4563/J XXII. GP

Eingelangt am 12.07.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Steuergeschenk für Elsner?

 

 

Der Ex-Generaldirektor der BAWAG, Elsner, hat sich nach jüngsten Darstellungen im Jahr 2000 seine Betriebspension abfinden lassen und dabei eine Summe von 6,8 Mio € brutto erhalten.

So wie Elsner haben im Jahr 2000 noch viele andere Spitzenmanager von der Möglichkeit, sich die betrieblichen Pensionsansprüche steuerbegünstigt abfinden zu lassen, Gebrauch gemacht, um damit der bevorstehenden Reduzierung der Steuerbegünstigung im § 67 Abs. 8 lit b ein Schnippchen zu schlagen.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat im Jahr 2001 allerdings in einem Spruch festgestellt, dass die Begünstigung mit dem geminderten Steuersatz nur jenen zusteht, die bereits von ihrer Pension leben, während jenen, die sich ihre Pension vorzeitig auszahlen bzw. „abfinden“ lassen, diese Begünstigung nicht zusteht.

Damit hat der VwGH auch den Bescheid einer Finanzlandesdirektion in einem diesbezüglichen Fall bestätigt.

Offensichtlich haben Finanzbehörden schon vor dem Erkenntnis des VwGH rechtskonform die Steuerbegünstigung verweigert, wenn die Pensionsabfindungen vorzeitig beansprucht wurden.

Für Elsner hätte der Spruch des VwGH  bzw. ein rechtskonformer Bescheid der Finanzbehörde bedeutet, dass er statt rund 1,7 Mio € ca. 3,4 Mio €  Steuer hätte bezahlen müssen.

Allerdings erklärte laut „Standard“ vom 25.2.02 Ministerialrat Heinrich Treer  vom BMF, dass das Finanzministerium anderer Auffassung sei: „Da der Staatsbürger Rechtssicherheit haben müsse, könne die Erkenntnis der Verwaltungsrichter jetzt nicht zu Nachforderungen führen“.

 

In einer öffentlichen Stellungnahme Ihres Ressorts zu meinen Zweifeln wegen der Steuerbegünstigung für Elsner wird argumentiert, dass die Pensionsabfindung Elsners „steuerlich korrekt“  und im „Hinblick auf den Vertrauensschutz“ behandelt worden sei.

 

Damit wird jenen Finanzbehörden, die schon vor dem Erkenntnis des VwGH die Steuerbegünstigung abgelehnt haben, unterstellt, sie seien nicht steuerlich korrektt vorgegangen!

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1).  Wurde allen Personen, die sich im Jahr 2000 ihre betrieblichen Pensionsansprüche abfinden liessen, der begünstigte Steuersatz nach § 67 Abs 8 lit b gewährt, unabhängig davon,

ob sich diese Personen noch in einem aufrechten Dienstverhältnis befunden haben oder nicht?

 

2).  Haben Sie bzw. das BMF die Finanzbehörden schon vor dem Erkenntnis des VwGH angewiesen, wie der § 67 bei Pensionsabfindungen während eines aktiven Dienstverhältnisses auszulegen sei? Wenn ja, wie lautete der Erlass bzw. die Rechtsmeinung des BMF?

 

3).    Haben Sie bzw. das BMF die Finanzbehörden nach dem Erkenntnis des VwGH angewiesen, dass der § 67 Abs. 8 lit b auch für Steuerfälle des Jahres 2000 im Sinne des Erkenntnisses des VwGH auszulegen sei? Wenn nein, warum nicht?

 

4).    Hatten Sie bzw. Ihr Ressort schon vor dem Urteil des VwGH 2001 davon Kenntnis, dass Finanzbehörden bei Pensionsabfindungen im Aktivalter die Steuerbegünstigung verweigerten?

 

5).    Wie viele die Steuerbegünstigung ablehnende Bescheide von Pensionsabfindungen gab es in den Jahren 2000, 2001 und 2002?

 

6).    Bei Herrn Elsner wurden zunächst offensichtlich unterschiedlich hohe Beträge für die Pensionsabfindung berechnet, bei anderen Personen mit Pensionsabfindung teilweise sehr hohe Summen genannt. Dies gibt Anlass zur Frage, wie die Finanzbehörden die Höhe der Pensionsabfindungen überprüft haben?

 

7).    Wurde im Falle des Generaldirektors Elsner die Höhe der Pensionsabfindung von den Finanzbehörden überprüft und nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

8).    Wenn eine Person im Alter von 50 Jahren eine Pensionsabfindung erhält, müsste der Barwert der Abfindung erheblich niedriger sein als bei einer Person mit 59 Jahren und gleichen Anspruchsvoraussetzungen. Wenn nun aber beide Personen die gleiche Pensionsabfindung von ihrem Unternehmen erhalten, müsste doch eigentlich die Finanzbehörde a) die Unterschiede versicherungsmathematisch erheben und b) steuerlich unterschiedlich bewerten?

 

9).    Gibt es in der Causa Elsner noch offene Verfahren mit den Finanzbehörden? Wenn ja, welche?