4589/J XXII. GP
Eingelangt am 12.07.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Gisela Wurm
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend „Tirol: Illegale Tierarzneimittel bei Milchbauern (Antibiotikaskandal) -
Vollziehungsfragen“
Presseberichten
zufolge wurden nach Kontrollen der Veterinärabteilung des Landes im
Jänner 2006 Tiroler Milchbauern
illegaler Medikamenteneinsatz nachgewiesen. Einige Betriebe
sollen sich dafür auch illegal Antibiotika über das Internet
organisiert haben.
„ 50 Strafanzeigen gegen große bäuerliche Betriebe seien
nach einer Schwerpunktaktion der
Abteilung für Veterinärmedizin des Landes erfolgt“, berichtete
die Tiroler Tageszeitung.
Bereits in der zweiten Dezemberwoche 2005 haben sie nach Verdachtsfällen
28 Betriebe unter
die Lupe genommen. Im Zuge der Aktion wurden 50 Strafverfahren bei den
zuständigen
Bezirkshauptmannschaften eingeleitet.
Die Reaktion
der für den Agrarbereich politisch Verantwortlichen und den
Molkereiunternehmen
war daher auch sehr
eindeutig:
Landwirtschaftslandesrat
und Bauernbundobmann Toni Steixner (V) betonte, dass jeder, der
gegen die strengen Vorschriften verstößt, auch bestraft werden muss,
Es gehe um die
Lebensmittelsicherheit. In jeder Branche
würden Kontrollen schwarze Schafe zu Tage bringen "
(APA
04.01.2006)
„Bauern, die
Antibiotika-haltige Milch liefern, werden nach Angaben von Tirols
größtem
Molkereibetrieb, der Tirol Milch, mit einer
hohen Geldstrafe und einer Liefersperre über einen
bestimmten Zeitraum zur Rechenschaft gezogen " (APA
05.01.2006).
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Gesundheit und
Frauen nachstehende
Anfrage:
1. Wie vielen
Bauern bzw. bäuerliche Betrieben wurden in diesem Zusammenhang
Verstöße
gegen lebens- und
arzneimittelrechtliche Bestimmungen u.a. nachgewiesen?
2. Ist es richtig, dass es in diesem Zusammenhang zu
zirka 50 Verwaltungsstrafanzeigen
gekommen ist?
Wenn
ja, wie viele Anzeigen wurden tatsächlich erstattet (Aufschlüsselung
nach
Bezirksverwaltungsbehörden)?
3. Welche Delikte wurden dabei jeweils zur Anzeige gebracht?
Gegen
welche landes- und/oder bundesgesetzlichen Bestimmungen wurde jeweils
verstoßen?
4.
In wie vielen Fällen wurde deswegen Verwaltungsstrafverfahren
eingeleitet (ersuche um
Aufschlüsselung
auf Jahre und Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungsbehörden)?
5.
In wie vielen
Fällen wurde das Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz
rechtskräftig
abgeschlossen (ersuche um
Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungs-
behörden)?
6.
In wie vielen
Fällen wurde das Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz
rechtskräftig
abgeschlossen (ersuche um
Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungs-
behörden)?
7.
In wie vielen Fällen erfolgte eine Einstellung vom Verfahren durch
einen UVS
(Aufschlüsselung
auf UVS)?
8.
In wie vielen Fällen kam es zu einer rechtskräftigen
Entscheidung (Aufschlüsselung auf
UVS)?
9. In wie vielen Fällen erfolgte eine rechtskräftige Entscheidung durch den VwGH?
10.
Zu wie vielen Anzeigen nach dem LMG oder StGB (z.B.
Gemeingefährdung) kam es in
diesem Zusammenhang
durch die zuständigen oder anderen Behörden (Bundesamt für
Ernährungssicherheit)?
Wie viele dieser Strafanzeigen wurden in diesem Jahr zurückgelegt?
Wie viele Verfahren wurden durch die Staatsanwaltschaft in diesem Jahr eingestellt?
Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen?
Wie viele Verfahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden?
Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es deswegen im Jahr 2006?
Zu wie vielen diversionellen Erledigungen kam es?
Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen?
11. Wurden in diesem Zusammenhang durch die Behörden auch Anzeigen
nach dem
Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG) erstattet?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie viele und aus welchen Gründen?
Wie viele dieser Strafanzeigen wurden in diesem Jahr zurückgelegt?
Wie viele dieser Verfahren wurden durch die StA in diesem Jahr eingestellt?
Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es deswegen im Jahr 2006?
Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen?
Wie viele Verfahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden?
In wie vielen Fällen wurden die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?
Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen?
12.
Welche der in Österreich nicht zugelassenen Tierarzneimittel
wurden von diesen Tiroler
Milchbauern verwendet
(ersuche um namentliche Bekanntgabe dieser Mittel)?
13.
Über
welche Milchquoten verfügten die in diesem Zusammenhang des
Tierarzneimittelmissbrauchs beschuldigten
Bauern bzw. deren bäuerlichen Betriebe?
14.
Wie viele dieser angezeigten Bauern bzw. bäuerlichen Betriebe
waren Mitglieder bei
einem
Tiergesundheitsdienst?
Welche Maßnahmen wurden durch den Tiergesundheitsdienst ergriffen?
15. Teilen Sie die Auffassung von LR Anton Steixner, dass Tierarzneimittel
aus
Kostengründen europaweit zugelassen werden sollen?
Wenn ja, warum?
16. Wie sieht die nach Bekannt
werden des Skandals konkret angekündigte
Informationsoffensive zur Verringerung des
Medikamenteinsatzes für die Tiroler Bauern
aus?
Welche konkreten Aktivitäten gab es bereits im Jahr 2006?
17. Welches Ergebnis
erbrachte der Arbeitskreis über die Durchführung zukünftiger
Kontrollen in Tirol?
Wie
wird in Tirol die Einhaltung bundesgesetzlicher Bestimmungen in Zukunft
sichergestellt und
kontrolliert?