4497/J XXII. GP

Eingelangt am 04.07.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

betreffend Verweigerung der Beantwortung der Anfragen 3917/J, 3809/J und 3863/J

 

 

Da Sie in Ihren Anfragebeantwortungen 3888/AB, 3797/AB und 3790/AB Antworten auf die konkreten Fragen verweigern und auf die jeweiligen anderen Anfragebeantwortungen bzw. andere Anfragen verweisen, die nichts mit dem Gegenstand „Pensionsfolder“ zu tun haben, stellen wir die unbeantworteten Fragen noch einmal und erlauben uns, einige weitere hinzuzufügen..

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Welche Kosten hat der Folder „Die Pensionsanpassung“ – aufgegliedert nach Texterstellung, Layout, Druck, Versand und sonstigen Kosten – insgesamt verursacht?

 

2.      War bei der Herstellung des Folders „Die Pensionsanpassung“ eine Agentur involviert?
2.1. Wenn ja: welche Agentur?
2.2. Wenn ja: Welche Kosten sind für diese Agentur angefallen?

 

3.      Warum haben Sie in der neuerlich missratenen Zweitaussendung, mit der Sie die Fehler der Erstaussendung korrigieren wollten, nicht alle Fehler korrigiert?

 

4.      Welche Kosten hat die zweite Aussendung verursacht und wer trägt die Kosten für diese Aussendung?

 

5.                  Ist  für Sie nachvollziehbar, dass der peinliche Folder „Die Pensionsanpassung“ bei den EmpfängerInnen zu Verärgerung geführt hat?

 

6.                  Ist es für Sie nachvollziehbar, dass der peinliche Pannenfolder „Die Pensionsanpassung“ als missbräuchliche Verwendung öffentlicher Gelder angesehen wird?

 

 7.      Wer hat Ihnen die Adressen für die Aussendungen zur Verfügung gestellt?

7.1. Warum wurden auch Personen angeschrieben, die keine Sozialversicherungspension erhalten?

7.2. Welche PensionsbezieherInnen (getrennt nach Pensionsarten) und wieviele wurden angeschrieben?

 

8.    Wurde der Pannenfolder bzw. die Zweitaussendung von Ihrem Ministerbüro vor dem   Versand kontrolliert ?

 

9.    Beabsichtigen Sie, Sich für dieses Machwerk und die daraus resultierenden Fehlinformationen öffentlich zu entschuldigen?

 

10. Welche Auflage hatte der Pensionsfolder?

 

11.Welche Auflage hatte die Zweitaussendung in Form einer Postkarte, mit der Sie einen Fehler des Pensionsfolders korrigiert haben?

 

12. Wurde die Erstauflage des „Pensionsfolders“ tatsächlich vernichtet, weil sie fehlerhaft war?

12.1. Wenn ja, warum war sie fehlerhaft?

12.2. Welche Kosten sind daraus entstanden und wer hat sie getragen?

 

13. Wie hoch waren insgesamt die Kosten für den Pensionsfolder und die Pensionspostkarte ?