4462/J XXII. GP
Eingelangt am 29.06.2006
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Spindelberger, Erika Scharer
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend „Pensionsanträge - Bearbeitungsdauer"
Mit der AB
1389/XXII.GP vom 29.03.2004 wurden die Fragen zur Erledigung von
Pensionsanträgen
(Bearbeitungsdauer) für das Jahr 2003 beantwortet.
Aus dieser
Anfragebeantwortung ergibt sich auch, dass gemäß § 368 Abs. 1
ASVG Bescheide
über
Anträge auf Zuerkennung von Leistungen aus der Pensionsversicherung binnen
sechs
Monaten nach Einlangen des Antrages an den Anspruchswerber zu erlassen sind.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Soziale Sicherheit,
Generationen und
Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage:
1.
Welche durchschnittliche Erledigungs- bzw. Bearbeitungsdauer von
Pensionsanträgen gab
es 2004 und 2005
(Darstellung nach den einzelnen Pensionsleistungen und
Bundesländer)?
2.
Worauf sind aus Ihrer Sicht diese Rückstände bei der
Erledigung von Pensionsanträgen
zurückzuführen
(Darstellung nach den einzelnen Pensionsleistungen)?
3.
Welche Maßnahmen haben Sie seit 2004 gesetzt, damit die
Erledigungs- bzw.
Bearbeitungsdauer von
Pensionsanträgen reduziert wird?
4. Wie viele Planstellen wurden in der PVA 2004 und 2005 eingespart?
Wie viele
wurden bzw. sollen noch 2006 und 2007 eingespart werden (Aufschlüsselung
auf
Bundesländer)?
5. Wie viele
Personen haben vor 30.06.2004 ihren Pensionsantrag an die PVA gestellt und
bis 31.12.2005 keinen rechtskräftigen Pensionsbescheid - und damit auch
keine Pension -
erhalten
(Aufschlüsselung der Anzahl auf Pensionsleistung und auf die
Bundesländer)?
Wann
werden Sie diesen erhalten?
6.
Wie viele
Personen haben bis 31.12.2004 ihren Pensionsantrag an die PVA gestellt und
bis 31.12.2005 keinen rechtskräftigen Pensionsbescheid - und damit auch
keine Pension -
erhalten (Aufschlüsselung der Anzahl auf Pensionsleistung und auf die
Bundesländer)?
Wann werden Sie diesen erhalten?
7.
Wie viele
Personen haben bis 30.06.2005 ihren Pensionsantrag an die PVA gestellt und
bis 31.12.2005 keinen rechtskräftigen Pensionsbescheid - und damit auch
keine Pension -
erhalten (Aufschlüsselung der Anzahl auf Pensionsleistung und auf die
Bundesländer)?
Wann werden Sie diesen erhalten?
8.
Wie viele
Personen haben bis 31.12.2005 ihren Pensionsantrag an die PVA gestellt und
bis 30.06.2006 keinen rechtskräftigen Pensionsbescheid - und damit auch
keine Pension -
erhalten (Aufschlüsselung der Anzahl auf Pensionsleistung und auf die
Bundesländer)?
Wann werden Sie diesen erhalten?
9.
Bei wie vielen Pensionsanträgen wird die Erledigungsfrist (6
Monate) gemäß § 368 Abs. 1
ASVG mit Stichtag
30.06.2006 überschritten (Aufschlüsselung auf Pensionsleistung und
Bundesländer)?