4589/J XXII. GP

Eingelangt am 12.07.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Gisela Wurm

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend „Tirol: Illegale Tierarzneimittel bei Milchbauern (Antibiotikaskandal) -

Vollziehungsfragen“

Presseberichten zufolge wurden nach Kontrollen der Veterinärabteilung des Landes im
Jänner 2006 Tiroler Milchbauern illegaler Medikamenteneinsatz nachgewiesen. Einige Betriebe
sollen sich dafür auch illegal Antibiotika über das Internet organisiert haben.
„ 50 Strafanzeigen gegen große bäuerliche Betriebe seien nach einer Schwerpunktaktion der
Abteilung für Veterinärmedizin des Landes erfolgt“,
berichtete die Tiroler Tageszeitung.
Bereits in der zweiten Dezemberwoche 2005 haben sie nach Verdachtsfällen 28 Betriebe unter
die Lupe genommen. Im Zuge der Aktion wurden 50 Strafverfahren bei den zuständigen
Bezirkshauptmannschaften eingeleitet.

Die Reaktion der für den Agrarbereich politisch Verantwortlichen und den Molkereiunternehmen
war daher auch sehr eindeutig:

Landwirtschaftslandesrat und Bauernbundobmann Toni Steixner (V) betonte, dass jeder, der
gegen die strengen Vorschriften verstößt, auch bestraft werden muss, Es gehe um die
Lebensmittelsicherheit. In jeder Branche würden Kontrollen schwarze Schafe zu Tage bringen "
(APA 04.01.2006)

„Bauern, die Antibiotika-haltige Milch liefern, werden nach Angaben von Tirols größtem
Molkereibetrieb, der Tirol Milch, mit einer hohen Geldstrafe und einer Liefersperre über einen
bestimmten Zeitraum zur Rechenschaft gezogen "
(APA 05.01.2006).

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende

Anfrage:

1.        Wie vielen Bauern bzw. bäuerliche Betrieben wurden in diesem Zusammenhang Verstöße
gegen lebens- und arzneimittelrechtliche Bestimmungen u.a. nachgewiesen?


2.         Ist es richtig, dass es in diesem Zusammenhang zu zirka 50 Verwaltungsstrafanzeigen
gekommen ist?

Wenn ja, wie viele Anzeigen wurden tatsächlich erstattet (Aufschlüsselung nach
Bezirksverwaltungsbehörden)?

3.         Welche Delikte wurden dabei jeweils zur Anzeige gebracht?

Gegen welche landes- und/oder bundesgesetzlichen Bestimmungen wurde jeweils
verstoßen?

4.                 In wie vielen Fällen wurde deswegen Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet (ersuche um
Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungsbehörden)?

5.                                   In wie vielen Fällen wurde das Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz rechtskräftig
abgeschlossen (ersuche um Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungs-
behörden)?

6.                                   In wie vielen Fällen wurde das Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz rechtskräftig
abgeschlossen (ersuche um Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungs-
behörden)?

7.                                   In wie vielen Fällen erfolgte eine Einstellung vom Verfahren durch einen UVS
(Aufschlüsselung auf UVS)?

8.                                   In wie vielen Fällen kam es zu einer rechtskräftigen Entscheidung (Aufschlüsselung auf
UVS)?

9.                                   In wie vielen Fällen erfolgte eine rechtskräftige Entscheidung durch den VwGH?

10.                            Zu wie vielen Anzeigen nach dem LMG oder StGB (z.B. Gemeingefährdung) kam es in
diesem Zusammenhang durch die zuständigen oder anderen Behörden (Bundesamt für
Ernährungssicherheit)?

Wie viele dieser Strafanzeigen wurden in diesem Jahr zurückgelegt?

Wie viele Verfahren wurden durch die Staatsanwaltschaft in diesem Jahr eingestellt?

Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen?


Wie viele Verfahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden?

Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es deswegen im Jahr 2006?

Zu wie vielen diversionellen Erledigungen kam es?

Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen?

11.       Wurden in diesem Zusammenhang durch die Behörden auch Anzeigen nach dem
Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG) erstattet?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie viele und aus welchen Gründen?

Wie viele dieser Strafanzeigen wurden in diesem Jahr zurückgelegt?

Wie viele dieser Verfahren wurden durch die StA in diesem Jahr eingestellt?

Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es deswegen im Jahr 2006?

Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen?

Wie viele Verfahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden?

In wie vielen Fällen wurden die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?

Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen?

12.                           Welche der in Österreich nicht zugelassenen Tierarzneimittel wurden von diesen Tiroler
Milchbauern verwendet (ersuche um namentliche Bekanntgabe dieser Mittel)?

13.                           Über welche Milchquoten verfügten die in diesem Zusammenhang des
Tierarzneimittelmissbrauchs beschuldigten Bauern bzw. deren bäuerlichen Betriebe?

14.                           Wie viele dieser angezeigten Bauern bzw. bäuerlichen Betriebe waren Mitglieder bei
einem Tiergesundheitsdienst?

Welche Maßnahmen wurden durch den Tiergesundheitsdienst ergriffen?

15.       Teilen Sie die Auffassung von LR Anton Steixner, dass Tierarzneimittel aus
Kostengründen europaweit zugelassen werden sollen?

Wenn ja, warum?

16.       Wie sieht die nach Bekannt werden des Skandals konkret angekündigte
Informationsoffensive zur Verringerung des Medikamenteinsatzes für die Tiroler Bauern


aus?

Welche konkreten Aktivitäten gab es bereits im Jahr 2006?

17.      Welches Ergebnis erbrachte der Arbeitskreis über die Durchführung zukünftiger
Kontrollen in Tirol?

Wie wird in Tirol die Einhaltung bundesgesetzlicher Bestimmungen in Zukunft
sichergestellt und kontrolliert?