4465/J XXII. GP

Eingelangt am 29.06.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gradwohl, Mag. Gaßner, Rosemarie Schönpass, Reheis

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend „Bundesforste – Treuhändige Verwaltung – Verkauf von Liegenschaften durch die Bundesforste - Vermögensverhandlungen mit den Bundesländern “

 

Mit der AB 3977/XXII.GP vom 27.April 2006 wurde die Anfrage „Vermögensverhandlungen mit den Bundesländern gemäß § 11 Abs. 2 ÜG 1920 – Verkauf von Liegenschaften durch die Bundesforste“ beantwortet. Einige Fragen wurden dabei unverständlicherweise nicht beantwortet (siehe dazu die Fragen 6, 8 und 9). In der Beantwortung wurde von Ihnen u.a. auch die Meinung vertreten (Frage 5), dass die Substanzerhaltungspflicht in § 1 Abs. 1 Bundesforste G allein die „Erhaltung der Substanz des von der ÖBf AG verwalteten Liegenschaftsbestandes des Bundes zum Ziel hat“. Eine darüber hinaus gehende Bedeutung – wie Schutz der Länderinteressen – wurde von Ihnen verneint!

 

Die dem Fragesteller nach der Sitzung des Landwirtschaftsausschusses vom 16.05.2006 übermittelte Darstellung des Liegenschaftsverkehrs von 1997 – 2005 zeigt die Anzahl der jährlichen Ab- und Zukaufe der ÖBf AG sowie die entsprechenden Flächen aufgegliedert bis 5 ha, 5 – 50 ha, 50 – 120 ha und über 120 ha. Diese übermittelte Tabelle über die Grundtransaktionen ist zwar allgemein informativ, jedoch ohne konkrete Aussagekraft, da wie in der Überschrift angeführt – „vom Aufsichtsrat genehmigte Transaktionen (z. T. noch nicht abgeschlossen)“ – kein Rückschluss auf die tatsächliche Umsetzung damit verbunden ist (siehe Anhang). Weiters ergibt sich weder aus der Beantwortung noch aus der übermittelten Unterlage welche und wie viele Liegenschaften durch die ÖBf AG verkauft wurden, die nicht im Eigentum des Bundes standen und von den ÖBf AG im Sinne der VfGH-Entscheidung nur „treuhändig verwaltet“ wurden. Bei den Zukäufen fehlt wiederum der Hinweis, wie viele zugekauften Liegenschaften sich im Ausland befinden und wie groß diese sind.

 

Überhaupt nicht nachvollziehbar ist, wann seitens der ÖBf AG  und des Landwirtschaftsressorts bei Verkäufen von Liegenschaften,  strategisch wichtige Wasserreserven angenommen werden. Diesbezügliche Aussagen wurden auch in der Vergangenheit nicht begründet.

 

Die Verhandlungen zwischen Bund und Länder haben zur Vermögensauseinandersetzung bedauerlicherweise einen Stillstand erreicht. So haben die Vertreter des Bundes das letzte Gespräch im Juni 2006 mit LH Mag. Gabi Burgstaller ergebnislos abgebrochen, sodass zurzeit nicht erkennbar ist, ob seitens des Bundes überhaupt eine Bereitschaft besteht, diese VfGH Entscheidung partnerschaftlich umzusetzen. Das Land Salzburg hat daher auch beschlossen den Klageweg zu beschreiten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Welche Haltung nehmen Sie generell zur notwendigen Vermögensauseinandersetzung zwischen Bund und den betroffenen Ländern auf Basis der Entscheidung des VfGH hinsichtlich der Liegenschaften, die den ÖBf AG zu treuhändigen Verwaltung übergeben wurden, ein?

 

2.    Werden Sie den vom BM für Land- und Fortwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft entsandten Aufsichtsrat anweisen bei der Eigentümerversammlung der österreichischen Bundesforste AG, weitere Liegenschaftsverkäufe durch die österreichischen Bundesforste abzulehnen, solange keine diesbezügliche Vermögensauseinandersetzung mit den betroffenen Ländern erfolgt ist?

Wenn nein, warum nicht?

 

3.    Wie soll eine dem Geist des VfGH  entsprechende ernsthafte Vermögensauseinandersetzung möglich sein, wenn bei Verhandlungsstillstand gleichzeitig laufend Verkäufe von Liegenschaften stattfinden, die von der ÖBf AG nur treuhändig verwaltet werden?

 

4.    Wie beurteilen Sie den Beschluss des Salzburger Landtages zu dieser Problematik, der auch mit den Stimmen der ÖVP gefasst wurde?

a.)    Teilen Sie die Auffassung?

b.)    Wenn nein, warum nicht?

5.    Warum lag aus Ihrer Sicht beim Verkauf von 800 ha im Tennengebirge durch die ÖBf AG auf diesen Liegenschaften keine strategisch wichtige Wasserressource vor? Welche diesbezüglichen Gutachten liegen Ihnen dazu vor?

 

6.    Hat die ÖBf AG vor dem Verkauf beim Amt der Salzburger Landesregierung eine Überprüfung veranlasst, ob die Voraussetzungen von § 4 WRG vorliegen?

Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was erbrachte die Überprüfung?

 

7.    Warum lag beim Verkauf einer Liegenschaft im Paß Lueggebiet (ca 24 ha) durch die ÖBf AG keine wichtige strategische Wasserressource vor? Welche diesbezüglichen Gutachten liegen Ihnen vor?

 

8.      Wurde vor dem Verkauf einer Liegenschaft im Paß Lueggebiet das Amt der Salzburger Landesregierung  ersucht zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 4 WRG vorliegen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, was erbrachte die Überprüfung?

 

9.    In welchen und wie vielen Fällen wurden seit 2000 durch die österreichischen Bundesforste Liegenschaften verkauft, die vom Bund 1920 treuhändig übernommen und bei der Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Bund und dem jeweiligen Bundesland berücksichtigt werden müssten (Aufschlüsselung nach Größe bis 5 ha, 5 – 50 ha, 50 – 120 ha und über 120 ha sowie jeweils nach Bundesländer)?

 

10.  Bei wie vielen und welchen Verkäufen von Liegenschaften durch die ÖBf AG wurden Überprüfungen durchgeführt, ob strategisch wichtige Wasserressourcen bei den Verkaufsflächen vorliegen?

 

11.  In wie vielen und welchen Fällen erfolgte nach entsprechender Prüfung kein Verkauf?

 

12.  Wie wird bei Verkauf von Grundflächen durch die österreichischen Bundesforste (sei es eigene oder für die Republik verwaltete) überprüft, ob eine strategische wichtige Wasserreserven vorliegt oder nicht?

 

13.  Ist diese Frage im Aufsichtsrat seitens der Vertreter Ihres Ressorts thematisiert worden?

 

14.  Wenn ja, welche konkreten Beschlüsse in Aufsichtsrat und/oder Vorstand sind zu dieser Problematik gefasst worden?

 

15.  Wie ist seitens des Bundes bei allen Liegenschaftsverkäufen durch die ÖBf AG die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften überwacht und kontrolliert worden?

 

16.  Welche Dienststellen waren damit betraut?

 

17.  Wie ist konkret die Abwicklung des Verkaufs der Liegenschaften im Kobernaußerwald, Paß Lueg und Tennengebirge unter diesen Gesichtspunkten überwacht und kontrolliert worden?

 

18.  Was sind die rechtlichen und faktischen/naturwissenschaftlichen Kriterien die den Ausschlag geben, ob eine strategische wichtige Wasserreserve vorliegt? Wer hat diese festgelegt?

 

19.  Was waren die Kriterien, anhand derer BM a.D. Molterer in der Einleitung in der zit. AB den Kobernaußerwald als strategische Wasserreserve bezeichnet hat (Fließmenge etc)?

 

20.  Bei wie vielen und welchen Verkäufen von Liegenschaften durch die ÖBf AG wurde das jeweils zuständige Amt der Landesregierung aufgefordert, zu prüfen, ob die Voraussetzungen von § 4 WRG vorliegen?

 

21.  Wie viele Zu- und Abkäufe von Liegenschaften bis 5 ha sind tatsächlich abgeschlossen? Welche Einnahmen und welche Ausgaben wurden jeweils erzielt? (Aufschlüsselung nach Bundesländer)

 

22.  Wie viele Zukäufe bis 5 ha betreffen Zukäufe im Ausland (Aufschlüsselung auf Anzahl der Transaktionen mit ha-Angabe sowie Land)? Wie hoch war jeweils der Kaufpreis?

 

23.  Wie viele Zu- und Abkäufe von Liegenschaften von 5 – 50 ha sind tatsächlich abgeschlossen? Welche Einnahmen und welche Ausgaben wurden jeweils erzielt? (Aufschlüsselung nach Bundesländer)?

 

24.  Wie viele Zukäufe von 5 – 50 ha davon betreffen Zukäufe im Ausland (Aufschlüsselung auf Anzahl der Transaktionen mit ha-Angabe sowie Land)? Wie hoch war jeweils der Kaufpreis?

 

25.  Wie viele Zu- und Abkäufe von Liegenschaften von 50 – 120 ha sind tatsächlich abgeschlossen? Welche Einnahmen und welche Ausgaben wurden jeweils erzielt? (Aufschlüsselung nach Bundesländer)

 

26.  Wie viele Zukäufe von 50 – 120 ha davon betreffen Zukäufe im Ausland (Aufschlüsselung auf Anzahl der Transaktionen mit ha-Angabe sowie Land)? Wie hoch war jeweils der Kaufpreis?

27.  Wie viele Zu- und Abkäufe von Liegenschaften über 120 ha sind tatsächlich abgeschlossen? Welche Einnahmen und welche Ausgaben wurden jeweils erzielt (Aufschlüsselung nach Bundesländer)?

 

28.  Wie viele Zukäufe über 120 ha davon betreffen Zukäufe im Ausland (Aufschlüsselung auf Anzahl der Transaktionen mit ha-Angabe sowie Land)? Wie hoch war der Kaufpreis?