4538/J XXII. GP

Eingelangt am 10.07.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Maga. Lapp

und GenossInnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend erhöhte Familienbeihilfe

Erhöhte Familienbeihilfe wird bei behinderten Kindern ab einem gewissen Grad der
Behinderung gewährt. Gerade Familien mit behinderten Kindern sind auf diese Mittel
angewiesen und haben keinerlei Möglichkeit einen finanziellen Ausfall zu kompensieren.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende

Anfrage:

1.              Ab welchem Grad der Behinderung ihres Kindes bekommen Familien die erhöhte
Familienbeihilfe?

2.              Wie hoch ist die erhöhte Familienbeihilfe?

3.              Wie lange kann die erhöhte Familienbeihilfe bezogen werden?

4.              Wie viele Familien stellten 2005 einen neuen Antrag auf Familienbeihilfe?

5.              Wie viele Familien erhielten die erhöhte Familienbeihilfe im Jahr 2005 und im ersten
Halbjahr 2006 ?

6.              Wie viele Familien stellten im ersten Halbjahr 2006 einen neuen Antrag auf erhöhte
Familienbeihilfe?

7.              Wie ist die altersmäßige Verteilung bei der erhöhten Familienbeihilfe?

8.              Wie viel Geld wurde 2005 für die erhöhte Familienbeihilfe ausgegeben?

9.              Wie viel Geld wurde im ersten Halbjahr 2006 für die erhöhte Familienbeihilfe
verwendet?

10.       Wie lange dauerte 2005 die durchschnittliche Bearbeitung zur Anerkennung der
erhöhten Familienbeihilfe?