4588/J XXII. GP

Eingelangt am 12.07.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Gisela Wurm

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Tirol: Illegale Tierarzneimittel bei Milchbauern (Antibiotikaskandal) -

Vollziehungsfragen“

Presseberichten zufolge wurden nach Kontrollen der Veterinärabteilung des Landes im
Jänner 2006 Tiroler Milchbauern illegaler Medikamenteneinsatz nachgewiesen. Einige Betriebe
sollen sich dafür auch illegal Antibiotika über das Internet organisiert haben.
„ 50 Strafanzeigen gegen große bäuerliche Betriebe seien nach einer Schwerpunktaktion der
Abteilung für Veterinärmedizin des Landes erfolgt“,
berichtete die Tiroler Tageszeitung.
Bereits in der zweiten Dezemberwoche 2005 haben sie nach Verdachtsfällen 28 Betriebe unter
die Lupe genommen. Im Zuge der Aktion wurden 50 Strafverfahren bei den zuständigen
Bezirkshauptmannschaften eingeleitet.

Die Reaktion der für den Agrarbereich politisch Verantwortlichen und den Molkereiunternehmen
war daher auch sehr eindeutig:

Landwirtschaftslandesrat und Bauernbundobmann Toni Steixner (V) betonte, dass jeder, der
gegen die strengen Vorschriften verstößt, auch bestraft werden muss, Es gehe um die
Lebensmittelsicherheit. In jeder Branche würden Kontrollen schwarze Schafe zu Tage bringen "
(APA 04.01.2006)

„Bauern, die Antibiotika-haltige Milch liefern, werden nach Angaben von Tirols größtem
Molkereibetrieb, der Tirol Milch, mit einer hohen Geldstrafe und einer Liefersperre über einen
bestimmten Zeitraum zur Rechenschaft gezogen "
(APA 05.01.2006).

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage:

1.         Wie vielen Bauern bzw. bäuerliche Betrieben wurden in diesem Zusammenhang Verstöße
gegen lebens- und arzneimittelrechtliche Bestimmungen u.a. nachgewiesen?


2.         Ist es richtig, dass es in diesem Zusammenhang zu zirka 50 Verwaltungsstrafanzeigen
gekommen ist?

Wenn ja, wie viele Anzeigen wurden tatsächlich erstattet (Aufschlüsselung nach
Bezirksverwaltungsbehörden)?

3.         Welche Delikte wurden dabei jeweils zur Anzeige gebracht?

Gegen welche landes- und/oder bundesgesetzlichen Bestimmungen wurde jeweils
verstoßen?

4.         Zu wie vielen Anzeigen nach dem LMG oder StGB (z.B. Gemeingefährdung) kam es in
diesem Zusammenhang durch die zuständigen oder anderen Behörden (Bundesamt für
Ernährungssicherheit)?

Wie viele dieser Strafanzeigen wurden in diesem Jahr zurückgelegt?

Wie viele Verfahren wurden durch die Staatsanwaltschaft in diesem Jahr eingestellt?

Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen?

Wie viele Verfahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden?

Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es deswegen im Jahr 2006?

Zu wie vielen diversionellen Erledigungen kam es?

Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen?

5.         Wurden in diesem Zusammenhang durch die Behörden auch Anzeigen nach dem
Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG) erstattet?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie viele und aus welchen Gründen?

Wie viele dieser Strafanzeigen wurden in diesem Jahr zurückgelegt?

Wie viele dieser Verfahren wurden durch die StA in diesem Jahr eingestellt?

Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es deswegen im Jahr 2006?

Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen?

Wie viele Verfahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden?

In wie vielen Fällen wurden die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?

Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen?