4462/J XXII. GP

Eingelangt am 29.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Spindelberger, Erika Scharer

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend „Pensionsanträge - Bearbeitungsdauer"

Mit der AB 1389/XXII.GP vom 29.03.2004 wurden die Fragen zur Erledigung von
Pensionsanträgen (Bearbeitungsdauer) für das Jahr 2003 beantwortet.

Aus dieser Anfragebeantwortung ergibt sich auch, dass gemäß § 368 Abs. 1 ASVG Bescheide
über Anträge auf Zuerkennung von Leistungen aus der Pensionsversicherung binnen sechs
Monaten nach Einlangen des Antrages an den Anspruchswerber zu erlassen sind.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1.    Welche durchschnittliche Erledigungs- bzw. Bearbeitungsdauer von Pensionsanträgen gab
es 2004 und 2005 (Darstellung nach den einzelnen Pensionsleistungen und
Bundesländer)?

2.                                    Worauf sind aus Ihrer Sicht diese Rückstände bei der Erledigung von Pensionsanträgen
zurückzuführen (Darstellung nach den einzelnen Pensionsleistungen)?

3.                                    Welche Maßnahmen haben Sie seit 2004 gesetzt, damit die Erledigungs- bzw.
Bearbeitungsdauer von Pensionsanträgen reduziert wird?

4.                                    Wie viele Planstellen wurden in der PVA 2004 und 2005 eingespart?

Wie viele wurden bzw. sollen noch 2006 und 2007 eingespart werden (Aufschlüsselung
auf Bundesländer)?

5.         Wie viele Personen haben vor 30.06.2004 ihren Pensionsantrag an die PVA gestellt und
bis 31.12.2005 keinen rechtskräftigen Pensionsbescheid - und damit auch keine Pension -


erhalten (Aufschlüsselung der Anzahl auf Pensionsleistung und auf die Bundesländer)?
Wann werden Sie diesen erhalten?

6.                                   Wie viele Personen haben bis 31.12.2004 ihren Pensionsantrag an die PVA gestellt und
bis 31.12.2005 keinen rechtskräftigen Pensionsbescheid - und damit auch keine Pension -
erhalten (Aufschlüsselung der Anzahl auf Pensionsleistung und auf die Bundesländer)?
Wann werden Sie diesen erhalten?

7.                                   Wie viele Personen haben bis 30.06.2005 ihren Pensionsantrag an die PVA gestellt und
bis 31.12.2005 keinen rechtskräftigen Pensionsbescheid - und damit auch keine Pension -
erhalten (Aufschlüsselung der Anzahl auf Pensionsleistung und auf die Bundesländer)?
Wann werden Sie diesen erhalten?

8.                                   Wie viele Personen haben bis 31.12.2005 ihren Pensionsantrag an die PVA gestellt und
bis 30.06.2006 keinen rechtskräftigen Pensionsbescheid - und damit auch keine Pension -
erhalten (Aufschlüsselung der Anzahl auf Pensionsleistung und auf die Bundesländer)?
Wann werden Sie diesen erhalten?

9.                                   Bei wie vielen Pensionsanträgen wird die Erledigungsfrist (6 Monate) gemäß § 368 Abs. 1
ASVG mit Stichtag 30.06.2006 überschritten (Aufschlüsselung auf Pensionsleistung und
Bundesländer)?