dass
es keine
geeigneten Personen, weder im BMVIT noch beim
Telekomregulator gäbe, die für die
Durchführung eines Probebetriebes in Frage kämen. Entspricht
dies den Tatsachen?
a) Wenn ja, warum nicht?
b) Wenn nein,
warum ist dann eine Kooperation von vornherein ausgeschlossen, zumal
diese
Kosten sparen helfen würde und im Sinne einer Effizienzsteigerung von
Nutzen
wäre?
7) Seitens einiger Mitarbeiter Ihres Kabinetts bzw.
Ministeriums wurde auch ausdrücklich
darauf hingewiesen,
dass es keinerlei Geld für
derartige Projekte und etwaige
Probebetriebe gäbe. Wenn dies zutrifft, warum hat das BMVIT absolut
kein Geld?
a) Wenn dies nicht zutrifft,
welche sonstige Erklärung haben Sie, warum für den
Probebetrieb kein
Geld zur Verfügung gestellt werden kann?