4596/J XXII. GP

Eingelangt am 12.07.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in der EU"

Eine ähnlich lautende Anfrage wurde bereits in der XXI.GP an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie, Bundesminister für Inneres, Bundesministerin für Äußeres und den
Bundeskanzler gestellt und beantwortet.

Neu ist nun, dass ab Frühjahr 2007 Verkehrsdelikte in allen 25 EU-Mitgliedsstaaten gegenseitig
von diesen auch anerkannt und vollstreckt werden können. Trotzdem ergeben sich weiterhin -
gerade aus grundsätzlichen rechtspolitischen Überlegungen - zahlreiche Fragen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.  Welche grundsätzlichen Probleme sind Ihnen zur gegenseitigen Anerkennung von
Geldstrafen und Geldbußen in der EU im Rahmen des Vollzugs Ihnen übertragener Gesetze
bekannt geworden?

2.             Wie viele Rechtshilfeersuchen wurden zu welchen Rechtsmaterien seit Inkrafttreten des
Abkommens mit Deutschland, durch die im Art. 1 genannten österreichischen
Verwaltungsbehörden oder Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit, an Deutschland
gerichtet (Aufschlüsselung auf Rechtsmaterien, Jahre und Bundesländer bzw. UVS oder
sonstige Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit)?

Wie viele Rechtshilfeersuchen wurden von Deutschland an Österreich gerichtet?

3.   Wie viele dieser Ersuchen wurden von Deutschland nicht abkommensgemäß erledigt
(Aufschlüsselung auf Rechtsmaterien, Jahre und Bundesländer bzw. UVS oder sonstige
Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit)?


4.      Worin lagen die Gründe dafür?

5.             Wie viele Anträge auf Vollstreckungshilfe (Art. 9) wurden zu welchen Rechtsmaterien seit
Inkrafttreten dieses Abkommens mit Deutschland, durch die im Art. 1 genannten
österreichischen Verwaltungsbehörden oder Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit, an
Deutschland gerichtet (Aufschlüsselung auf Rechtsmaterien, Jahre und Bundesländer bzw.
UVS oder sonstige Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit)?

Wie viele wurden von Deutschland an Österreich gerichtet?

6.             Wie viele dieser Ersuchen wurden durch Deutschland nicht abkommensgemäß erledigt
(Aufschlüsselung auf Rechtsmaterien, Jahre und Bundesländer bzw. UVS oder sonstige
Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit)?

7.             Worin lagen aus Ihrer Sicht die Gründe dafür?

8.             Wie viele Verfahren mussten in diesen Jahren deswegen eingestellt werden (Aufschlüsselung
auf Rechtsmaterien, Jahre und Bundesländer bzw. UVS oder sonstige Gerichte der
Verwaltungsgerichtsbarkeit)?

9.             Wie viele Amts- und Rechtshilfenersuchen hinsichtlich der besonderen Regelungen in
Angelegenheiten des Kraftfahrwesens mussten durch die im Art. 1 Abs. 1 des Abkommens
mit Deutschland genannten Österreichischen Verwaltungsbehörden oder
Verwaltungsgerichten gestellt werden? Wie viele wurden von Deutschland an Österreich
gerichtet?

10.      Wie viele dieser Ersuchen wurden durch Deutschland nicht abkommensgemäß erledigt
(Aufschlüsselung auf Rechtsmaterien, Jahre und Bundesländer bzw. UVS oder sonstige
Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit)?

11.      Worin lagen die Gründe dafür?

12.      Mit welchen „Anlaufstellen" in Deutschland gab es in den letzten Jahren besondere
Probleme?


13.      In wie vielen und welchen Fällen wurde bislang durch Österreich ein Schiedsgericht nach Art.
16 des Abkommens beantragt (Aufschlüsselung auf Jahre und Fälle)?

14.      In wie vielen und welchen Fällen wurde bislang durch Österreich ein Schiedsgericht nach Art.
16 des Abkommens beantragt (Aufschlüsselung auf Jahre und Fälle)?

15.      Welche Beschwerden oder Probleme sind Ihnen seit Inkrafttreten dieses Abkommens aus
Deutschland gegenüber österreichischen Verwaltungsbehörden bzw. österreichischen
Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit bekannt geworden (Aufschlüsselung auf Jahre und
Fälle)?

16.      Treten Sie für eine generelle Vereinheitlichung der Verwaltungsrechts- und
Verwaltungsverfahrensnormen sowie der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und
Vollstreckung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten ein?

17.      Wenn nein, weshalb nicht?

18.      Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Welche Initiativen haben Sie dazu bereits gesetzt?
Welche europäischen Initiativen gibt es dazu?

19.      Mit welchen EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten hat Österreich ein Abkommen über Amts-
und Rechtshilfe in Verwaltungssachen (auch in Teilbereichen) abgeschlossen?

20.  Ist dabei auch eine wechselseitige Anerkennung von Geldstrafen (Geldbußen) und deren
Vollstreckung vorgesehen? Wenn ja, in welchem Abkommen?

21.  Mit welchen dieser Länder gibt es dabei Probleme (wie sie beispielsweise mit Deutschland
auftreten)? Worin liegen konkret diese Probleme?

22.  Mit welchen EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten werden bezüglich eines derartigen
Abkommens derzeit Verhandlungen geführt?

Wie ist der (derzeitige) jeweilige Stand dieser Verhandlungen?


23.  Sind die Verhandlungen für Abkommen über Rechts- und Amtshilfe in Verwaltungssachen
mit der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, mit Ungarn, mit Slowenien und
mit Polen abgeschlossen? Wenn nein, wie ist der Stand der Verhandlungen?

24.  Gibt es bereits diesbezügliche Gespräche und Verhandlungen mit Bulgarien und Rumänien?
Wenn ja, wie ist der Verhandlungsstand?

25.  Ist es richtig, dass nach der derzeitigen Rechtslage Verkehrsstrafen gegen ausländische PKW-
oder LKW-Lenker nur dann in Österreich von den Behörden kassiert werden können, wenn es
gelingt diese auf österreichischem Staatsgebiet anzuhalten? Wenn nein, welche weiteren
Möglichkeiten gibt es?

26.  Was erwarten Sie sich ab 2007 von der gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von
Geldstrafen innerhalb der EU?

27.  Ist es richtig, dass mit dieser europäischen Regelung bezüglich Verkehrsdelikte nur die
Geldstrafen gegenseitig anerkannt und vollstreckt werden, die von einem ordentlichen Gericht
verhängt wurden? Wenn ja, welche Auswirkung hat dann diese europäische Regelung
tatsächlich auf Österreich?

28.  Welche österreichischen Rechtsnormen müssen aufgrund dieser europäischen Regelung noch
geändert werden?

29.      Welche weiteren Maßnahmen nach schärferer grenzüberschreitender Verfolgung von
Verkehrsstrafen sind auf europäischer Ebene geplant?

Wie lautet dazu die österreichische Position?