4586/J XXII. GP

Eingelangt am 12.07.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Bettina Stadlbauer

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend „Freistellung von oö. Landesschulratbediensteten für Parteifest"

Der ÖAAB, Dienststellengruppe des LSR für OÖ, lud am Donnerstag, den 29. Juni 2006 zum
Jubiläumsfest „10 Jahre Landesschulrat für OÖ" ein. Für dieses Fest gab es eine Freistellung
für alle MitarbeiterInnen des Landesschulrates. Eine email mit folgendem Wortlaut wurde an
alle Bediensteten des LSR ausgeschickt: „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die am Hoffest
teilnehmen und angemeldet sind, brauchen am Zeitterminal nicht ausstechen. Die
Zeitanrechnung erfolgt durch die Amtsdirektion. "
(Original mit Absender, Datum und Uhrzeit
liegt der Anfragestellerin vor)

Als Organisator und einladende Organisation tritt, wie der Einladung zu entnehmen ist,
unzweifelhaft der ÖAAB auf. Damit ist dieses Fest eine eindeutig parteipolitisch motivierte
Veranstaltung. Wie es dabei zu einer Zeitfreistellung bei einem „Parteifest" für alle
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kommen konnte und ob dies dienstrechtlich zulässig ist, soll
geklärt werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur

Anfrage:

1.   Wussten Sie von der Einladung des ÖAAB zum Jubiläumsfest des LSR ÖO?

2.                          Wenn ja, wussten Sie auch, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LSR für
dieses Fest freigestellt waren?

3.                          Wie beurteilen Sie den Umstand, dass der ÖAAB zum diesem Fest einlädt und der LSR
alle MitarbeiterInnen per email informiert, dass sie bei Teilnahme an diesem Fest nicht
am Zeitterminal ausstechen brauchen und die Zeitanrechnung durch die Amtsdirektion
erfolgt?


4.                          Wie lautet ihre Beurteilung nach dem Beamtendienstrecht, dass der ÖAAB zum diesem
Fest einlädt und der LSR alle MitarbeiterInnen per email informiert, dass sie bei
Teilnahme an diesem Fest nicht am Zeitterminal ausstechen brauchen und die
Zeitanrechnung durch die Amtsdirektion erfolgt?

5.                          Von wem wurde diese Freistellung aller MitarbeiterInnen des LSR OÖ für dieses
ÖAAB-Fest veranlasst und genehmigt?

6.                          Werden Sie für diesen Fall dienstrechtliche Konsequenzen folgen lassen?

7.                          Wenn ja, welche Konsequenzen werden für wen und wann erfolgen?

8.                          Wenn nein, aus welchem Grund werden Sie keine Konsequenzen setzen?

9.                          Wie beurteilen Sie, dass Landesschulratspräsident Enzenhofer auf dem ÖAAB-Fest die
Festansprache hält?

10.                   Wird dies für Landesschulratspräsident Enzenhofer Konsequenzen haben?

11.                   Wenn ja, welche?

12.                   Wenn nein, warum nicht?