4586/J XXII. GP
Eingelangt am 12.07.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Bettina Stadlbauer
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend „Freistellung von oö. Landesschulratbediensteten für Parteifest"
Der
ÖAAB, Dienststellengruppe des LSR für OÖ, lud am Donnerstag, den
29. Juni 2006 zum
Jubiläumsfest
„10 Jahre Landesschulrat für OÖ" ein. Für dieses Fest
gab es eine Freistellung
für alle MitarbeiterInnen des Landesschulrates. Eine email mit folgendem
Wortlaut wurde an
alle Bediensteten des LSR ausgeschickt: „Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die am Hoffest
teilnehmen und angemeldet sind, brauchen am Zeitterminal nicht ausstechen. Die
Zeitanrechnung erfolgt durch die
Amtsdirektion. " (Original
mit Absender, Datum und Uhrzeit
liegt der Anfragestellerin vor)
Als Organisator und
einladende Organisation tritt, wie der Einladung zu entnehmen ist,
unzweifelhaft der ÖAAB auf. Damit ist dieses Fest eine eindeutig parteipolitisch
motivierte
Veranstaltung. Wie es dabei zu einer Zeitfreistellung bei einem
„Parteifest" für alle
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kommen
konnte und ob dies dienstrechtlich zulässig ist, soll
geklärt werden.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Bildung,
Wissenschaft und
Kultur
Anfrage:
1. Wussten Sie von der Einladung des ÖAAB zum Jubiläumsfest des LSR ÖO?
2.
Wenn ja, wussten Sie auch, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des LSR für
dieses Fest
freigestellt waren?
3.
Wie beurteilen Sie den Umstand, dass der ÖAAB zum diesem Fest
einlädt und der LSR
alle MitarbeiterInnen per email informiert, dass sie bei Teilnahme an diesem
Fest nicht
am Zeitterminal ausstechen brauchen und die Zeitanrechnung durch die
Amtsdirektion
erfolgt?
4.
Wie lautet ihre Beurteilung nach dem Beamtendienstrecht, dass der
ÖAAB zum diesem
Fest einlädt und
der LSR alle MitarbeiterInnen per email informiert, dass sie bei
Teilnahme an diesem Fest nicht am Zeitterminal ausstechen brauchen und die
Zeitanrechnung durch die Amtsdirektion erfolgt?
5.
Von wem wurde diese Freistellung aller MitarbeiterInnen des LSR OÖ
für dieses
ÖAAB-Fest
veranlasst und genehmigt?
6. Werden Sie für diesen Fall dienstrechtliche Konsequenzen folgen lassen?
7. Wenn ja, welche Konsequenzen werden für wen und wann erfolgen?
8. Wenn nein, aus welchem Grund werden Sie keine Konsequenzen setzen?
9.
Wie beurteilen Sie, dass Landesschulratspräsident Enzenhofer auf
dem ÖAAB-Fest die
Festansprache
hält?
10. Wird dies für Landesschulratspräsident Enzenhofer Konsequenzen haben?
11. Wenn ja, welche?
12. Wenn nein, warum nicht?
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