4537/J XXII. GP
Eingelangt am 07.07.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Strafrechtliches Entschädigungsgesetz 2005 - Zahlen und Fakten"
Das
Strafrechtliche Entschädigungsgesetz 2005 ist am 01.01.2005 in Kraft
getreten (BGBL I
Nr.
125/2004). Aus Sicht aller Abgeordneten zum Österreichischen Nationalrat
stellte die
Neuordnung der
strafrechtlichen Entschädigung sowohl in materieller als auch in formeller
Hinsicht einen bedeutsamen Schritt dar, der für die potenziell
Geschädigten nachhaltige
Verbesserungen mit sich bringen wird.
Dass diese
Neuregelung seit Jahren bereits überfällig war, zeigen auch jetzt
immer wieder
Fälle (national wie international), wo Unschuldige wochenlang in U-Haft
genommen bzw.
verurteilt und nach einer Wiederaufnahme wegen erwiesener Unschuld
freigesprochen
werden. Im Zuge der sogenannten Anti-Terrorbekämpfung gewinnen diese
Fragen auch
international immer mehr Bedeutung, da dabei in vielen Staaten sogenannte
„Verdächtige" zu
Unrecht in Haft genommen und unter Missachtung der universellen Menschenrechte
ohne
Anklage festgehalten werden. Entschädigungen werden und wurden dafür
nicht geleistet.
Mit
der AB 3491/XXII.GP vom 16.12.2005 wurden zum letzten Mal die Daten auf Basis
der
alten Rechtslage
übermittelt. Die vorliegende Anfrage bezieht sich natürlich auch auf
Fälle,
die nach der alten Rechtslage zu
qualifizieren sind, wie auch schon auf Fälle nach dem StEG
2005.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten daher - auf Basis der neuen Rechtslage erstmalig -
an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele
Personen (Aufschlüsselung in Männer, Frauen und Minderjährige)
wurden
im Jahr 2005 in
Untersuchungshaft genommen?
2.
Wie teilt sich
diese Anzahl - differenziert wie oben - auf die einzelnen Gerichtshöfe
auf?
3.
Wie hoch war
dabei der Anteil der Inländer, der EU - Ausländer sowie Personen aus
Drittstaaten (Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen)?
4.
Wie viele
Personen wurden im Jahr 2005 nach gesetzmäßig angeordneter
Untersuchungshaft in der Folge außer
Verfolgung gesetzt und das Verfahren
eingestellt
a. Aufschlüsselung nach Gerichthöfen
b. Aufschlüsselung
nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?
4.1. Wie viele Personen, die nach
gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft in der Folge
außer Verfolgung gesetzt und das Verfahren eingestellt wurde, stellten
davon jeweils im
Jahr 2005 einen
Antrag auf Haftentschädigung nach dem StEG 2005?
a. Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen
b. Aufschlüsselung nach Inländer,
EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?
5. Wie viele
Anträge wurden positiv für Personen, die nach gesetzmäßig
angeordneter
Untersuchungshaft in der Folge außer Verfolgung gesetzt und das
Verfahren
eingestellt wurde, im Jahr 2005 auf Basis
des StEG 2005 erledigt? Welche Beträge
wurden anerkannt? Welche Beträge ausbezahlt?
a. Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen
b. Aufschlüsselung
nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge
c. Wie hoch waren jeweils die Haftentschädigungen in Summe?
5.1.Wie viele Personen, die nach gesetzmäßig
angeordneter Untersuchungshaft in der Folge
außer
Verfolgung gesetzt und das Verfahren eingestellt wurde, stellten davon jeweils
im Jahr 2005 einen Antrag auf Haftentschädigung nach der alten Rechtslage?
c. Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen
d. Aufschlüsselung
nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?
6. Wie viele
Anträge wurden positiv für Personen, die nach gesetzmäßig
angeordneter
Untersuchungshaft in der Folge außer Verfolgung gesetzt und das
Verfahren
eingestellt wurde, im Jahr 2005 auf Basis der alten Rechtslage erledigt? Welche
Beträge wurden anerkannt? Welche Beträge ausbezahlt?
a. Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen
b. Aufschlüsselung
nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge
c. Wie hoch waren jeweils die Haftentschädigungen in Summe?
7. Wie viele
Personen wurden im Jahr 2005 durch das Gericht nach gesetzmäßig
angeordneter Untersuchungshaft freigesprochen?
a. Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen
b. Aufschlüsselung
nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge
7.1.
Wie viele Personen, die nach gesetzmäßig angeordneter
Untersuchungshaft durch das
Gericht freigesprochen wurden, stellten im Jahr 2005 einen Antrag auf
Haftentschädigung
auf Basis der neuen Rechtslage?
a. Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen
b. Aufschlüsselung nach Inländer,
EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?
7.2.Wie viele dieser Anträge wurden 2005 positiv
für diese Freigesprochenen erledigt?
Welche Beträge
anerkannt? Welche Beträge ausbezahlt?
a. Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen
b. Aufschlüsselung nach Inländer,
EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge
c. Wie hoch waren jeweils die Haftentschädigung in Summe
7.3.Wie viele Personen, die nach gesetzmäßig
angeordneter Untersuchungshaft in Folge
durch
das Gericht freigesprochen wurden, stellten im Jahr 2005 einen Antrag auf
Haftentschädigung
auf Basis der alten Rechtslage?
a. Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen
b. Aufschlüsselung nach Inländer,
EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?
7.4.Wie
viele Anträge wurden 2005 positiv für diese Freigesprochenen
erledigt? Welche
Beträge anerkannt? Welche Beträge ausbezahlt?
a. Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen
b. Aufschlüsselung nach Inländer,
EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge
c. Wie hoch waren jeweils die Haftentschädigungen in Summe?
8.
Wie viele strafrechtlich verurteilte Personen wurden im Jahr 2005 bei oder nach
Strafhaft in einem Wiederaufnahmeverfahren
freigesprochen? Bei wie vielen davon
erfolgte die Verurteilung durch ein Geschworenengericht?
a. Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen
b. Aufschlüsselung nach Inländer,
EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge
8.1. Wie viele Personen, die in einem
Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurden
oder deren Verfahren eingestellt wurde sowie nach Aufhebung einer
rechtskräftigen
Entscheidung stellten im Jahr 2005 einen Antrag auf Haftentschädigung nach
dem
StEG 2005?
a. Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen und Verfahren
b. Aufschlüsselung
nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge
c. Wie hoch war jeweils die Haftentschädigung in Summe?
8.2. Wie viele dieser
Anträge wurden für Personen, die in einem
Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurden oder deren Verfahren
eingestellt
wurde oder nach Aufhebung einer
rechtskräftigen Entscheidung positiv erledigt?
a. Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen
b. Aufschlüsselung nach Inländer,
EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge
c. Wie hoch waren jeweils die Haftentschädigungen in Summe?
8.3. Wie viele Personen, die in einem
Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurden
oder deren Verfahren eingestellt wurde sowie nach Aufhebung einer
rechtskräftigen
Entscheidung stellten im Jahr 2005 einen
Antrag auf Haftentschädigung auf Basis der
alten Rechtslage?
a. Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen und Verfahren
b. Aufschlüsselung
nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge
c. Wie hoch war jeweils die Haftentschädigung in Summe?
8.4. Wie viele Anträge wurden für Personen, die
in einem Wiederaufhahmeverfahren
freigesprochen wurden oder deren Verfahren
eingestellt wurde oder nach Aufhebung
einer rechtskräftigen Entscheidung positiv erledigt?
a. Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen und Verfahren
b. Aufschlüsselung
nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge
c. Wie hoch war jeweils die Haftentschädigung in Summ
9. Wie viele strafrechtlich verurteilte Personen wurden
im Jahr 2005 - ohne Strafhaft - in
einem Wiederaufhahmeverfahren freigesprochen?
a. Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen
b. Aufschlüsselung
nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie
Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?
10.
Wie viele Verfahren - gestützt auf das Strafrechtliche
Entschädigungsgesetz,
Amtshaftungsgesetz und Art 5 Abs. 5 der Europäischen
Menschenrechtskonvention -
wurden
zum Stichtag 31.12.2005 in dieser Frage gegen die Republik Österreich
geführt?
Wie viele sind zum
Stichtag 30.06.2006 anhängig?
11.
Wie viele Verfahren gegen die Republik Österreich waren zum
Stichtag 31.12.2005 beim
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen
diesbezüglicher Verstöße gegen die
EMRK anhängig?
Wie viele sind zum Stichtag 30.06.2006 anhängig?
12.
Welche Erfahrungen hat das Bundesministerium für Justiz bei der
Vollziehung dieses
Gesetzes gewonnen?
Welche Probleme sind bislang bekannt geworden?
13.
In wie vielen Fällen wurde einem Antrag auf
Strafentschädigung unter Hinweis auf § 3
StEG 2005 (Ausschluss und Einschränkung) und § 4 StEG 2005
(Mitverschulden) nicht
oder nicht
vollständig entsprochen?
14.
In wie vielen Fällen wurde vom Bund § 7 StEG 2005 in Anspruch
genommen und
Rückersatz von
Personen verlangt? Welche Beträge wurden verhängt?
15.
Welche Haltung
nimmt Österreich jetzt zu einem europäischen Rechtsakt zur
Entschädigung Personen ein, die nach
einer U-Haft in der Folge außer Verfolgung gesetzt
und das Verfahren eingestellt oder durch Urteil freigesprochen sowie in
einem
Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurden?
16. Wenn ja, werden Sie diesbezügliche Initiativen auf europäischer Ebene setzen?
17.
Wie sehen Sie die Probleme auf internationaler Ebene (z.B.
CIA-Entführungen,
Menschenrechtswidrige
Einkerkerungen in Guantanamo)?