4529/J XXII. GP

Eingelangt am 05.07.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend „Vollziehung Düngemittelgesetz 2004 und 2005"

Mit der AB 1997/XXII.GP vom 07.09.2004 wurden die Fragen für das Jahr 2003 beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden dieselben bzw. ähnlichen Fragen für 2004 und 2005
gestellt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele Betriebe (Erzeuger, Handel und Importeure) wurden im Rahmen der staatlichen
Düngemittelkontrollen in den Jahren 2004 und 2005 durch die Aufsichtsorgane auf Basis
dieses Gesetzes in Österreich überprüft (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Bundesländer)?

2.              In wie vielen Betrieben (Erzeuger, Handel und Importeure) wurden in den Jahren 2004 und
2005 wie viele Proben durch die Aufsichtsorgane gezogen?

Welches Ergebnis erbrachten die Analysen? (ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf die
einzelnen Branchen und die einzelnen Bundesländer)

3.   Wie viele Proben wurden in den Jahren 2004 und 2005 auf Bauernhöfen durch die
Aufsichtsorgane der Länder gezogen?

Welches Ergebnis erbrachten die Analysen? (ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf die
einzelnen Bundesländer)

4.              Wie viele Proben wurden in den Jahren 2004 und 2005 insgesamt durch die AGES/BAES
untersucht (ersuche um Aufschlüsselung)?

5.              Wie viele dieser Proben waren davon amtliche und wie viele private Proben (ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesanstalten)?

6.              Welche Einnahmen wurden durch die privaten Probenuntersuchungen in den Jahren 2004 und
2005 erzielt (ersuche um Aufschlüsselung der Einnahmen)?

7.              Wie viele und welche Sanktionen (z.B. Beschlagnahme) wurden in den Jahren 2004 und 2005
in Österreich nach Kontrollen und Untersuchungen durch die BAES verhängt (ersuche um
Aufschlüsselung auf Bundesländer)?


8.             In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2004 und 2005 deswegen
Verwaltungsstrafanzeigen erstattet und Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet (ersuche um
Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungsbehörden)?

9.             In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2004 und 2005 ein Verwaltungsstrafverfahren in
erster Instanz rechtskräftig abgeschlossen (ersuche um Aufschlüsselung Bundesländer bzw.
Bezirksverwaltungsbehörden)?

10.      In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2004 und 2005 ein Verwaltungsstrafverfahren in
erster Instanz durch Einstellung etc. abgeschlossen (ersuche um Aufschlüsselung auf
Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungsbehörden)?

11.      In wie vielen Fällen erfolgte in den Jahren 2004 und 2005 eine Einstellung vom Verfahren
durch einen UVS (Aufschlüsselung auf UVS)?

In wie vielen Fällen kam es zu einer rechtskräftigen Entscheidung (Aufschlüsselung auf
UVS)?

12.      In wie vielen Fällen erfolgte in den Jahren 2004 und 2005 eine rechtskräftige Entscheidung
erst durch den VwGH?

13.      Welche Einnahmen aus Geldstrafen wurden in den Jahren 2004 und 2005 erzielt?

14.      Zu wie vielen Anzeigen nach dem StGB kam es in diesem Zusammenhang durch die
zuständigen Behörden in den Jahren 2004 und 2005?

Wie viele Anzeigen wurden zurückgelegt?

Wie viele Verfahren wurden eingestellt?

Zu wie vielen Verurteilungen kam es?

Zu wie vielen diversionellen Erledigungen kam es?

15.  Wurden die Kontrollergebnisse der Aufsichtsbehörden und der BAES in den Jahren 2003,
2004 und 2005 in einem Bericht veröffentlicht?

Wenn ja, wo ist dieser zugänglich?
Wenn nein, weshalb nicht?

16.  Werden Sie in Zukunft die Erstellung und Veröffentlichung eines derartigen Berichtes
veranlassen?

Wenn nein, weshalb nicht?

17.      Wie viele Personen aus dem Bereich Landwirtschaft (AGES/BAES) waren 2004 und 2005
(31.12.2005) für die Vollziehung dieses Gesetzes zuständig?

18.      Wie viele MitarbeiterInnen in der AGES (Institute) bzw. im Bundesamt für
Ernährungssicherheit (BAES) sind aktuell für die Vollziehung dieses Bundesgesetzes
zuständig (Stichtag 30.06.2006)?

19.      Wie viele Personen waren in den Jahren 2004 und 2005 als Aufsichtsorgane zur Vollziehung
dieses Bundesgesetzes in den Bundesländern tätig (Ersuche um detaillierte Aufschlüsselung
auf die einzelnen Bundesländer)?

20.  Wie hoch waren in den Jahren 2004 und 2005 in jeder der zuständigen Bundesanstalt die
Probenkosten (Gesamtkosten pro bearbeitete Probe)?


21.  In welchen Branchen, Betrieben und bei welchen Düngemittel sollen Kontrollen und
Probenziehungen durch Aufsichtsorgane erweitert oder reduziert werden?

22.       Wie viele amtliche Proben wurden in Österreich im internationalen Vergleich (pro 1.000
Einwohner) in den Jahren 2004 und 2005 gezogen (ersuche um Aufschlüsselung auf die
einzelnen EU-Mitgliedsstaaten)?

23.  Wie viele amtliche Proben werden voraussichtlich 2006 pro 1.000 Einwohner gezogen?

24.  Wie sieht konkret der Kontrollplan für dieses Jahr aus?

25.  Sind bei Verstößen gegen EG-rechtlichen Bestimmungen die bestehenden nationalen
Strafbestimmungen dieses Bundesgesetzes ausreichend oder müssten nicht klare gesetzliche
Festlegungen von Sanktionen, die wirksam, verhältnismäßig und ausreichend sind und im
Bedarfsfall mit gerichtlichen Strafen geahndet werden, normiert werden?

26.  Halten Sie die Strafbestimmungen in diesem Bundesgesetz für ausreichend?
Treten Sie für die Einführung von Mindeststrafen ein?

27.  In welcher Form wurden in den Jahren 2004 und 2005 Importe aus Drittstaaten kontrolliert?

28.  Wie viele Kontrollen und wie viele Probenziehungen fanden dazu in den Jahren 2004 und
2005 statt?

Welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen und Analysen? (ersuche um Aufschlüsselung

auf die einzelnen Bundesländer)

Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

29.  Welche Verfügungen und Weisungen (Erlässe) wurden durch Ihr Bundesministerium in den
Jahren 2004 und 2005 erlassen um eine bessere Koordinierung zwischen der AGES/BAES
und der Vollziehung insbesondere bei den Überwachungstätigkeiten (Kontrollen) zu
erreichen?

30.  Welche wurden 2006 bereits erlassen?

31.       Sollen bei den Untersuchungen oder Forschungen durch diese Bundesanstalten bzw. AGES
nun einnahmenwirksame Maßnahmen gesetzt werden?

Wenn ja, welche wurden bereits gesetzt?

32.  Welche EU-Richtlinien müssen zu dieser Rechtsmaterie noch umgesetzt werden?

33.  Sind bezüglich dieser Rechtsmaterie Änderungen auf Europäischer Ebene (z.B. RL, VO)
geplant?

Wenn ja, welche?

Welche Haltung nimmt dazu Ihr Ministerium ein?

34. Bereiten Sie eine Novellierung dieses Bundesgesetzes vor?
Wenn ja, was wird Inhalt dieser Novelle sein?


35.  An welchen internationalen bzw. EU-Überwachungs- und Kontrollprojekten hat Österreich in
den Jahren 2004 und 2005 mitgearbeitet?

Was waren die Ergebnisse?

36.       Welche konkreten Änderungen ergaben sich nach der Errichtung der Agentur für Gesundheit
und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) und des Bundesamtes für Ernährungssicherheit
(BAES) für die Vollziehung (z. B. Überwachung, Untersuchungen) dieses Bundesgesetzes?

37.  Sehen Sie Probleme in der Vollziehung (z. B. Mittelbare Bundesverwaltung) bzw. sind Ihnen
solche bekannt geworden?

Wenn ja, welche?

38.       Welche Einrichtungen und Institute sind nun nach dem Geschäftsplan der AGES für die
Untersuchung der diesem Bundesgesetz unterliegenden Waren bzw. Produkte zuständig?

39.       Wer sind die fachlichen Ansprechpartner (Ersuche um Bekanntgabe von Namen)?

40.  Welche europäischen Rechtsakte (z.B. Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen) sind
bei der Vollziehung dieses Gesetzes zu beachten (Ersuche um eine Auflistung)?

41.  Wann fanden die letzen EU-Inspektionsbesuche zur Kontrolle der Vollziehung dieses
Gesetzes und europäischer Rechtsakte statt?

42.  Was waren die konkreten Ergebnisse dieser Inspektionen?
Welche Empfehlungen wurden ausgesprochen?

43.  Wann wird dazu die nächste EU-Inspektion stattfinden?

44.  In wie weit und unter welchen Bedingungen können in Österreich Erzeugnisse tierischen
Ursprungs in organischen Düngemittel und Bodenverbesserungsmitteln verwendet werden?
Welche Rechtsgrundlagen gibt es dafür?

45.  Wie viele Tonnen wurden in dieser Form 2003, 2004 und 2005 als Dünger verwendet
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

46.  Ist es richtig, dass für die Kontrolle der Böden auf Düngemittel und
Bodenverbesserungsmittel die Bundesländer verantwortlich sind?

Wenn ja, welche Kontrollergebnisse liegen für die Jahre 2003, 2004 und 2005 vor
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?