4578/J XXII. GP

Eingelangt am 12.07.2006
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ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

betreffend Pflegegeldeinstufung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen

 

 

Auszug aus dem Bericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 2005:

 

„In einer Arbeitsgruppe der Länder und Ihres Ministeriums wurde unter der Leitung des Landes Wien eine ein einheitlicher Kinderbegutachtungsbogen und einheitliche Richtlinien zur bundeseinheitlichen Begutachtung pflegebedürftiger Kinder erarbeitet. Diese Arbeitsbehelfe sollten an die Gebietskörperschaften und Entscheidungsträger mit der Empfehlung ausgeschickt werden, diese für die Einstufung von Kindern und Jugendlichen Österreichweit anzuwenden. Dies ist aber bis heute nicht geschehen, obwohl das Begutachtungsverfahren seit mehreren Monaten abgeschlossen ist. Die betreffende Beschlussfassung der Arbeitsgruppe ist anscheinend noch nicht erfolgt.

 

Im Sinne einer „kindergerechten“ Einstufung ist in diesem Zusammenhang, dass in diesem Begutachtungsbogen nun auch ein Pflegebedarf für die notwendige Beaufsichtigung von Kindern mit Behinderungen zur Verhinderung von körperlichen Schädigungen vorgesehen ist. Eine entsprechende Verankerung in den Pflegegeldgesetzen oder Einstufungsverordnungen ist jedoch nach wie vor ausständig“.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

 

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Ist die Beschlussfassung der Arbeitsgruppe jetzt schon erfolgt?

Wenn ja: Wann erfolgte diese?

Wenn nein:       Was ist der Grund dafür?

Was werden Sie konkret bis wann tun, damit es endlich zur Beschlussfassung kommt?

 

2.      Ist es in Ihrem Interesse, dass eine entsprechende Verankerung in der Einstufungsverordnung des Pflegegeldgesetzes, nämlich dass die  Beaufsichtigung von Kindern mit Behinderung zur Verhinderung von körperlichen Schädigungen umgesetzt wird?

 Wenn ja:          Wann erfolgte diese?

Wenn nein:       Was ist der Grund dafür?

Was werden Sie konkret bis wann tun, damit es endlich zur Aufnahme dieses Passus im Pflegegeldgesetz kommt?