4538/J XXII. GP
Eingelangt am 10.07.2006
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Anfrage
der Abgeordneten Maga. Lapp
und GenossInnen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend erhöhte Familienbeihilfe
Erhöhte
Familienbeihilfe wird bei behinderten Kindern ab einem gewissen Grad der
Behinderung
gewährt. Gerade Familien mit behinderten Kindern sind auf diese Mittel
angewiesen und haben keinerlei
Möglichkeit einen finanziellen Ausfall zu kompensieren.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
soziale
Sicherheit und
Generationen nachstehende
Anfrage:
1.
Ab welchem Grad der Behinderung ihres Kindes bekommen Familien die
erhöhte
Familienbeihilfe?
2. Wie hoch ist die erhöhte Familienbeihilfe?
3. Wie lange kann die erhöhte Familienbeihilfe bezogen werden?
4. Wie viele Familien stellten 2005 einen neuen Antrag auf Familienbeihilfe?
5.
Wie viele Familien erhielten die erhöhte Familienbeihilfe im Jahr
2005 und im ersten
Halbjahr 2006 ?
6.
Wie viele Familien stellten im ersten Halbjahr 2006 einen neuen Antrag
auf erhöhte
Familienbeihilfe?
7. Wie ist die altersmäßige Verteilung bei der erhöhten Familienbeihilfe?
8. Wie viel Geld wurde 2005 für die erhöhte Familienbeihilfe ausgegeben?
9.
Wie viel Geld wurde im ersten Halbjahr 2006 für die erhöhte
Familienbeihilfe
verwendet?
10.
Wie lange dauerte 2005 die durchschnittliche Bearbeitung zur
Anerkennung der
erhöhten
Familienbeihilfe?