4454/J XXII. GP

Eingelangt am 29.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres betreffend entwicklungspolitische Aktivitäten.

Im Sinne des österreichischen Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes (EZA-G)
einerseits und den entwicklungspolitischen Bemühungen auf EU-Ebene andererseits ist
eine Kohärenz aller Politikbereiche im Sinne der Entwicklungszusammenarbeit
anzustreben bzw. zu verstärken.

In die Agenden der Entwicklungszusammenarbeit ist Ihr Ressort durch
entwicklungszusammenarbeitsrelevante Ausgaben involviert, darüber hinaus entsendet
das Bundesministerium für Inneres ein Mitglied zum Aufsichtsrat der Austrian
Development Agency (ADA).

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Inneres
folgende

Anfrage:

1.            Welche entwicklungspolitischen Aktivitäten sind seitens Ihres Ressorts seit dem
Jahr 2000 gesetzt worden? (Bitte nach Jahren geordnet darstellen.)

2.            Gibt es fixierte Ressortstrategien und Programme als Beitrag zur Erreichung der
im EZA-Gesetz formulierten Ziele (§ 1, Abs. 3)?

3.            Welche konkreten Projekte und Programme Ihres Ressorts seit dem Jahr 2000
k
önnen dem Bereich Entwicklungszusammenarbeit zugeordnet werden?

4.            Welche   Aktivitäten/Projekte   sind   seit   dem   Jahr   2000   von   Seiten   Ihres
Ministeriums der Armutsbekämpfung im Sinne der Entwicklungszusammenarbeit
zuzurechnen?

5.            Wie hoch war bzw. ist der finanzielle Aufwand solcher Aktivitäten und Projekte
seitens Ihres Ressorts? (Bitte nach Jahren geordnet darstellen.)

6.            Welche dieser Aufwendungen sind vom DAC der OECD als ODA anerkannt
worden?

7.            In welcher Form wurden und werden entwicklungspolitisch relevante Aktivitäten
mit jenen anderer Bundesministerien koordiniert?

8.            Wie erfolgt die Überprüfung bzw. Sicherstellung der Kohärenz solcher Aktivitäten
mit denen anderer Bundesministerien?

 


9.            Welche Strategien, Programme und Projekte des Ressorts berücksichtigen die
unter
§ 1, Abs. 4 des EZA-Gesetzes formulierten Prinzipien und Zielgruppen?

10.    Welche     konkreten     operativen     Vorkehrungen     (Personal,     Budgetmittel,
Aufgabenbeschreibung in der Geschäftseinteilung etc.) wurden in Ihrem Ressort
getroffen, um die Ziele des EZA-Gesetzes im eigenen Wirkungsbereich erreichen
zu k
önnen?

11.Welche Vorkehrungen gibt es in ihrem Bereich, um die Wirkung der in Ihrem
Ressort verausgabten EZA-Mittel im Hinblick auf die in § 1, Abs. 3 und 4
genannten Ziele, Prinzipien und Zielgruppen zu gewährleisten?

12.   Welche   Evaluierungsmethoden   werden   angewandt,   um   die   Wirkung   der
eingesetzten EZA-Mittel im Hinblick auf die unter § 1, Abs. 3 und 4 des EZA-
Gesetzes formulierten Ziele, Prinzipien und Zielgruppen zu erreichen?

13.   In welchen EZA-relevanten internationalen Gremien ist Ihr Ressort vertreten?

14.   Welche von ihrem Ressort namhaft gemachte Personen vertreten dort Österreich
formell, welche informell?

15.   Welche große politischen Linien lassen sich für diese jeweiligen internationalen
Gremien skizzieren, in denen Ihr Ressort vertreten ist?

16.   Wie werden diese internationalen politischen Linien innerhalb Österreichs mit den
anderen in die EZA eingebundenen Ministerien koordiniert?

17.Welche entwicklungspolitisch Relevanten Tätigkeiten durch ihr Ressort sind in
nächster Zeit geplant?

18.    In welchen Fällen hat Ihr Ressort seit dem Jahr 2000 humanitäre, Not- oder
Katastrophenhilfe geleistet?

19.    Wie   werden   diese   Leistungen   von   wirklichen   Entwicklungshilfeleistungen
abgegrenzt? (Bitte nach Jahren geordnet darstellen.)

20.    Welche    konkreten    operativen    Vorkehrungen     (Personal,     Budgetmittel,
Aufgabenbeschreibung in der Geschäftseinteilung etc.) wurden in Ihrem Ressort
getroffen,     um    humanitäre,     Not-    und    Katastrophenhilfe    im    eigenen
Wirkungsbereich umsetzen zu können?