4530/J XXII. GP

Eingelangt am 06.07.2006
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

 

betreffend Veröffentlichungen von Lebensmittelwarnungen

 

Akute Warnungen über Auffälligkeiten bei Lebens- und Futtermitteln werden von der Europäischen Kommission aus allen Ländern der EU gesammelt. Zum Zwecke der Gefahrenabwehr und der Verbraucherinformation werden sie unter Anführung der Produkt- und Herstellernamen an die jeweils zuständigen Behörden der Mitgliedsländer weiter gegeben.

 

In einigen EU-Mitgliedstaaten wie Großbritannien (aber auch in Dänemark und den Niederlanden) besteht eine Veröffentlichungspflicht der Schnellwarnungen und gleichzeitig müssen die Namen von Herstellern und Produkten genannt werden. Die in Großbritannien zuständige Behörde, die Food Standards Agency (FSA), publiziert die EU-Schnellwarnungen seit der BSE-Krise.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1.      In welcher Form und wo werden in Österreich die Warnmeldungen der EU-Kommission von den zuständigen Behörden veröffentlicht?

 

2.      Werden in Österreich die Meldungen der EU-Kommission anonymisiert, indem die Produkt- und Herstellernamen entfernt werden? Wenn ja, inwiefern halten Sie das im Sinne des VerbraucherInnenschutzes für sinnvoll?

 

3.      Gibt oder gab es Fälle, in welchen die Namen von Herstellern und Produkten genannt werden müssen/mussten? Wenn ja, welche?

 

4.      An welchen Verteilerkreis werden in Österreich die EU-Warnungen weitergeleitet?

 

5.      Werden Sie bei Schnellwarnungen in Österreich eine Veröffentlichungspflicht unter Anführung der Produkt- und Herstellernamen einführen? Wenn nein, warum nicht?