4494/J XXII. GP
Eingelangt am
04.07.2006
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Finanzierung des Saftladen" in Salzburg-Schallmoos - Budgetkürzung durch das
BMJ"
Der „Saftladen" in
Salzburg-Schallmoos ist eine bekannte und bewährte Anlaufstelle für
Haftentlassene, Obdachlose, Arbeitslose und sonstige benachteiligte Personen.
Dessen
Finanzierung und Betrieb wurde durch das
Justizministerium in Frage gestellt. Zuständig für
den Betrieb ist der gemeinnützige Verein „Neustart".
Für das
Jahr 2006 ist nach Presseberichten der Betrieb in der laufenden Form gesichert
(z.B.
durch Sozial- und Privatsponsoring),
aber nicht für 2007. Presseberichten war nämlich zu
entnehmen, dass das Justizministerium beabsichtigt, seinen Budgetanteil am
Saftladen bis
2008 von 50 Prozent auf 30 Prozent zu reduzieren. Von vielen wird
befürchtet, dass der
Saftladen deswegen geschlossen werden muss,
über 3.000 Unterschriften wurden für dessen
Bestand gesammelt.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Justiz
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie hoch war
der Budgetanteil des Bundes an der Finanzierung des Betriebes des
Saftladens in den Jahren 2000, 2001, 2002,
2003, 2004 und 2005 (Aufschlüsselung
auf Jahre)?
2. Welche Beträge wurden in diesen Jahren bezahlt?
3.
Ist es richtig, dass der Bund (BMJ) in Zukunft seinen Budgetanteil an
der
Finanzierung des
Saftladens reduzieren möchte?
Wenn ja, in welchem Umfang?
4.
Wie begründet der Bund (BMJ) in diesem Fall die Rduzierung der im
obliegenden
Bewährungs- und
Haftentlassenenhilfe?
5. Welche Einsparungen mussten beim Saftladen bereits 2006 erfolgen?
6.
Wie ist der Stand der Verhandlungen zur Finanzierung des Saftladens
zwischen
Bund (BMJ), dem
Verein „Neustart" sowie dem Land Salzburg?
7. Ist die Finanzierung für 2007 gesichert? Wenn nein, warum nicht?