4581/J XXII. GP

Eingelangt am 12.07.2006
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend „ÖVP-Freundeskreis“

 

 

Folgende Personen sind gemäß § 20 Abs. 1 Z. 3 ORF-G von der Bundesregierung als Mitglieder des ORF-Stiftungsrates bestellt:

 

-          Kurt Bergmann

-          Christian Domany

-          Helga Rabl-Stadler

-          Anne-Marie Sigmund

-          Fritz Smoly

-          Gerd Seeber

-          Huberta Gheneff-Fürst

-          Janeth Kath

-          Walter Meischberger

 

Die ersten fünf genannten Personen nehmen regelmäßig an Treffen mit anderen – politisch der ÖVP nahe stehenden und ebenfalls in den Stiftungsrat entsandten – Personen teil. Dieser Personenkreis ist mittlerweile unter dem Namen „ÖVP-Freundeskreis“ einschlägig bekannt. Laut Medienberichten trifft sich dieser „ÖVP-Freundeskreis“ regelmäßig im Hinterzimmer eines Gasthauses im 10. Wiener Gemeindebezirk, bisweilen soll der ÖVP-Klubomann und Mediensprecher Wilhelm Molterer zur politischen Befehlsausgabe anwesend sein.

 

Die Aufgaben des Stiftungsrates sind weitgehend in § 21 ORF-G aufgezählt. Die Mitglieder des Stiftungsrates haben gemäß § 20 Abs. 2 ORF-G dieselbe Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit wie Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft.

 

Durch die Teilnahme ua. der von der Bundesregierung entsandten Mitglieder an diesem „ÖVP-Freundeskreis“ besteht die Gefahr, dass deren Tätigkeit und Verhalten im ORF-Stiftungsrat ihrer Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit § 20 Abs. 2 ORF-G iVm. §§ 99 und 84 AktG widerspricht und statt dessen die Interessen einer politischen Partei – im konkreten Fall der ÖVP – für gesellschaftsfremde Zwecke verfolgt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.)    Ist Ihnen bekannt, dass sich fünf von der Bundesregierung entsandten Mitglieder des ORF-Stiftungsrats im „Freundeskreis der ÖVP im ORF-Stiftungsrat“ treffen?

 

2.)    Ist Ihnen bekannt, dass der ÖVP-Freundeskreis durch den von der Bundesregierung entsandten Kurt Bergmann geleitet wird?

 

3.)    Sind Sie der Meinung, dass die Tätigkeit der von der Bundesregierung entsandten Mitglieder des ORF-Stiftungsrats im ÖVP-Freundeskreis mit dem § 20 Abs. 2 ORF-G iVm. §§ 99 und 84 AktG vereinbar ist?

 

4.)    Ist die ÖVP Eigentümerin des ORF und leitet sich daraus die Verpflichtung, die ÖVP im Stiftungsrat zu vertreten, ab?

 

5.)    Auf welche Art werden Sie dafür sorgen, dass die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Bundesregierung entsandten Mitglieder des ORF-Stiftungsrates gesetzeskonform gewahrt ist und dabei nicht Interessen der ÖVP für gesellschaftsfremde Zwecke verfolgt werden?

 

6.)    Werden Sie auch weiterhin die Glaubwürdigkeit und Seriosität des ORF den Interessen Ihrer Partei opfern?