4561/J XXII. GP

Eingelangt am 11.07.2006
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Gisela Wurm

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Tirol: Illegale Tierarzneimittel bei Milchbauern (Antibiotikaskandal) – Vollziehungsfragen“

 

Presseberichten zufolge wurden nach Kontrollen der Veterinärabteilung des Landes im Jänner 2006 Tiroler Milchbauern illegaler Medikamenteneinsatz nachgewiesen. Einige Betriebe sollen sich dafür auch illegal Antibiotika über das Internet organisiert haben.

„50 Strafanzeigen gegen große bäuerliche Betriebe seien nach einer Schwerpunktaktion der Abteilung für Veterinärmedizin des Landes erfolgt“, berichtete die Tiroler Tageszeitung.

Bereits in der zweiten Dezemberwoche 2005 haben sie nach Verdachtsfällen 28 Betriebe unter die Lupe genommen. Im Zuge der Aktion wurden 50 Strafverfahren bei den zuständigen Bezirkshauptmannschaften eingeleitet.

 

Die Reaktion der für den Agrarbereich politisch Verantwortlichen und den Molkereiunternehmen war daher auch sehr eindeutig:

 

Landwirtschaftslandesrat und Bauernbundobmann Toni Steixner (V) betonte, dass jeder, der gegen die strengen Vorschriften verstößt, auch bestraft werden muss, Es gehe um die Lebensmittelsicherheit. In jeder Branche würden Kontrollen schwarze Schafe zu Tage bringen“

(APA 04.01.2006)

 

„Bauern, die Antibiotika-haltige Milch liefern, werden nach Angaben von Tirols größtem Molkereibetrieb, der Tirol Milch, mit einer hohen Geldstrafe und einer Liefersperre über einen bestimmten Zeitraum zur Rechenschaft gezogen“ (APA 05.01.2006).

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

Anfrage:

 

1.                 Wie vielen Bauern bzw. bäuerliche Betrieben wurden in diesem Zusammenhang Verstöße gegen lebens- und arzneimittelrechtliche Bestimmungen u.a. nachgewiesen?

2.                 Ist es richtig, dass es in diesem Zusammenhang zu zirka 50 Verwaltungsstrafanzeigen gekommen ist?
Wenn ja, wie viele Anzeigen wurden tatsächlich erstattet (Aufschlüsselung nach Bezirksverwaltungsbehörden)?

 

3.                 Welche Delikte wurden dabei jeweils zur Anzeige gebracht?
Gegen welche landes- und/oder bundesgesetzlichen Bestimmungen wurde jeweils verstoßen?

 

4.                 In wie vielen Fällen wurde deswegen Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungsbehörden)?

 

5.                 In wie vielen Fällen wurde das Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz rechtskräftig abgeschlossen (ersuche um Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungs-behörden)?

 

6.                 In wie vielen Fällen wurde das Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz rechtskräftig abgeschlossen (ersuche um Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungs-behörden)?

 

7.                 In wie vielen Fällen erfolgte eine Einstellung vom Verfahren durch einen UVS (Aufschlüsselung auf UVS)?

 

8.                 In wie vielen Fällen kam es zu einer rechtskräftigen Entscheidung (Aufschlüsselung auf UVS)?

 

9.                 In wie vielen Fällen erfolgte eine rechtskräftige Entscheidung durch den VwGH?

 

10.             Zu wie vielen Anzeigen nach dem StGB (z.B. Gemeingefährdung) kam es in diesem Zusammenhang durch die zuständigen oder anderen Behörden (Bundesamt für Ernährungssicherheit)?
Wie viele Anzeigen wurden zurückgelegt?
Wie viele Verfahren wurden eingestellt?
Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es?
Zu wie vielen diversionellen Erledigungen kam es?
Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen?

 

11.             Wurden in diesem Zusammenhang auch Anzeigen nach dem Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG) erstattet?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie viele und aus welchen Gründen?
Wie viele dieser Strafanzeigen wurden in diesem Jahr zurückgelegt?
Wie viele dieser Verfahren wurden durch die StA in diesem Jahr eingestellt?
Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es deswegen im Jahr 2006?
Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen?
Wie viele Verfahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden?
In wie vielen Fällen wurden deswegen die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?
Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen?

 

12.             Welche der in Österreich nicht zugelassenen Tierarzneimittel wurden von diesen Tiroler Milchbauern verwendet (ersuche um namentliche Bekanntgabe dieser Mittel)?

 

13.             Über welche Milchquoten verfügten die in diesem Zusammenhang des Tierarzneimittelmissbrauchs beschuldigten Bauern bzw. deren bäuerlichen Betriebe?

 

14.             Wie viele dieser angezeigten Bauern bzw. bäuerlichen Betriebe waren Mitglieder bei einem Tiergesundheitsdienst?
Welche Maßnahmen wurden durch den Tiergesundheitsdienst ergriffen?

 

15.             Teilen Sie die Auffassung von LR Anton Steixner, dass Tierarzneimittel aus Kostengründen europaweit zugelassen werden sollen?
Wenn ja, warum?

 

16.             Wie sieht die nach Bekannt werden des Skandals konkret angekündigte Informationsoffensive zur Verringerung des Medikamenteinsatzes für die Tiroler Bauern aus?
Welche konkreten Aktivitäten gab es bereits im Jahr 2006?

 

17.             Welches Ergebnis erbrachte der Arbeitskreis über die Durchführung zukünftiger Kontrollen in Tirol?
Wie wird in Tirol die Einhaltung bundesgesetzlicher Bestimmungen in Zukunft sichergestellt und kontrolliert?