4533/J XXII. GP
Eingelangt am 06.07.2006
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ANFRAGE
der Abgeordneten Maga. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Konsequenzen der Innenministerin wegen rechtswidriger Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch ExekutivbeamtInnen
Eine im Dezember 2005 ergangene Entscheidung des UVS Steiermark, GZ 20.3-46/2005, bescheinigt den handelnden ExekutivbeamtInnen in mehreren Fällen eine rechtswidrige Anwendung ihrer unmittelbaren behördlichen Befehls- und Zwangsgewalt. Solche rechtswidrigen Übergriffe sind in der Praxis immer wieder anzutreffen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele seit dem Stichtag 1.1.2003 ergangene Entscheidungen der UVS gibt es, die Maßnahmen unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch ExekutivbeamtInnen für rechtswidrig erklären?
2. Wie verteilen sich diese Entscheidungen auf die einzelnen Bundesländer?
3. Welche Maßnahmen haben Sie seit dem Stichtag 1.1.2003 angestrengt, damit rechtswidrig ausgeübte unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt durch ExekutivbeamtInnen verhindert wird?
4. Gibt es angesichts des eingangs beispielhaft genannten Falls Schulungen für ExekutivbeamtInnen betreffend rechtmäßige Ausübung der unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt?
5. Welche Maßnahmen werden Sie in Zukunft setzen, damit rechtswidrig ausgeübte unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt durch ExekutivbeamtInnen verhindert wird?
6. Wurden im konkreten Fall dienstrechtliche Konsequenzen aus der Entscheidung des UVS Steiermark gezogen?
6.1. Wenn ja, welche?
6.2. Wenn nein, warum nicht?