4502/J XXII. GP
Eingelangt am 04.07.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Gabriele Binder-Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend mobile Mautaufseher/innen der ASFINAG
Gleichzeitig mit der
Einführung der LKW-Maut für alle Fahrzeuge über 3,5 t auf
Österreichs
Autobahnen und Schnellstraßen, wurden auch insgesamt 32 Fahrzeuge der
ASFINAG-
Mautaufsichtsorgane in Dienst gestellt, die Kontrollen über die
Entrichtung der Mautgebühr
vornehmen sollen. Diese Fahrzeuge sind
sowohl mit Blaulicht als auch mit Sirene ausgestattet
und sind als Einsatzfahrzeuge deklariert. Sie sind weiters mit dem Text
„Mautaufsicht -
Service- und Kontrolldienst der ASFINAG" gekennzeichnet.
Die Aufgabe der insgesamt 100
mobilen, uniformierten und mit einem Dienstausweis
ausgestatteten Mautaufseher/innen, die
diese Fahrzeuge verwenden, ist es, das Bundesstraßen-
Mautgesetz zu vollziehen, aber laut Presseinformationen auch für
zusätzliche
„Dienstleistungen" zur Verfügung zu stehen.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Verkehr,
Innovation und
Technologie folgende
Anfrage:
1. Was sind die gesetzlich geregelten Aufgaben der mobilen Mautaufseher/innen ?
2. Welche weiteren Dienste bzw. Aufgaben können sie übernehmen?
3.
Welche Gesetze regeln die Übernahme dieser zusätzlichen
Dienste und Aufgaben
durch die
ASFINAG-Mautaufseher/innen ?
4. Wie lauten diese für diese Fälle relevanten Gesetzestexte?
5.
Wie viele Fahrzeuge der ASFINAG-Mautaufsichtsorgane sind derzeit auf
Österreichs
Autobahnen und
Schnellstraßen unterwegs?
6. An welchen Standorten sind diese Fahrzeuge stationiert?
7. Wie viele mobile Mautaufseher sind derzeit in Dienst?
8.
Findet eine Zusammenarbeit zwischen den ASFINAG-Mautaufsichtsorganen
und der
Autobahnpolizei
statt?
9. Wenn ja - wie sieht diese Zusammenarbeit in der Praxis aus ?
10. Wenn ja - auf welchen gesetzlichen Grundlagen basiert diese Zusammenarbeit?
11.
Sind Ihnen
Fälle bekannt, wo mobile Mautaufseher/innen der ASFINAG Aufgaben
der Autobahnpolizei übernommen haben?
12.
Wenn ja - welche Aufgaben der Autobahnpolizei wurden von den
Mautaufsehern
übernommen?
13.
Wenn ja- auf welchen gesetzlichen Grundlagen wurden diese Aufgaben
übernommen?