4534/J XXII. GP

Eingelangt am 06.07.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Verbesserung der Tiertransportkontrollen

 

Artikel 27 der VERORDNUNG (EG) Nr. 1/2005 DES RATES vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 (im folgenden: EU-VO Nr. 1/2005) lautet:

                                                                                                                                                          

„Kontrollen und Jahresberichte der zuständigen Behörden

 

(1)    Die zuständige Behörde überprüft nicht diskriminierende Kontrollen von Tieren, Transportmitteln und Begleitpapieren, ob die Vorschriften dieser Verordnung eingehalten wurden. Diese Kontrollen sind an einer angemessenen Zahl der jedes Jahr in den einzelnen Mitgliedstaaten transportierten Tiere durchzuführen; sie können zum selben Zeitpunkt stattfinden wie Kontrollen, die zu anderen Zwecken durchgeführt werden. Die Zahl der Kontrollen wird erhöht, wenn festgestellt wird, dass die Vorschriften dieser Verordnung nicht eingehalten wurden. Die Zahl der zu kontrollierenden Tiere und der Kontrollen werden nach dem Verfahren gemäß Artikel 31 Absatz 2 festgesetzt.

 

(2)    Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis 30. Juni jedes Jahres einen Bericht über die im Vorjahr gemäß Absatz 1 durchgeführten Kontrollen, zusammen mit einer Analyse der wichtigsten festgestellten Mängel und einem Aktionsplan für die Behebung.“

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.      Inwiefern sind Sie dem Artikel 27 der EU-VO Nr. 1/2005 bisher nachgekommen?

 

2.      Wie viele Kontrollen von Tieren, Transportmitteln und Begleitpapieren wurden seit 2005 durchgeführt?

 

3.      Was war das Ergebnis dieser Kontrollen?

 

4.      Wie viele Übertretungen wurden festgestellt?

 

5.      Wurde der Bericht über das Jahr 2005 der Kommission schon übermittelt? Wenn ja, was sind die wichtigsten festgestellten Mängel und wie lautet der Aktionsplan zur Behebung dieser Mängel? Wenn nein, warum nicht?

 

6.      Entsprechend der EU-VO Nr. 1/2005 war innerhalb von drei Monaten ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung, mithin bis 25.4.2005 eine nationale Koordinationsstelle für Tiertransporte einzurichten und dies der Kommission mitzuteilen. Ist das bereits geschehen? Wenn ja, um welche Stelle handelt es sich, wenn nein, warum ist Österreich in diesem Punkt säumig?

 

7.      Halten Sie es für sinnvoll, lebende Tiere aus Staaten, die teilweise die Selbstversorgung der eigenen Bevölkerung mit Fleisch nicht gewährleisten können, nach Österreich, einem Staat mit Produktionsüberschüssen, zur Schlachtung zu transportieren? Wenn ja, wie begründen Sie das? Wenn nein, was unternehmen Sie dagegen?

 

8.      In der Anfragebeantwortung 1131/AB XXII GP betreffend Kontrolltätigkeit im Bereich von Tiertransporten in Österreich antworten Sie: „Generell ist festzuhalten, dass es keine Aufzeichnungen über das Gesamtvolumen sowie über die Herkunft von Tiertransporten gibt.“ Inwiefern ist es – insbesondere im Hinblick auf die Bestimmungen der EU-VO Nr. 1/2005 – zu rechtfertigen, dass es keine Erhebungen über Tiertransportaufkommen in Österreich gibt?

 

9.      Haben Sie gemäß Artikel 25 EU-VO Nr. 1/2005 der Kommission die österreichischen Sanktionsregelungen (wirksam, verhältnismäßig und abschreckend) und die Vorschriften zur Anwendung von Artikel 26 bereits mitgeteilt? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht, da dies bis 5. Juli 2006 hätte erfolgen sollen?

 

10.    Unterstützen Sie die auf EU-Ebene eingebrachte Forderung, dass bei Langzeit-Lebendtiertransporten eine obligate Tiertransportkontrolle durch stichprobenweise Anhaltungen während der Fahrten oder an amtlichen Labestationen  durchgeführt werden muss?

 

11.    Was unternehmen Sie zur Schulung der Kontrollorgane, Behörden und Transportunternehmen?

 

12.    Wie viele Personen sind derzeit in Ihrem Ministerium für Tiertransporte zuständig?

 

13.    Da aufgrund der EU-VO Nr. 1/2005 fast ausschließlich tierschutzrechtliche und kaum noch verkehrsrechtliche Agenden zu betreuen sind und in Österreich bestimmte Transporte auch jetzt schon den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes unterliegen und damit in die Zuständigkeit des BMGF fallen, wird auch seitens des Tierschutzrates und der Tiertransportinspektorentagung 2005 der Standpunkt vertreten, dass bei den Tiertransporten eine Kompetenzverschiebung vom BMVIT zum BMGF vorgenommen werden sollte. Was halten Sie von diesem Vorschlag?