4588/J XXII. GP
Eingelangt am 12.07.2006
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Gisela Wurm
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Tirol: Illegale Tierarzneimittel bei Milchbauern (Antibiotikaskandal) -
Vollziehungsfragen“
Presseberichten
zufolge wurden nach Kontrollen der Veterinärabteilung des Landes im
Jänner 2006 Tiroler Milchbauern
illegaler Medikamenteneinsatz nachgewiesen. Einige Betriebe
sollen sich dafür auch illegal Antibiotika über das Internet
organisiert haben.
„ 50 Strafanzeigen gegen große bäuerliche Betriebe seien
nach einer Schwerpunktaktion der
Abteilung für Veterinärmedizin des Landes erfolgt“, berichtete
die Tiroler Tageszeitung.
Bereits in der zweiten Dezemberwoche 2005 haben sie nach Verdachtsfällen
28 Betriebe unter
die Lupe genommen. Im Zuge der Aktion wurden 50 Strafverfahren bei den
zuständigen
Bezirkshauptmannschaften eingeleitet.
Die Reaktion
der für den Agrarbereich politisch Verantwortlichen und den
Molkereiunternehmen
war daher auch sehr
eindeutig:
Landwirtschaftslandesrat und
Bauernbundobmann Toni Steixner (V) betonte, dass jeder, der
gegen die strengen Vorschriften verstößt, auch bestraft werden muss,
Es gehe um die
Lebensmittelsicherheit. In jeder Branche
würden Kontrollen schwarze Schafe zu Tage bringen "
(APA 04.01.2006)
„Bauern, die
Antibiotika-haltige Milch liefern, werden nach Angaben von Tirols
größtem
Molkereibetrieb, der Tirol Milch, mit einer
hohen Geldstrafe und einer Liefersperre über einen
bestimmten Zeitraum zur Rechenschaft gezogen " (APA
05.01.2006).
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Wie
vielen Bauern bzw. bäuerliche Betrieben wurden in diesem Zusammenhang
Verstöße
gegen lebens- und arzneimittelrechtliche Bestimmungen u.a. nachgewiesen?
2. Ist es richtig, dass es in diesem Zusammenhang zu
zirka 50 Verwaltungsstrafanzeigen
gekommen ist?
Wenn
ja, wie viele Anzeigen wurden tatsächlich erstattet (Aufschlüsselung
nach
Bezirksverwaltungsbehörden)?
3. Welche Delikte wurden dabei jeweils zur Anzeige gebracht?
Gegen welche
landes- und/oder bundesgesetzlichen Bestimmungen wurde jeweils
verstoßen?
4. Zu wie vielen Anzeigen nach dem LMG oder StGB
(z.B. Gemeingefährdung) kam es in
diesem Zusammenhang durch die zuständigen oder anderen
Behörden (Bundesamt für
Ernährungssicherheit)?
Wie viele dieser Strafanzeigen wurden in diesem Jahr zurückgelegt?
Wie viele Verfahren wurden durch die Staatsanwaltschaft in diesem Jahr eingestellt?
Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen?
Wie viele Verfahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden?
Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es deswegen im Jahr 2006?
Zu wie vielen diversionellen Erledigungen kam es?
Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen?
5. Wurden in diesem Zusammenhang durch die
Behörden auch Anzeigen nach dem
Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG) erstattet?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie viele und aus welchen Gründen?
Wie viele dieser Strafanzeigen wurden in diesem Jahr zurückgelegt?
Wie viele dieser Verfahren wurden durch die StA in diesem Jahr eingestellt?
Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es deswegen im Jahr 2006?
Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen?
Wie viele Verfahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden?
In wie vielen Fällen wurden die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?
Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen?